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Pressemitteilung vom 15.11.2022 |
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Politik |
CDU kritisiert Umgang mit Bio-Abfall im Kreis Altenkirchen |
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Die CDU-Fraktion im Kreis Altenkirchen kritisiert die Entscheidung des Abfallwirtschaftsausschusses im Hinblick auf die zukünftige Entsorgung des Bio-Abfalls des Abfallwirtschaftsbetriebs. So soll ein Teil des Abfalls zukünftig zur Behandlung in einer Vergärungsanlage ausgeschrieben werden. |
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Kreis Altenkirchen. Hintergrund ist folgender: Bisher wurden die Bio-Abfälle der Menschen im Kreis zur „offenen Kompostierung“ zu einem Anbieter in Ditfurt im Harz gefahren. Das Verfahren ist hinsichtlich der Genehmigungslage weiterhin möglich – eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Nunmehr soll die Hälfte des Bioabfalls (circa 10.000 Tonnen) ab dem 1. Juli 2024 zur Behandlung in einer Vergärungsanlage ausgeschrieben werden. Die restliche Menge kann verfahrensoffen angeboten werden, so die Entscheidung des AWB-Ausschusses. Die CDU-Fraktion plädierte hingegen im Vorfeld für eine technikneutrale, verfahrensoffene Ausschreibung – unter der Bedingung, dass rechtliche und technische Standards eingehalten werden.
„Klar ist – das Festlegen auf Vergärungsverfahren ist die teuerste Lösung“, so Fraktionssprecher Dr. Josef Rosenbauer, „auch ökologisch ist die Bewertung fragwürdig“. Trotzdem habe sich eine Mehrheit von Grünen, Linken, SPD, FDP und einem Unabhängigen gegen den CDU-Vorschlag zusammengefunden. „Mit einem offenen Verfahren hätte man sehen können, was der Markt anbietet. Dann hätte man das preislich und ökologisch bewerten können“, kommentiert Rosenbauer. So aber liege bereits vor dem Bieterverfahren alles fest.
„Die Verantwortlichen im AWB rechnen mit einer Gebührenerhöhung in Folge der Kaskadenlösung in Höhe von 10 Euro pro Haushalt“. Ob dies der Realität entspräche, dürfe zum jetzigen Zeitpunkt bezweifelt werden, so Rosenbauer. Auch in Sachen „Deponieabdichtung“ sei die Kostenkalkulation bei der Ausschreibung erheblich überschritten worden. Die daraus folgende Gebührenerhöhung wird schon ab dem 1. Januar 2023 greifen“, ergänzt Ausschussmitglied Josef-Georg Solbach.
„Eine Festlegung im Vorfeld einer Ausschreibung grenzt an Ideologie“, ist die einhellige Meinung der Christdemokraten. Auch aus Punkten des Klimaschutzes sei es nicht verständlich, warum man die Ausschreibung nicht technologieoffen getätigt habe. Nun würde auch die Müllentsorgung für die Menschen im Kreis wesentlich teurer. „Nachdem der AWB durch die „Greensill-Pleite“ 3,6 Millionen Verlust gemacht hatte, muss man nun alles daran setzen, die Gebühren für unsere Bürgerinnen und Bürger niedrig zu halten“, so die Ausschussmitglieder Dr. Matthias Reuber und Albert Hüsch. „Die finanzielle Belastung der Menschen im Land ist erheblich gestiegen. Auch aus diesem Grund sollten die Abfallgebühren auf möglichst niedrigem Niveau gehalten werden. Dies scheint aber in Folge der fatalen Ausschussentscheidung nicht zu gelingen“. (PM) |
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Pressemitteilung vom 15.11.2022 |
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