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Nachricht vom 24.11.2022 |
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Region |
VG Altenkirchen-Flammersfeld: Bau einer neuen Kita in Neitersen angestoßen |
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Sie sind ein „Fass ohne Boden“: Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld kommt nicht umhin, fortlaufend in ihre (noch) 15 Kindertagesstätten zu investieren. Die 16. in Güllesheim wird im Spätsommer des kommenden Jahres eröffnet. In Neitersen kann nur ein Neubau die vielfältigen Probleme lösen. |
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Altenkirchen/Neitersen. Hier mal 20.000 Euro, da mal 1,5 Millionen Euro: Die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld als Träger von 15 Kindertagesstätten (Kitas) ist kontinuierlich gefordert, in sie zu investieren (die 16. in Güllesheim ist derzeit für knapp drei Millionen Euro im Bau). In den nächsten Jahren könnten, besser müssen, Investitionen in Höhe von 11,5 Millionen Euro getätigt werden. Das ist das Ergebnis von Ortsterminen und Begehungen mit Vertretern des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV/Koblenz), des Kreisjugendamtes, der Lebensmittelüberwachung des Kreises und Mitarbeitern der Abteilung Jugend und Soziales der VG-Verwaltung, wie die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses des VG-Rates in ihrer Zusammenkunft am späten Donnerstagnachmittag (24. November) im „Sorgenkind“ Nummer eins, der Kita „Pusteblume“ in Neitersen, erfuhren. Deswegen ist ein Neubau unumgänglich. Rund vier Millionen Euro sind grob ins Auge gefasst und in der Gesamtsumme enthalten.
Vier-Grupper ist realistisch
„Wir planen gewiss einen Vier-Grupper“, sagte Bürgermeister Fred Jüngerich, nachdem Kita-Leiterin Annika Talhoff der Tagungsgruppe die immens beengten Verhältnisse bei einem Rundgang gezeigt und das Gremium einstimmig dem Hauptausschuss und dem VG-Rat das Signal gegeben hatte, den Bau eines neuen Domizils für die jungen Erdenbürger in die Wege zu leiten. „Wir werden also eine weitere investive Maßnahme angehen“, ergänzte Jüngerich und erklärte, dass er von einer Fertigstellung noch vor dem Ende seiner Amtszeit am 31. Dezember 2027 ausgehe. Eine mögliche Bauzeit gab er mit zwei bis zweieinhalb Jahren an. Voraussetzung ist natürlich, dass ein geeignetes Grundstück mit einer Größe von ein wenig über 5000 Quadratmetern in der Ortsgemeinde gefunden wird, so dass die VG ihr Gebäude auf dem Grund und Boden von Neitersen verwirklichen und das Ganze per Erbbaurechtsvertrag in trockene Tücher bringen kann. „Wir haben bereits im Doppelhaushalt 2023/24 Geld für den Ankauf eines solchen Grundstücks eingestellt“, wusste Ortsbürgermeister Horst Klein.
Nur zwei ohne Beanstandungen
Derzeit erfüllen nur zwei Kitas in Krunkel-Epgert und Rott, so eine Auflistung der VG-Verwaltung, die Anforderungen, die aus dem seit 1. Juli 2021 geltenden neuen Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindestagespflege resultieren. Darin wird unter anderem der Rechtsanspruch auf eine täglich durchgängige Sieben-Stunden-Betreuung (wenn über Mittag, dann mit Mittagessensangebot) und eine vielfältige Ausgestaltung des Mittagsessens bis zum Abschluss der Evaluation im Jahr 2028 abgehoben. Die Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung bemängelte bei der Inaugenscheinnahme beispielsweise fehlende Kühlkapazitäten und Konvektomaten (erneute Erwärmung der Speisen für die Kids) oder mahnte die Sanierung der Küche an. Das LSJV beanstandete unter anderem fehlende Ruhe- und Schlafräume oder eine Mensa. Manche Kitas lassen selbst kochen (Frischkostzubereitung), andere werden durch einen Caterer (Gesellschaft für Service und Beschäftigung im Westerwald der Lebenshilfe im Kreis Altenkirchen) versorgt. Bei der Finanzierung der einzelnen Upgrades muss die VG einen großen Teil selbst tragen. Das Land fördert nur, wenn neue Plätze geschaffen werden, der Kreis wird die Ausgaben ein wenig mit Zuschüssen abfedern können. Insgesamt bietet die VG derzeit 1160 Plätze in ihren Einrichtungen an.
Schreiben an Minsterin
Der Punkt der Finanzierung erzürnte Jüngerich doch ein wenig, so dass er sich am Mittwoch (23. November) Luft in einem Schreiben an Dr. Stefanie Hubig, die Ministerin für Bildung in Rheinland-Pfalz, machen musste. „Das hier ist zu klein, das muss geändert werden. Bis dann und dann ändert ihr das bitte, aber Geld geben wir euch nicht“, zitierte er Anmerkungen aus den Rundgängen. Wenn das Land Aufgaben übertrage, müsse es auch entsprechendes Geld geben. „Das nennt man Konnexität, die ein ganz wesentlicher Bestandteil des Finanzausgleiches ist“, fügte Jüngerich an. Die VG habe zudem ein Konzept, „wir gehen nichts planlos an, was wir machen“. Als Beispiele für ihn nicht gerechtfertigte Vorwürfe nannte er die Einrichtungen in Gieleroth (vor wenigen Wochen nach Sanierung mit Kosten von knapp einer Million Euro eingeweiht), in Eichelhardt oder Kircheib, die vor einigen Jahren aufgepäppelt bzw. gebaut und in denen Mängel festgestellt worden waren. „Wir haben keinen Sanierungsstau“, fuhr er fort und betonte, wieder ein wenig „heruntergekommen“, dass die „Dezentralität uns nach wie vor wichtig ist. Es ist nie verkehrt, in Kinder und Jugendliche zu investieren“. Mit Blick auf die vier Kitas in freier (kirchlicher) Trägerschaft in Altenkirchen (2), Oberlahr und Horhausen und deren jeweilige Zukunft angesichts möglicher finanzieller Probleme der beiden großen Konfessionen in Deutschland blieb Jüngerich zurückhaltend: „Wir als VG sind die Auffangträger für die freien Träger.“
Erster Schritt für einen Neubau
Die „Pusteblume“ (Einzugsbereich Ortsgemeinden Neitersen und Schöneberg) ist im ehemaligen Schulgebäude in der Schulstraße untergebracht. Das Alter des Gebäudes dürfte mindestens 90 Jahre betragen. Im Jahr 1967 wurde an das Schulhaus eine Pausenhalle mit Toiletten angedockt. Dieser Anbau und das Erdgeschoss wurden 1977 zu einem Kindergarten umfunktioniert. Im ursprünglichen Teil der ehemaligen Schule befinden sich im Obergeschoss drei Mietwohnungen. Eine Nutzungsänderung der Wohnungen in eine Kita ist nicht möglich. Aufgrund beengter Platzverhältnisse sowie gestiegener Anforderungen wurde zur Aufrechterhaltung des zum ehemals genehmigten Platzangebot (50 Plätze) die Erweiterung um einen Container-Anbau Ende 2017 erforderlich. Das Außenspielgelände ist zweigeteilt und insgesamt betrachtet relativ klein. Ein Teil befindet sich zudem auf einer gepachteten Fläche.
Maximal 50 Kinder
Die aktuelle Betriebserlaubnis ermöglicht die Betreuung von höchstens 50 Kindern (in zwei pädagogischen Gruppen) im Alter von über zwei Jahren bis zum Schuleintritt. U-2-Plätze dürfen nicht angeboten werden; die Betreuung für Kinder dieser Altersstufe wird am Standort Altenkirchen-Glockenspitze aufgefangen. Es können maximal 26 Plätze mit einer Betreuungsdauer von 9,5 Stunden täglich (Ganztagsplätze inklusive warmer Mittagsverpflegung) und 24 Plätze mit einer Betreuungsdauer von bis zu 7 Stunden täglich (Vormittagsangebot mit warmer Mittagsverpflegung) angeboten werden. Der Verzehr der Mittagessen erfolgt derzeit in zwei Schichten in einem Gruppenraum. Zudem können seit einiger Zeit auch nicht mehr alle Kinder im Alter von über zwei Jahren bis zum Schuleintritt aus dem Einzugsbereich aufgenommen werden. Für diese Kinder wird der Betreuungsbedarf hauptsächlich am Kita-Standort Altenkirchen sichergestellt.
Eine einzige Raumnot
Die bestehenden Räume entsprechen nicht den aktuellen und künftigen Anforderungen. Insbesondere fehlen eine ausreichend bemessene und ausgestattete Küche und eine Mensa als auch weitere Bereiche (Ruhe-/Mehrzweckraum, Raum für Elterngespräche und Besprechungen, Personalraum, Personal-WC). Da eine Erweiterung der Kindertagesstätte aufgrund der Grundstücks- und Gebäudesituation nicht möglich ist, wird ein Neubau auch von der Bedarfsplanungsbehörde (Kreisverwaltung) als zielführend erachtet. Dafür soll ein höchstmöglicher energetischer Gebäudestandard angestrebt (Passivhaus-Standard) werden. Die Ortsgemeinde Neitersen hat sich bereit erklärt, in analoger Anwendung zum Schulgesetz als Sitzgemeinde für ein geeignetes Grundstück zu sorgen und dieses der Verbandsgemeinde kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die weitere Verwendung von Grundstück und Gebäude am noch aktuellen Standort in der Schulstraße 11 muss nach Fertigstellung der neuen Kita mit der Ortsgemeinde erörtert werden. Eigentümer des Grundstücks ist die Ortsgemeinde Neitersen. Die Nutzung wurde der Verbandsgemeinde im Jahr 2012 per Erbbaurechtsvertrag für die Dauer von 99 Jahren übertragen. Das eigentliche Gebäude besitzt die Verbandsgemeinde. (vh) |
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Nachricht vom 24.11.2022 |
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