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Nachricht vom 13.10.2022 |
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Region |
Altenkirchen: VG-Rat schafft Grundlagen für neue Wasser- und Abwasserentgelte |
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Noch ist die Fusion der Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld in einigen Details nicht abgeschlossen. Eine große Baustelle, Satzungen rund um die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung anzugleichen, wird wohl bis zum Jahresende abgeschlossen sein. |
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Altenkirchen. Es ist ein wirklich sehr ehrgeiziges Ziel, das sich die fusionierte Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Weyerbusch gesetzt hat. Zum bald bevorstehenden Jahreswechsel möchten ihre Werke nach dem Zusammenschluss zum 1. Januar 2020 nur drei Jahre später einen wichtigen Part der „Eheschließung“ als erledigt betrachten können (vorgegeben war laut Fusionsvertrag eine Zeitspanne von bis zu zehn Jahren): die Angleichungen der Satzungen für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung. Einen wichtigen Schritt auf diesem Weg vollzog der VG-Rat in seiner Zusammenkunft am späten Donnerstagnachmittag (13. Oktober). Einstimmig verabschiedete er vier neue Statuten, deren Formulierungen denen der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz angepasst sind. Das Quartett, bestehend aus der allgemeinen Wasserversorgungs- sowie der allgemeinen Entwässerungssatzung und den Entgeltsatzungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, bildet die rechtliche Grundlage, auf der die Festsetzung der Entgelte (Gebühren und Beiträge) für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung fußt, also bestimmt, wie viel von den Kunden der VG-Werke zu zahlen ist. Zum ersten Mal befasst sich der Werkausschuss in seiner Sitzung am 23. November mit diesem finanziellen Sachverhalt, final entscheidet der VG-Rat am 21. Dezember, so dass im Anschluss die neuen Bescheide verschickt werden können. „Wir müssen einheitliches Recht schaffen“, betonte der Bürgermeister der VG, Fred Jüngerich, „das war eine Mammutleistung der Werke und eine der Fraktionen.“
Die wichtigsten Änderungen
Die wichtigsten Neuerungen: Für den Bereich „Wasserversorgung“ wird flächendeckend ein wiederkehrender Beitrag eingeführt. Dies hat zur Folge, dass auch unbebaute Grundstücke in die Kalkulation zur Deckung von Kosten der Wasserversorgung einbezogen und somit beitragspflichtig werden, da das Wasserleitungsnetz auch für unbebaute Grundstücke, die aber baulich nutzbar sind, vorgehalten und gewartet werden muss. Gleichzeitig entfällt die Grundgebühr für die Wasserversorgung in der Alt-VG Flammersfeld. Zur Berechnung der wiederkehrenden Beiträge für Wasser sowie für Schmutzwasser gilt der Vollgeschossmaßstab, nach dem grundsätzlich nur noch die Grundstücksgröße mit Zuschlägen für Vollgeschosse für die Höhe der wiederkehrenden Beiträge maßgeblich ist. Das bedeutet, dass sich die Belastung der Wohngrundstücke und der gewerblich genutzten Grundstücke künftig lediglich aufgrund ihrer Grundstücksgröße unterscheidet. Die Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich (d.h. für Grundstücke außerhalb Bebauungsplangebieten) wurde einheitlich auf 35 Meter festgelegt (noch bis 31. Dezember: Altenkirchen 35 Meter, Flammersfeld 40 Meter). Beim Schmutzwasser wird lediglich 90 Prozent der bezogenen Wassermenge berechnet. Dies entspricht der bisherigen Verfahrensweise in der Alt-VG Flammersfeld.
84 Hektar für Fotovoltaik
Die VG wird 84 Hektar ihres Grund und Bodens als Höchstgrenze für Fotovoltaik-Freiflächen „reservieren“. Bei zwei Nein-Stimmen wurde das Konzept, das vom Landschaftsbüro Karlheinz Fischer (Trier) erarbeitet worden war, genehmigt. Gleichzeitig wurde die Ertragsmesszahl mit dem Wert 41 definiert. Sie ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens und wird auf einer Skala von 0 bis 100 dargestellt. Dabei wird die Bodenbeschaffenheit untersucht und seine Ertragsfähigkeit aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen festgestellt. „Wir wollen uns offensiv dem Thema widmen“, meinte Jüngerich, „genauso wie weiteren regenerativen Energien wie Windkraft oder Biogas.“ Jetzt die Hand in den Schoß zu legen sei der falsche Weg. Die Ausarbeitung diene als Grundlage für den neu zu erstellenden Flächennutzungsplan als auch als Basis für die Gründung möglicher Betreiberfirmen. Immer sei eine Einzelfallprüfung erforderlich. Versiegelte Flächen wie beispielsweise Dächer hätten für eine Installation Vorrang, aber „da komme ich nicht dran“.
Auch versiegelte Flächen bestücken
Torsten Löhr (CDU), der viele Zahlen rund um Flächen als auch Energieerzeugung mittels Sonnenkollektoren vorlegte, betonte mit Nachdruck, dass die Belange der Landwirtschaft Berücksichtigung zu finden hätten, um ihr Nachteile zu ersparen. „Wir sollten den Pool der Flächen möglichst groß halten, um eine Auswahl zu haben“, sagte Frank Bettgenhäuser für die SPD-Fraktion. Auch alle versiegelten Flächen, die sich eigneten, müssten mit Fotovoltaik bestückt werden. Jürgen Salowsky (Bündnisgrüne) stellte dar: „Wenn wir über Flächen sprechen, gibt es immer Konkurrenz. Wir sollten möglichst viel Energie erzeugen.“ Einen „langwierigen Prozess, der viel Kraft und Zeit kostet“, erwartete Franz Weiss (FWG). Die Aufgabe ließe sich nicht von heute auf morgen umsetzen. „Wir wollen uns nicht in die lange Liste der Probleme der Landwirtschaft einreihen. Wir müssen vermeiden, dass Landwirte zur Abgabe von Flächen gezwungen werden“, äußerte Christian Chahem (FDP) und sprang Löhr als auch Jüngerich bei, der „die Sorgen und Nöte der Landwirtschaft sehr, sehr ernst nimmt“.
Flächennutzungsplan vier Wochen einsehen
Ohne Widerspruch stimmte das Gremium der erneuten vierwöchigen Offenlage des geänderten Flächennutzungsplanes der Alt-VG-Altenkirchen zu, mit dem der Bau des Fachmarktzentrums auf dem Altenkirchener Weyerdamm ermöglicht wird. Zuvor waren Änderungen abgesegnet worden, die die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange vorgebracht hatten. Wofür schon der Umwelt- und Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung komplett mit Ja votiert hatte, stieß im Rat fast auf einhellige Zustimmung (eine Neinstimme und eine Enthaltung): In einem ersten Schritt werden für 540.000 Euro bis zu 14 Lüftungsgeräte für Gemeinschaftsräume wie die Mensen der sechs Grundschulen, die unter der Obhut der VG stehen, angeschafft. Vom Ziel, fast alle Räume des Sextetts auszustatten, musste abgerückt werden, da ein Bewilligungszeitraum für einen Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Enddatum 9. Juni 2023 viel zu eng gesteckt war, um das gesamte Projekt zu realisieren. So folgte die Zusammenkunft dem im Ausschuss vorgebrachten Vorschlag der Bündnisgrünen-Fraktion, die den avisierten Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent bei Gesamtkosten in Höhe von 2,7 Millionen Euro (für alle knapp 100 Räume) als Investition in ein Anschubprojekt betrachtet. Sollte das BAFA den Bewilligungszeitraum (derzeitiges Ende am 9. Juni 2023) noch verlängern, wurde die Verwaltung beauftragt, die Beschaffung der Lüftungsanlagen für alle ins Auge gefassten Räume auszuschreiben, wenn das zeitliche Plus für Lieferung und Einbau der Geräte auskömmlich ist. Nach Auskunft von MdB Martin Diedenhofen (SPD) liegen die Chancen für ein Mehr an Monaten bei 50:50.
Wechsel des Holzvermarkters
Die VG wird sich vom 1. Januar 2023 an an der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH mit Sitz in Höhr-Grenzhausen beteiligen und zwei Geschäftsanteile erwerben (Stückpreis 1000 Euro je angefangene 500 Hektar), wofür Jüngerich vom Rat ein einstimmiges Okay bekam, um den Vertrag zu unterschreiben. Dieser Schritt wurde erforderlich, da der bisherige Partner, die Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Sieg GmbH (Kirchen), zum Jahresende den Geschäftsbetrieb einstellt - mangels Masse, denn die Geschäftsgrundlage wurde der Gesellschaft vor allem wegen der Borkenkäferinvasion entzogen. Die VG wird sich, wie auch alle weiteren im AK-Land, am „Touristischen Backoffice“, das in der Kreisverwaltung angesiedelt ist, beteiligen. Gegen den Kooperationsvertrag hatte niemand etwas einzuwenden. Diese Stelle ist über LEADER bis zum 31. Dezember 2022 ausfinanziert, per neuem Kontrakt wird sie drei weitere Jahre vorgehalten. Jeweils 10.000 Euro pro Jahr muss jede der sechs VGs beisteuern, die restlichen Kosten trägt der Kreis.
Kommunale Finanzen stärken
Per Satzung werden der Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfs- und Dienstleistungen der VG-Feuerwehr nunmehr geregelt (nicht für normale Löscheinsätze geltend), wogegen sich bei der Abstimmung kein Widerspruch erhob. Hintergrund: Ziel war vor allem die Stärkung der kommunalen Finanzen, die Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens und eine maßvolle Erhöhung der Kostenpauschalen für Einsatzfahrzeuge. Auch sollten die bisher unangemessenen hohen Aufwendungen bei der Ermittlung der Kosten und der Berechnung der Kostensätze vereinfacht werden. Dennoch liegen die Sätze immer noch deutlich unter einer Kostendeckung. „Wir liegen immer noch sehr deutlich unter einem Deckungsbeitrag“, verdeutlichte Jüngerich. Die Satzung greift rückwirkend zum 30. Dezember 2020. (vh) |
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Nachricht vom 13.10.2022 |
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