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Nachricht vom 11.12.2022 |
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Region |
Verkehrsunfall am Marktplatz Altenkirchen – Lieferfahrzeug fuhr in abgesperrten Bereich |
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Am Samstag (10. Dezember) kam es gegen 13 Uhr zu einer kuriosen Situation am Festgelände. Der Marktplatz ist durch Bauzaunteile abgesperrt und gesichert. Die Fahrerin eines Lieferfahrzeuges störte dies offensichtlich nicht. |
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Altenkirchen. Die Fahrerin befuhr trotz Verbotes die Fußgängerzone. Der Lieferverkehr ist in diesem Bereich bis 11 Uhr erlaubt. Die Mitglieder des Aktionskreises waren mit den Vorbereitungen im Gelände beschäftigt. Zunächst wurden einige durch die Geräusche aufmerksam. Sie versuchten erst einmal unterstützt von Passanten, durch Rufen und Winken darauf aufmerksam zu machen, dass die Fahrerin einen Teil des Bauzaunes touchierte. Durch das Verschieben eines Teiles kam es in der Folge auch zu einer Beschädigung an einem Kühlwagen.
Die Fahrerin ignorierte alle Hinweise und versuchte durch verschiedene Fahrmanöver aus der Situation herauszukommen. Passanten und Mitglieder des Aktionskreises konnten die Fahrerin stoppen und den Zündschlüssel abziehen. Aufgrund der völlig unklaren Lage und der Uneinsichtigkeit der Fahrzeuglenkerin wurde die Polizei verständigt. Die eingesetzte Beamtin und der Beamte versuchten die Sachlage zu klären. Wie mehrere Mitglieder des Aktionskreises mitteilten, stellte sich dies als schwierig dar. Dies war bereits der zweite Unfall in dem Festgelände. Der erste Unfall ereignete sich in der Aufbauphase (wir berichteten).
Dennis Eichel, Vorsitzender des Aktionskreises zeigte sich fassungslos: "Es ist für uns kaum nachzuvollziehen, wie solche Dinge passieren können. Der Bereich ist eindeutig gesperrt und gesichert. Dies sollte eigentlich für jeden klar ersichtlich sein". Die weiteren Festaktivitäten sind nicht gefährdet. "Man müsse sich aber Gedanken darüber machen, wie das Gelände noch klarer als gesperrte Fläche gekennzeichnet werden könne", so Eichel weiter. Über die Unfallursache und die Höhe des Sachschadens liegen derzeit keine Informationen vor. |
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Nachricht vom 11.12.2022 |
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