AK-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen |
|
Pressemitteilung vom 22.09.2022 |
|
Region |
Infoabend zur Grundsteuer stößt auf reges Interesse der Wissener |
|
Jeder Grundstückseigentümer muss bis zum 31. Oktober die Grunddaten zur Festsetzung der neuen Grundsteuer beim Finanzamt melden. Doch was steckt eigentlich hinter der neuen Steuer, wie wird diese berechnet und worauf ist bei der Werteermittlung zu achten? Der CDU Gemeindeverband Wissen informierte in einer öffentlichen Veranstaltung über die Grundsteuerreform. |
|
Wissen. Zu der Informationsveranstaltung über die Grundsteuerreform hat der CDU-Gemeindeverband Wissen in das Kulturwerk Wissen eingeladen. Von dem Angebot machten die Bürger regen Gebrauch, um sich über die Auswirkungen der Reform zu informieren und zu diskutieren. Bis 31. Oktober muss jeder für sein Grundstück, egal ob mit oder ohne Haus, die Grunddaten an das Finanzamt zur Festsetzung der neuen Grundsteuer melden. Ab dem 1. Januar 2025 gelten dann die neuen Regeln für die Grundsteuer.
Der Vorsitzende des Gemeindeverbandes Wissen, Michael Rödder, begrüßte die Gäste sowie den Fachanwalt für Steuerrecht und Kommunalpolitiker, Dr. Wolfgang Kögler. Rödder erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 das bestehende Modell "gekippt“ und eine Neuberechnung quasi verfügt hatte. Dem sei der Gesetzgeber nun nachgekommen. Referent Kögler erklärte, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern teilweise abweichen, Rheinland-Pfalz sich im Gegensatz zu anderen Bundesländern dem sogenannten Bundesmodell angeschlossen hat.
Für den Grundlagenbescheid, die Ermittlung des Grundsteuerwerts, sei das Finanzamt zuständig. Den späteren Steuerbescheid erstelle die Verbandsgemeindeverwaltung unter Anwendung des jährlich festgelegten Hebesatzes der Stadt und Ortsgemeinden. Wichtig sei zur Wertermittlung unter anderem die Größe des Grundstücks, der Bodenrichtwert, das Baujahr der Immobilie, die Nutzung (gewerblich oder privat) und die Wohnflächenberechnung. Zur Bestimmung der Wohnfläche gebe es auch Tipps im Netz. Typische Kellerräume und nicht ausgebaute Dachstühle zählten zum Beispiel nicht zum Wohnraum. Wie aus der Pressemitteilung des Gemeindeverbandes weiter hervorgeht, gab der Referent den Tipp, die Wohnflächenberechnung aus der Baugenehmigung zu nehmen. Die Grundstücksgröße ließe sich dem Kaufvertrag entnehmen oder beim Amtsgericht erfragen.
Nach Eingabe der Daten werde die eigentliche Berechnung hinterlegt. Diese könne man als Bürger aber erst nachvollziehen, wenn man später den Grundlagenbescheid des Finanzamtes in Händen hält. Hier sei ein Einspruch beim Finanzamt möglich, hieß es bei der Infoveranstaltung. Es wurde dazu geraten, die im Anschreiben vom Katasteramt angegebenen Werte in jedem Fall zu überprüfen. Den Bodenrichtwert finde man im Geoportal Rheinland-Pfalz. Der Referent beantwortete zahlreiche Fragen und gab praktische Tipps.
Bürgermeister Berno Neuhoff sagte, dass Grundsteuer A und B neben der Gewerbesteuer und den Finanzausgleichszahlungen des Landes die wichtigste Einnahme für Städte und Ortsgemeinden bedeuten. Diese machten zehn Prozent des jeweiligen Haushaltes in Stadt und Ortsgemeinden aus und würden im Wisserland rund 2,2 Millionen Euro betragen. Neuhoff schloss sich laut Pressemitteilung der Kritik des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz an: Der geplante kommunale Finanzausgleich des Landes würde die Ortsgemeinden und kleinen Städte nur weiter "schröpfen“ und zu zusätzlichen Belastungen der Bürger vor Ort führen. Das Land habe die Nivellierungssätze der Grundsteuer B von 365 auf 465 Prozent angehoben und wolle damit nur die Kommunen antreiben, die Steuern bei den Bürgern in diese Richtung zu erhöhen. Es könne nicht angehen, dass die Gaspreise und Umlagen in diesem Winter drastisch steigen und die Gemeinden dann von den Bürgern und Unternehmen noch höhere Grund- und Gewerbesteuern verlangten. (PM)
|
|
Pressemitteilung vom 22.09.2022 |
www.ak-kurier.de |
|
|
|
|
|
|