AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 04.05.2022
Region
Steigende Waldbrandgefahr: Das gilt es zu beachten
Das Risiko, dass Wald- oder Flächenbrände entstehen, nimmt stetig zu. Die anhaltende Trockenheit und der Wind trocknen die Böden sehr schnell aus. Dazu kommen die allerorten angelegten Ansammlungen von Totholz und Reisig aus den Forstmaßnahmen. Forstämter bitten um die Beachtung des Rauchverbotes.
Archivfoto: kköRegion. Die Witterung sorgt bei vielen für die Lust auf einen Spaziergang. Wenn es in die Wälder geht, sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Hierzu zählt an erster Stelle das ganzjährige Rauchverbot im Wald. Eine achtlos weggeworfene Zigarette kann zu enormen Schäden führen. Auch nach längerer Zeit, nachdem man selber kaum noch daran denkt, besteht die Gefahr eines Brandes. Die Böden werden durch den Wind zusätzlich ausgetrocknet. Der fehlende Niederschlag fördert die Risiken enorm. Der Brand- und Katastrophenschutz Inspekteur (BKI) Ralf Schwarzbach weist daraufhin, dass die Fahrwege keine Parkflächen sind. Die Fahrzeuge der Feuerwehren benötigen nicht nur Platz zur Anfahrt, sondern auch im Einsatzfall größere Flächen zur Brandbekämpfung.

Das Parken außerhalb der erlaubten Flächen birgt ebenfalls Risiken. Die Katalysatoren haben eine Temperatur von rund 800 Grad. Das ändert sich nicht beim Abziehen des Zündschlüssels. Unter dem Fahrzeug befindliches trockenes Gras kann somit sehr schnell in Brand geraten. Hierbei können nicht nur geparkte Pkw, sondern auch der Wald oder andere Flächen betroffen sein. Das Grillen ist nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Die heiße Asche gehört in die bereitstehenden Behälter und nicht in den Wald. Die Forstverwaltung verweist darauf, dass Einweggrills zu vermeiden sind. Diese werden an der Unterseite heiß und es kann schlagartig zu einer Entzündung des Untergrundes kommen.

Zufahrtswege in die Waldgebiete müssen unbedingt freigehalten werden. Selbst kleinste Rauchentwicklungen, außerhalb von Siedlungsflächen, sollten über die Notrufnummer 112 gemeldet werden. Für den oder die Meldenden entstehen keine Nachteile oder Kosten, wenn es sich um eine sogenannte gutwillige Fehlalarmierung handelt. Die Rettungspunktnummer, grünes Schild mit weißer Fläche und schwarzer Schrift, sollte angegeben werden. Dies erleichtert den Hilfskräften das Auffinden eines Notfallortes erheblich. (kkö)
Nachricht vom 04.05.2022 www.ak-kurier.de