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Nachricht vom 08.06.2022 |
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Politik |
Bahnlärm: Das fordern die Bundestagsabgeordneten aus den Kreisen AK und NR
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Zum dritten Mal hat sich die interfraktionelle Parlamentsgruppe "Bahnlärm" nun zusammengefunden. Neben der Grünen Tabea Rößner aus Mainz gehören auch die heimischen Bundestagsabgeordneten von CDU, SPD und FDP zu den Initiatoren. Worum geht es ihnen im Kampf gegen Bahnlärm - und was sind ihre konkreten Forderungen? |
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Region. Anlässlich der dritten Konstituierung der Parlamentsgruppe „Bahnlärm“ informieren die Initiatorinnen und Initiatoren über die Hintergründe – und bringen ihre Forderungen in Sachen Lärmschutz auf den Punkt. Demnach stellen Sandra Weeser (FDP), Martin Diedenhofen (SPD) und Erwin Rüddel (CDU) sowie Tabea Rößner (Grüne) klar: Auch in dieser Wahlperiode wollen sie die Arbeit der interfraktionellen Bundestagsgruppe fortsetzen, in der 15 Abgeordnete aus allen Fraktionen mitarbeiten. Und klar, das Ziel bleibe weiterhin, den Bahnlärm zu reduzieren. Viel sei erreicht worden, etwa die die Verabschiedung des Schienenlärmschutzgesetzes, das nur mit Druck der Parlamentsgruppe auf den Weg gebracht worden sei. Doch Lärmschutz bleibe eine Daueraufgabe. Immerhin, so die Politiker, werde die Belastung durch Lärm eher noch zunehmen angesichts der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. „Daher wollen wir insbesondere die Umsetzung und Einhaltung des Schienen¬lärm¬¬gesetzes begleiten, als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gerade für die vielen Bürgerinitiativen, die sich vor Ort für Lärmschutz einsetzen, dienen und die Interessen der Lärmbelasteten im Bundestag vertreten“, so die Parlamentarier.
Dabei betonen die Initiatoren: „Wir sind nicht gegen die Bahn!“ Doch sie solle leiser werden, insbesondere im Schienengüterverkehr. Nur eine leisere Bahn werde von den Menschen akzeptiert. „Wir wollen deshalb im Dialog mit der Bundesregie¬rung, der Deutschen Bahn AG, den privaten Waggonbesitzern, den Bürgerinitiativen und der Wissenschaft weiterhin alle Hebel in Bewegung setzen, um signifikante Fortschritte beim Lärmschutz zu erreichen.“
Seit 2020 müssen alle nicht umgerüsteten ausländischen und in Deutschland verkehrenden Güterwagen Geschwindigkeitsbeschränkungen – und notfalls Nachtfahrverbote – einhalten. Allerdings wurde das Gesetz vom damaligen Verkehrsminister Scheuer zunächst ausgesetzt. Laut Gesetz dürfen deutsche Wagenhalter mit nicht umgerüsteten Waggons seit 2020 nicht mehr verkehren. Die Parlamentsgruppe will sich nun dafür einsetzen, dass laute Güterwagen auch auf EU-Ebene verboten werden. Bei Bahnlärm müsse – wie bei allen Umweltbelastungen – das Verursacherprinzip greifen. Beim Schallschutz müsse der Durchschnittspegel maßgebend sein – und nicht wie aktuell der Maximalpegel.
Der Güterverkehr solle laut den Parlamentariern zukünftig durch neue Trassen, Zugverdichtungen, Zugverlängerungen und die Digitalisierung deutliche Zuwachsraten erfahren und damit andere Verkehrsträger entlasten. Im Grundsatz begrüßen dies Weeser, Diedenhofen, Rüddel und Rößner – aber: Diese Entwicklung dürfe nicht dazu führen, dass mehr Lärm entsteht. Konkret fordern sie deshalb:
„• Die WHO-Grenzwerte zum Gesundheitsschutz von 40 dB(A) nachts, übergangsweise 55 dB(A), sind einzuhalten. Die betroffenen Anwohner müssen einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz erhalten.
• Bei der Bewertung von Kosten-/Nutzen-Analysen müssen Folgekosten (auch Gesundheitskosten) eingepreist werden, genauso wie Lärmvermeidung durch alternative Technologien oder Strecken.
• Die Umrüstung der Güterwagen auf lärmarme Verbundstoffbremssohlen soll Ende 2020 abge-schlossen sein. Dennoch muss weiter an lärmminimierende Lösungen gearbeitet werden. Alle verfügbaren Technologien zur Lärmminderung am rollenden Material und am Gleis sind zügig zu implementieren.
• Die Waren- und Instandhaltungslogistik ist so zu optimieren, dass eine bessere Auslastung des Waggonbestandes erreicht und veraltete Güterwaggons schneller ersetzt werden können.
• An stark frequentierten Gleisanlagen sind vollautomatische Überwachungsmechanismen zur Kontrolle des Rad-Schiene-Kontaktes/Zugmonitoring zu installieren. Lärmverursachende Schäden können zur Schadensregulierung umgehend an Waggon-Eigentümer gemeldet werden.
• Der passive Lärmschutz entlang der Bahnstrecken ist kontinuierlich zu erweitern. Dabei kommt der Entwicklung und Erprobung neuer Technologien für aktiven und passiven Lärmschutz besondere Bedeutung zu.
• Installierung einer preislichen Lenkungsfunktion durch eine stärkere Spreizung der lärmabhängigen Trassenpreise nach dem Modell der Schweiz.
Schließlich bekräftigen wir, dass Deutschland mehr (tunnelgeführte) Neubaustrecken benötigt. In diesem Zusammenhang drängen wir darauf, die Kosten-Nutzen-Analyse für die tunnelgeführte Neubaustrecke „Troisdorf/Mainz-Bischofsheim“ möglichst rasch abzuschließen, damit diese vom potentiellen Bedarf in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans höhergestuft werden kann.“ (PM/ddp)
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Nachricht vom 08.06.2022 |
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