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Nachricht vom 04.07.2011 |
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Region |
Polizei kontrollierte Einhaltung des Jugendschutzes |
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Verstärkte Kontrollmaßnahmen in Sachen Jugendschutz führte in den vergangenen Tagen auch die Polizei in Betzdorf im Rahmen der Landeskontrolltage zum Jugendschutz durch. Ein Hauptaugenmerk lag dabei auf dem Einhalten der entsprechenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere auf Alkoholkonsum und dem Ausschank von Alkohol an Jugendliche durch Dritte. |
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Betzdorf. Der Jugendschutz stand in den vergangenen Tagen wieder im Mittelpunkt verstärkter Kontrollmaßnahmen der Polizei-Inspektion Betzdorf. In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Ordnungsämter der Verbandsgemeinden wurden an verschiedenen Tagen, zu unterschiedlichen Tageszeiten und an wechselnden Orten, insbesondere bei Jugendlichen in Betzdorf, Kirchen, Wissen sowie in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gebhardshain, Daaden und der Stadt Herdorf, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen überwacht. Unterstützt wurden die Maßnahmen auch von der Fahndungseinheit der Kriminalinspektion Betzdorf. Ein Hauptaugenmerk lag auf dem Alkoholkonsum der Jugendlichen und gleichzeitig auf dem Ausschank von Alkohol an Minderjährige durch Dritte.
Im Rahmen der Kontrolltage wurden Gewerbebetriebe wie Disco, Gaststätten und Spielhallen und auch öffentliche Plätze und "Jugendtreffs" unter die Lupe genommen und dabei rund 60 Kinder und Jugendliche überprüft.
Wer in der Öffentlichkeit beim Rauchen erwischt wurde und unter 18 Jahre alt war, musste seine "Kippe“"ausmachen, das dazu gehörende Päckchen wurde von den Polizeibeamten sichergestellt.
Erfreulich: Die Zahl der bei den Kontrollmaßnahmen festgestellten Straftaten liegt mit gerade einmal einem Fall sehr niedrig. Weniger schön: In Bezug auf rechtswidrigen Alkoholkonsum wurden bei bei Jugendlichen entsprechende Feststellungen gemacht, zwei Jugendliche waren sogar stark alkoholisiert. Der gemessene Höchstwert lag bei einem 17-Jährigen bei 1,1 Promille. Die zwei Jugendlichen wurden von der Polizei nach Hause gebracht und in die Obhut der Eltern gegeben.
Bei den Kontrollmaßnahmen wurde auch ein 18-Jähriger festgestellt, der brandweinhaltigen Alkohol eingekauft und diesen Jugendlichen zum Verzehr zur Verfügung gestellt hatte. Gegen den 18-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach dem Jugendschutzgesetz eingeleitet.
"Das Ergebnis zeigt wieder, dass diese Kontrollen - leider - notwendig sind", so Polizeioberrat Norbert Skalski. "Das Thema Jugendschutz wird deshalb bei uns auch weiterhin auf der Prioritätenliste stehen. Wir forcieren diese Kontrollmaßnahmen ausdrücklich, denn sie helfen, schädliche Einflüsse auf unsere Jugendlichen zum einen zu erkennen und gleichzeitig dagegen anzugehen; dazu insbesondere der Alkoholkonsum und die damit nicht selten verbundene Gewaltbereitschaft."
Erwachsene, die zum Beispiel Alkoholkonsum durch ihr Verhalten fördern, müssen sich dafür rechtlich verantworten. Außerdem bieten diese Kontrollen die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit Ordnungs- und Jugendämtern zu verstärken und weiter zu optimieren.
"Gesundheit und Sicherheit insbesondere für Kinder und Jugendliche stehen für die Polizei und ihre benachbarten Behörden an erster Stelle", so Skalski. |
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Nachricht vom 04.07.2011 |
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