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Pressemitteilung vom 13.07.2022 |
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Politik |
Grundsteuererklärung: CDU-Landtagsabgeordnete nehmen Landesministerin in Pflicht
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Die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Michael Wäschenbach und Dr. Matthias Reuber kritisieren das Verfahren zur Übermittlung der Grundsteuerdaten. Besonders Senioren haben die Politiker aus dem Kreis Altenkirchen im Blick. Nun fordern sie ein Eingreifen von Landes-Finanzministerin Doris Ahnen. |
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Region. Die heimischen Abgeordneten Wäschenbach und Reuber sprechen sich in einer Pressemitteilung für eine "bürgerfreundlichere Lösung zur Übermittlung der Grundsteuerdaten nach dem neuen Grundsteuergesetz" aus. Insbesondere für viele Senioren sei die elektronische Übermittlung per Elster nicht zumutbar. Die nur auf Antrag möglichen Ausnahmen in Härtefällen, zum Beispiel bei wirtschaftlicher und persönlicher Unzumutbarkeit, seien nicht ausreichend. Ministerin Ahnen müsse hier für Abhilfe sorgen:
"Insbesondere viele Seniorinnen und Senioren hier im Kreis Altenkirchen sind durch das neue Grundsteuergesetz massiv beunruhigt. Das zeigen die vielen negativen Reaktionen, die an mich herangetragen werden. Verunsicherung schafft zum einen das von der Ampel-Koalition beschlossene komplizierte rheinland-pfälzische Berechnungsmodell.
Ein zentraler Knackpunkt, der bei vielen Senioren für große Probleme sorge, sei zum anderen die elektronische Abgabepflicht. Denn selbst wenn ein Antrag auf Abgabe der Steuererklärung in Papierform gestellt werde, müssten die Betroffenen zunächst das zuständige Finanzamt aufsuchen oder, falls nicht mehr mobil, im Service-Center anrufen. Das Finanzamt müsse dann den Vordruck ausdrucken und diesen schließlich - anders als bei der Einkommenssteuer - übergeben oder zuschicken. Auch für die Finanzämter sei dieses Vorgehen sehr arbeits- und zeitintensiv, so die beiden CDU-Politiker.
Reuber und Wäschenbach fordern nun: "Wir brauchen hier eine pragmatische Lösung in Papierform. Das muss Landes-Finanzministerin Ahnen jetzt umgehend auf den Weg bringen. Ich kann mir vorstellen, dass die Vordrucke in den Kommunen zur Verfügung stehen oder den Menschen direkt zugeschickt werden. Ich erwarte hier eine bürgerfreundliche Lösung für die Menschen, die eben noch nicht digital unterwegs sind." (PM)
Hintergrund:
Zum 1. Januar 2025 tritt ein neues Grundsteuergesetz in Kraft. Dazu müssen alle Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, Daten bis zum 31. Oktober 2022 zu liefern. Dabei ist in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dass dies nur elektronisch über Elster erfolgen kann. Eine Ausnahme soll nur auf Antrag in Härtefällen zum Beispiel bei wirtschaftlicher und persönlicher Unzumutbarkeit gelten. |
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Pressemitteilung vom 13.07.2022 |
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