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Pressemitteilung vom 30.08.2022 |
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Politik |
Bürgerbeauftragte für Rheinland-Pfalz nimmt sich Zeit für Bürgerinitiative |
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Bei einem Bürgersprechtag von Barbara Schleicher-Rothmund, der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, sprach die Bürgerinitiative gegen B8-Ortsumgehungen vor. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, mit der alle Seiten leben können. |
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Altenkirchen. Die Linienführung der heutigen B8 hat sich kaum verändert, seit Napoleon sie als Verbindung zwischen Köln und Frankfurt genutzt hat. Trotzdem genügt diese alte Heer- und Handelsstraße noch erstaunlich gut den heutigen Anforderungen. Das gilt auch und gerade für das Teilstück zwischen der Landesgrenze von Rheinland-Pfalz zu Nordrhein-Westfalen und Altenkirchen, welches laut Bundesverkehrswegeplan (BVWP) mittels etlicher Ortsumgehungen zu einer Schnellstraßen-Verbindung zwischen den Mittelzentren Bonn/Siegburg und Wetzlar Gießen aufgemotzt werden soll.
Der BVWP hat nach einer Bearbeitungszeit von rund zehn Jahren bereits 2016 Gesetzeskraft erlangt. In den sechs Jahren seit seinem Inkrafttreten haben sich jedoch die Rahmenbedingungen für den Fernstraßenbau grundlegend gewandelt. Der BVWP beruht somit mittlerweile auf teilweise hoffnungslos überalterten Daten und Voraussetzungen. Überdies verfehlt er total die gesetzlichen Vorgaben des Pariser Klimaabkommens.
Diese Feststellungen veranlassten Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die B8-Ortsumgehungen (BI), die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Barbara Schleicher-Rothmund, an ihrem Sprechtag in Altenkirchen aufzusuchen. Es ging darum, wie die bestehende Trasse ohne Ortsumgehungen so instandgesetzt und ertüchtigt werden kann, dass die Ziele des BVWP, “Verbesserung des Verkehrsflusses“ und “Beseitigung von Engpässen“, hinlänglich und zeitgemäß erreicht werden können. Denn die im BVWP vorgeschlagenen Ortsumgehungen würden die natürlichen Ressourcen über Gebühr belasten. Hier ist in Zeiten des Klimawandels neben den Folgen weiterer und großflächiger Flächenversiegelungen insbesondere an den Grundwasserkörper zu denken. Dieser würde mit bis zu 15 Meter tiefen Einschnitten und mehr als 50 Meter breiten Straßenschluchten durch Felder, Wiesen und Waldgebiete in nicht vorhersehbarem Umfang geschädigt.
Schleicher-Rothmund erinnerte daran, dass es sich hier zwar grundsätzlich um die Zuständigkeit des Bundes handelt, dass aber erst danach die konkrete Projektplanung mit Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren in den Ländern beginnt. Die Bürgerbeauftragte empfahl der BI, bereits im Vorfeld dieser Verfahren den offenen Dialog mit allen Beteiligten zu suchen beziehungsweise fortzusetzen sowie gegebenenfalls gegensätzliche Interessen öffentlich anzusprechen und zur Diskussion zu stellen. (PM)
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Pressemitteilung vom 30.08.2022 |
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