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Nachricht vom 22.11.2022 |
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Region |
Glasfaserausbau im Kreis: Wirtschaftlich lukrative Gebiete sind der Renner |
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Die Nachricht verblüfft: Die Situation rund um den Glasfaserausbau im Kreis Altenkirchen hat sich in den zurückliegenden anderthalb Jahren komplett gedreht. War vor 18 Monaten kein Unternehmen in Sicht, das eigenwirtschaftlich ans Werk gehen wollte, sind es derzeit zwei.
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Altenkirchen. Für viele Nutzer des weltweiten Netzes ist ein Glasfaseranschluss derzeit das Maß aller Dinge. Schien der Kreis Altenkirchen im Spielball der Unternehmen, die eigenwirtschaftlich solche fixen Verbindungen schaffen können, keine Rolle zu spielen, so haben sich die Vorzeichen gravierend geändert. Inzwischen sind die Deutsche Glasfaser und GlasfaserPlus als Tochter der Deutschen Telekom kräftig am Werk, die hochmodernen Kabelstränge in einigen Teilen des AK-Landes bis in die Häuser zu verlegen und damit viel höhere Geschwindigkeiten im Down- und Uploadbereich anbieten zu können. Für den Kreis bedeutet diese Entwicklung, so Landrat Dr. Peter Enders und der Chef der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) des Kreises, Lars Kober, in einem Gespräch am Dienstagmorgen (22. November), dass allmählich die Finanzierbarkeit des „Graue-Flecken-Programms“, mit dem von den Privatiers nicht versorgte Gebiete schneller an die Datenautobahn angeschlossen werden, erreicht wird, wobei das Volumen für den geförderten Ausbau 200 Millionen Euro (kommunaler Anteil) nicht überschreiten darf, weil es dann nicht mehr finanzierbar wäre.
Steuergelder werden gespart
„Die Breitbandnetze im ländlichen Raum wurden in der Vergangenheit fast ausschließlich mit Steuergeldern errichtet, da kein Telekommunikationsunternehmen einen Ausbau auf eigene Kosten vornehmen wollte“, erläuterte Enders die inzwischen der Vergangenheit zuzuschreibende Situation. „Der Bund übernahm dabei 50, das Land Rheinland-Pfalz 40 und die heimischen Kommunen 10 Prozent der Kosten bzw., genauer gesagt, die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke.“ Inzwischen kämpften die am Markt agierenden Unternehmen um den Ausbau wirtschaftlich lukrativer Ausbaugebiete. Im Landkreis Altenkirchen hätte knapp die Hälfte der Ortsgemeinden jeweils die Möglichkeit, ein privatwirtschaftlich ausgebautes Glasfasernetz zu erhalten. Das spare Steuergelder in millionenfacher Höhe. „Wir als Kreis bereiten uns aktuell auf die Förderantragstellung für geförderte Gebiete vor“, betonte Enders.
„Utopische“ Summe
Laut Erhebungen der WFG gibt es im Kreis knapp 54.000 Gebäude, die über einen Telefonanschluss verfügen. Nach Abzug diverser nicht zuschussberechtigter Voraussetzungen (beispielsweise Nutzer des HFC-Kabelnetzes von Vodafone) stehen unter dem Strich 40.479 förderfähige Anschlüsse, die ohne eigenwirtschaftliche Komponente 404.790.000 Euro kosten würden. Nach Abzug der bisher geübten Unterstützungspraxis von Bund und Land (zusammen 90 Prozent und unbegrenzte Fördermittel) verblieben also 40.479.000 Euro auf kommunaler Seite (Kosten pro Anschluss mit 10.000 Euro bemessen). Würden die Fördermittel von Bund und Land (mit Obergrenzen) auf 37 bzw. 20 Prozent gekürzt, hätten die Kommunen 174.790.000 Euro „an der Backe“, was Kober als „utopisch“ bezeichnete. Die Rechnung wurde nicht ganz ohne Hintergedanken aufgemacht, denn der Bund stoppte unerwartet die Eingabe von Förderanträgen für das Jahr 2022. Was Kober derzeit ein wenig stutzig macht, ist eine mögliche „Priorisierungseinstufung“ bei Wiederaufnahme des Bundesprogramms, von der er gehört habe, und deren eventuelle Auslegung.
Auch freie Anbieterwahl
Laut Kober solle das Zuschussprogramm im kommenden Jahr fortgeführt werden, und der Kreis werde, so bald es möglich wird, die Papiere, die auf die Unterstützung abzielen, einreichen. Werden die Gebiete, die sich Deutsche Glasfaser (Vorvermarktungsquote mindestens 33 Prozent) und GlasfaserPlus (ohne Vorvermarktungsquote) unter den Nagel gerissen haben, in Gänze versorgt, blieben für das „Graue-Flecken-Programm“ lediglich noch 8540 Anschlüsse und 8.540.000 Euro für die Kommunen übrig. Deren Nutzer hätten den Vorteil, jeweils über einen Open-Access-Anschluss (freie Providerwahl) zu verfügen. Fakt ist: Demgegenüber stehen die Deutsche Glasfaser (eigener Anbieter für mindestens zwei Jahre) und GlasfaserPlus (Telekom-Produkte für mindestens ein Jahr bei horrenden monatlichen Preisen), die ihre Monopolstellungen derzeit gnadenlos ausnutzen. Schulen konnten, so Kober, im Fördergebiet schon mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet werden. Selten, aber wahr: Die Deutsche Glasfaser und GlasfaserPlus planen nach Angabe der WFG beide (!) je einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den Ortsgemeinden Flammersfeld und Horhausen sowie in der Stadt Wissen, was, wie Kober anmerkte, nicht verboten sei. Dass es nicht überall nach den Wunschvorstellungen der beiden Firmen läuft, wusste Joschka Hassel, Sachbearbeiter in puncto Breitband in der Kreisverwaltung, und nannte als Beispiele die Verbandsgemeinde Hamm sowie die Städte Daaden, Kirchen und Wissen.
Fortsetzung der Förderrichtline Anfang 2023
Die Arbeitsgruppe Breitband wird sich nunmehr mit der Gebietsbegrenzung, Antragsvorbereitung und Antragsstellung fürs „Graue-Flecken-Programm“ beschäftigen, sobald die Förderrichtlinie verabschiedet wurde. Das ist laut Aussage des Bundes für den Februar oder März 2023 angedacht. Aktuell erfolgen die detaillierten Aufarbeitungen der einzelnen Fördergebiete: Kostenkalkulation, Ausbaugebiete, Bitte an die Kommunen, Fördergebiet zeitnah zu definieren, wobei eine Rückmeldung bis zum 31. Dezember erbeten wird. Mitte Januar 2023 wollen die Deutsche Glasfaser und GlasfaserPlus die Adressen nennen, die sie ausbauen werden. „In der Folge sind mit aktuellem Stand alle anderen Adressen förderfähig. Ausnahmen bilden die Adressen, die über einen Kabelanschluss verfügen, bzw. die Adressen, die nicht Teil der Breitbandintiative des Landeskreises Altenkirchen sind wie die Kommunen der ehemaligen VG Betzdorf“, führte Kober weiter aus und ergänzte: „Die Marktlage hat sich fundamental verändert. Es besteht ein höheres Interesse privater Unternehmer. Das ist sehr positiv zu bewerten.“ In Richtung Verbands- und Ortsgemeinden meinte er: „Haushaltsmittel müssen im Haushaltsjahr 2023 noch nicht veranschlagt werden. Die Kommunen können bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Vergabe von der Teilnahme am ,Graue-Flecken-Programm’ komplett oder auch nur teilweise zurücktreten. Die Glasfaserthematik unterliegt dynamischen Entwicklungen. Insbesondere der verstärkte eigenwirtschaftliche Ausbau im ländlichen Raum hat neue Situationen geschaffen.“ Die Politik könne zwar Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen über eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte führen und versuchen, möglichst vielen Kommunen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zu ermöglichen, aber es liege im eigenen Ermessen der Unternehmen, welche Gebiete sie eigenwirtschaftlich ausbauten und welche nicht. „Die sich daraus ergebende Ungleichbehandlung der Kommunen ist unbefriedigend, leitet sich aber aus der vorgegebenen Ausbausystematik des Bundes ab“, meinte Kober.
Übersicht über Ausbaugebiete
Diese Gebiete baut GlasfaserPlus aus: Altenkirchen, Michelbach, Schöneberg, Weyerbusch, Horhausen und Wissen; diese Gebiete baut die Deutsche Glasfaser aus: Birken-Honigsessen, Bitzen, Blickhauser Wald, Brachbach, Breitscheidt, Bruchertseifen, Bürdenbach, Burglahr, Daaden, Derschen, Dickendorf, Eichen, Herdorf, Elkenroth, Etzbach, Fensdorf, Flammersfeld, Forst, Friedewald, Friesenhagen, Fürthen, Gebhardshain, Güllesheim, Hamm, Harbach, Peterslahr, Horhausen, Katzwinkel, Kausen, Kirchen, Krunkel, Malberg, Molzhain, Mudersbach, Nauroth, Niederdreisbach, Niederfischbach, Oberlahr, Pleckhausen, Pracht, Rosenheim, Roth, Rott, Selbach, Steinebach, Steineroth, Weitefeld, Willroth, Wissen und Elben. (vh) |
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Nachricht vom 22.11.2022 |
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