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Nachricht vom 01.03.2023 |
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Wirtschaft |
Änderungen im Steuerrecht – das wird 2023 anders |
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Schon seit Jahren wird darüber diskutiert, das Steuerrecht anzupassen. Nun gibt es dafür mehr als genug Anlässe, weswegen es 2023 endlich zu weitreichenden Änderungen kommt. Tatsächlich sind sie sogar so weitreichend, dass einige Änderungen 48 Millionen Steuerpflichtige betreffen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Punkte beleuchtet. |
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Inflationsausgleichsgesetz
Eine der größten Änderungen im Steuerrecht hängt mit der Inflation zusammen. Das ist nachvollziehbar, denn viele Deutsche haben unter deren Auswirkungen zu leiden. Die Inflationsrate ist schließlich so hoch wie schon lange nicht mehr. Durch das Inflationsausgleichsgesetz soll die Steuerlast an die Inflation angepasst werden. Voraussichtlich wird das Gesetz dazu führen, dass über 270.000 Menschen keine Steuererklärung mehr abgeben müssen. Zudem werden zahlreiche Arbeitnehmer, Rentner und Unternehmer entlastet. Lediglich Personen, die unter den Reichensteuersatz fallen, sind von dem Steuerhilfegesetz ausgenommen.
Aktualisierung des Einkommensteuertarifs
Der Einkommensteuertarif ist ein Thema, das die deutsche Politik schon länger beschäftigt. Wie erhofft, wird der Grundfreibetrag des Tarifs angehoben. Der festgelegte Grundfreibetrag steigt 2023 auf 10.632 Euro an. Damit ist es aber noch nicht getan: Im Jahr 2024 wird der Grundfreibetrag voraussichtlich wieder erhöht – dieses Mal auf 10.932 Euro. Ferner sollen Lohnerhöhungen möglich sein, ohne dass sie durch Steuerabgaben wegfallen.
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags
Zum 1. Januar 2023 wurde der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmern auf 1.230 Euro erhöht. Bereits zum 1. Januar 2022 gab es im Rahmen des ersten Entlastungspakets eine Erhöhung von 1.000 auf 1.200 Euro. Diese Neuregelung bedeutet, dass Arbeitnehmer Werbungskosten bis 1.230 Euro bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen können. Ein Nachweis durch Belege ist dabei nicht erforderlich.
Mehr Entlastung für Familien
Viele Familien sind durch die steigende Inflationsrate in Geldnot geraten. Das soll sich nun ändern: Der Kinderfreibetrag 2022 wird rückwirkend von 2.730 Euro auf 2.810 Euro angehoben, 2023 von 2.810 Euro auf 2.880 Euro und 2024 von 2.880 Euro auf 2.994 Euro. Zudem ist auch eine Erhöhung des Kindergelds geplant. Für das erste und zweite Kind soll es acht Euro mehr geben. Beim dritten Kind ist immerhin eine Erhöhung von zwei Euro geplant.
Steuerliche Vorteile bei Rentenbeiträgen
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation stellt auch die Zahlung von Rentenbeiträgen eine Belastung dar. Aus diesem Grund sollen Rentenbeiträge in Zukunft steuerlich absetzbar werden. Darunter fallen die landwirtschaftliche Alterskasse, Basisrentenverträge, berufsständische Versorgungsleistungen, Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente. Die Entlastungen sollen sich auf circa 3,2 Milliarden Euro belaufen.
Entfristung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale
Bereits seit dem 01.01.2020 gilt die Homeoffice-Pauschale, aber anfangs sollte sie nur für einen begrenzten Zeitraum laufen. Im Zuge der Änderungen wird die Homeoffice-Pauschale entfristet und sogar verbessert. Waren ursprünglich maximal 600 Euro im Jahr absetzbar, sind es nun jährlich bis zu 1.000 Euro. Pro Tag können fünf Euro geltend gemacht werden. Ein separates Arbeitszimmer ist übrigens nicht erforderlich. Infolgedessen können auch Bürger in kleinen Wohnungen von der Pauschale profitieren.
Fazit
Mit den Änderungen des Steuerrechts für das Jahr 2023 möchte die Bundesregierung den Folgen der steigernden Inflationsrate entgegenwirken. Zwar wird es auch in Zukunft Personen geben, die mit Geldnot zu kämpfen haben, aber die neuen Regelungen sind unumstritten ein Schritt in die richtige Richtung. Zumal abgesehen von besonders wohlhabenden Personen alle Bürger mit Entlastungen rechnen können. (prm)
Agentur Autor:
Sebastian Meier |
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Nachricht vom 01.03.2023 |
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