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Pressemitteilung vom 04.12.2022 |
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Region |
Experten der Kinderklinik informieren anlässlich des Tag des brandverletzten Kindes zur ersten Hilfe bei Verbrennungen |
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Der diesjährige „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht unter dem Motto "Verbrannt, verbrüht – was nun?" Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie? |
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Siegen. Auf diese und weitere Fragen möchten der Paulinchen e. V., Initiator des Aktionstages, und die Experten der DRK-Kinderklinik Siegen zum 7. Dezember eingehen.
Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen - Initiative für brandverletzte Kinder e. V., weiß: "Über die Beratungshotline von Paulinchen machen wir die Erfahrung, dass Eltern und Bezugspersonen von Kindern nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall oft unsicher sind, ob sie richtig reagiert haben". Die bestmögliche Versorgung jedes einzelnen brandverletzten Kindes ist ein großes Anliegen des Paulinchen e.V. wie auch von Oberarzt Tobias Went, Spezialist für Brandverletzungen der Abteilung Kinderchirurgie an der DRK-Kinderklinik Siegen gGmbH.
Erste-Hilfe-Maßnahmen, das Absetzen des Notrufs, die Rettungskette, die Behandlung im Krankenhaus, das sind Themen zum diesjährigen "Tag des brandverletzten Kindes" am 7. Dezember. Tobias Went erklärt: "Leider sind Kinder, die mit Brandverletzungen in der
DRK-Kinderklinik Siegen eintreffen, selten richtig erstversorgt worden. Eltern
sollten unbedingt wissen, wie sie im Notfall richtig handeln. Erste-Hilfe-Maßnahmen am Kind kann man beispielsweise in entsprechenden Erste-Hilfe-Kursen beim DRK Kreisverband Siegen-Wittgenstein erlernen. Bei schwerwiegenden, größeren Verbrennungen oder Verbrühungen sollte der Notruf 112 alarmiert werden. Leichtere, ganz kleinflächige Verletzungen mit Rötung sollten zur Sicherheit beim Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden."
Bei einer Verbrühung muss dem Kind die mit dem heißen Wasser durchnässte Kleidung einschließlich der Windel sofort ausgezogen werden, um die Kontaktzeit möglichst kurz zu halten. Bei einer Verbrennung hingegen sollte die eingebrannte Kleidung nicht entfernt werden. Ausschließlich die verletzten Stellen sollten mit handwarmem Wasser für ca. zehn Minuten zur Schmerzlinderung gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft. Ein Auskühlen des Kindes ist hierbei unbedingt zu verhindern. Erschwerend werden die Wunden
zuhause oft mit Lebensmitteln (Mehl, Quark, Öl, Ei, Zucker), Zahnpasta oder anderen "Hausmitteln" behandelt, was die Situation deutlich verschlechtern kann und auf keinen Fall hilfreich ist. Kinderchirurg Tobias Went betont des halb: "Zuhause sollte wirklich NICHTS auf die Wunden aufgetragen werden, selbst keine eventuell vorhandene Verbrennungssalbe, um Interaktionen mit der Versorgung im Krankenhaus zu vermeiden."
Dr. Mechthild Sinnig, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises "Das schwerbrandverletzte Kind", berichtet: "Auf eine Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes folgt häufig eine extrem langwierige und schmerzhafte Behandlung. Hauttransplantationen, Korrekturoperationen und psychische Traumata können Folgen einer thermischen Verletzung sein. Deshalb ist eine Versorgung dieser Kinder durch Spezialist*innen für Verbrennungsbehandlung entscheidend."
In Abhängigkeit von der Verletzungsschwere sollten Kinder mit thermischen Verletzungen entweder in Zentren für schwerbrandverletzte Kinder oder in spezialisierten Kliniken für brandverletzte Kinder versorgt werden. Tipps im Umgang mit Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall:
Erste Hilfe im Notfall:
• Ruhe bewahren
• Notruf 112 alarmieren
• Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt
hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer
Kinderärztin.
• Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
• Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
• Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser
löschen.
• Strom: Bei Stromunfällen sofort den Stromkreis abschalten. Auf Eigensicherung achten!
•Kühlen: Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. zehn
Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst
eintrifft. Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen
kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen. Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen,
Säuglingen und bewusstlosen Personen, ebenso nicht am Kopf oder am
Rumpf.
• Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben
Paulinchen ruft bundesweit rund um den 7. Dezember zum Mitmachen auf. Auf der Webseite PAULINCHEN werden neben Aktionsideen und kostenfreien Infomaterialien auch alle Veranstaltungen zum "Tag des brandverletzten Kindes" auf einer Aktionskarte aufgelistet. Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. berät und begleitet Familien mit brandverletzten Kindern in jeder Phase nach dem Unfall. Ein großes Kompetenznetzwerk steht zur Verfügung, sodass keine Frage rund um die thermische Verletzung im Kindesalter offenbleibt. Ziel ist es, für jedes brandverletzte Kind individuell die bestmögliche Versorgung zu erreichen und präventiv auf Unfallursachen hinzuweisen. (PM) |
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Pressemitteilung vom 04.12.2022 |
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