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Nachricht vom 11.01.2023
Wirtschaft
Kündigungsrechte bei Mobbing am Arbeitsplatz
In vielen Fällen lassen sich Mobbingfälle intern durch gemeinsame Einigungsversuche unter Kollegen sowie mit den Vorgesetzten unterbinden. Gelingt dies nicht, leiden Betroffene unter den Folgen schwerwiegend und sehen die Kündigung als einzigen Ausweg. Spezialisierte Rechtsanwälte helfen bei unvermeidlichen arbeitsgerichtlichen Prozessen auch hinsichtlich der finanziellen Konsequenzen für Mobbingtäter.
Foto Quelle: pixabay.com / <a href=https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/ target=_blank rel=nofollow>geralt</a>Mobbing am Arbeitsplatz – Begriffsbestimmung
Mobbing ist jede Interaktion mit Menschen in feindseliger Absicht. Anpöbeln, verbale oder gar körperliche Angriffe, Bedrängen oder Intrigieren gehören dazu. Stets zeigt der Start solcher Aktionen eine Konfliktsituation an, überwiegend gegen eine Einzelperson. Am Arbeitsplatz kann sich solches Verhalten zu einem regelrechten Gruppenmobbing entwickeln. Mobbing unter Kollegen auf gleichem Status in der Unternehmenshierarchie wird meist oder oft von anderen Kollegen ignoriert, genauer gesagt toleriert. Besonders perfid ist Bossing, also Mobbing einzelner Kollegen durch Vorgesetzte.

Kündigungsrechte für Mobbingopfer
Mobbingopfer stehen plötzlichen unterschwelligen oder offensichtlichen Angriffen der Kollegen zunächst hilflos gegenüber. Üblicherweise rechnen sie gar nicht mit den Angriffen und tun das Gleiche wie alle anderen: Schweigen und aushalten. Doch bei langen Attacken – direkt oder indirekt – folgen seelische Erkrankungen. Betroffene sind häufiger krankgeschrieben und wehren sich schließlich durch die eigenständige Kündigung. Ob sie damit im Recht sind, muss von spezialisierten Rechtsanwälten wie denen der Kanzlei Rotwang Law genau geprüft werden.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen für mobbende Kollegen
Gemobbte Kollegen müssen möglichst frühzeitig die einzelnen, feindseligen Handlungen der Mobber dokumentieren. Steht der Sachverhalt fest, erfolgt zunächst eine Abmahnung für die Täter. Setzen diese ihr Verhalten fort, können sie fristgerecht oder fristlos gekündigt werden. Vorher müssen Schlichtungs- und Klärungsversuche unternommen werden. Bestenfalls bezeugen Kollegen der Firma oder die Vorgesetzten die Vorfälle.

Handlungsbedarf und Handlungspflichten für Arbeitgeber
Bossing (Mobbing durch Vorgesetzte), Staffing (Mobbing durch Kollegen niedrigerer Hierarchiestufen) oder der Klassiker Mobbing in der eigenen Abteilung sind erst vergleichsweise jung im Strafgesetzbuch verankert. Arbeitgeber müssen erhobenen Vorwürfen auf jeden Fall sofort und mit aller Sorgfalt nachgehen. Leider gibt es auch Fälle des vorgetäuschten Mobbings. Erst, wenn eine solche Hinterlist bei der Behauptung ausgeschlossen ist, steht der Weg für eine zivilrechtliche und strafrechtliche Verfolgung unter Initiative der Arbeitgeber von Mobbingopfern frei. Dennoch empfiehlt sich umgehend ein Gespräch mit Opfer und Täter sowie der Versuch, eine vernünftige Einigung zugunsten des Arbeitsplatzerhalts für alle zu finden.

Hilfe intern und extern beim Klärungs- und Kündigungsprozess
Keinesfalls kann ein Gerichtsprozess von Mobbingopfern oder zu Unrecht beschuldigten Tätern ohne erfahrenen Rechtsbeistand gelingen. Sich bemerkbar machen, andere Kollegen um Beistand bitten oder das Gespräch mit Vorgesetzten suchen, sind mögliche Erstmaßnahmen. Finden Betroffene kein Gehör, sollten sie sich nicht von Meinungen zur Aussichtslosigkeit abhalten lassen. Manchmal enden die Attacken schon früh, wenn es bemerkt und von dritten Personen getadelt wird. Doch oft werden die Mobbingmethoden beim Bekanntwerden perfider und somit schwerer nachweisbar. Ist eine interne Klärung aussichtslos, begleiten Rechtsanwälte mit Erfahrung den Kündigungsprozess. Zusätzlich benötigen gemobbte Personen psychologische Unterstützung, um seelischen Langzeitfolgen vorzubeugen oder bereits vorhandene Folgebeschwerden zu lindern.

Fazit:
Mobbing am Arbeitsplatz belastet alle Kollegen einer oder mehrerer Abteilungen bis zur Chefetage oder von dort ausgehend. Gegenwehr sollte so früh wie möglich erfolgen, zunächst intern und mit Einigungsversuchen. Im Kündigungsfall finden Mobbingopfer Hilfe bei erfahrenen Rechtsanwälten, ebenso wie Arbeitgeber im Kündigungsprozess gegen überführte Mobbingtäter. (prm)

Agentur Autor:
Sebastian Meier
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