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Pressemitteilung vom 25.03.2023 |
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Region |
Welche Heizung darf ab 2024 ins Haus? |
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Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Bei Hausbesitzern wirft das viele Fragen auf. Die Verbraucherzentrale zeigt anhand verschiedener Szenarien Handlungsoptionen auf.
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Region. Ab 2024 sollen neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Fernwärme betrieben werden. Das sehen Planungen der Bundesregierung vor. Die Verbraucherzentrale erhält derzeit viele Anfragen verunsicherter Hausbesitzer, die ihre Heizung vorher schnell noch austauschen wollen. "Wenn kein akuter Handlungsbedarf besteht, sollte man die endgültige Fassung des Gebäudeenergiegesetzes abwarten", so der Rat von Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Je nach Alter der Heizung gibt es verschiedene Handlungsoptionen."
Wichtig sei in jedem Fall, Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen zu prüfen und vor einer übereilten Entscheidung eine oder mehrere Energieberatungsmöglichkeiten zu nutzen, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder einem freien Energieberater, der einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt und bei den Förderanträgen unterstützt.
Die Verbraucherzentrale unterscheidet bei Einfamilienhäusern drei Konstellationen:
Die vorhandene Heizung ist jünger als zehn Jahre
In diesem Fall bleibe genügend Zeit, in Ruhe ein langfristig tragbares Gesamtkonzept für das Gebäude zu entwickeln und nicht nur die Heizung zu betrachten. Auch Faktoren wie Außenbauteile, Rahmenbedingungen für alternative Energieträger, finanzielle Möglichkeiten und Fördermittel etc. sollten einbezogen werden. Danach können Maßnahmen Schritt für Schritt geplant und umgesetzt werden.
Die Heizungsanlage ist älter als zehn Jahre
Bei dieser Konstellation könne es sinnvoll sein, sich zunächst der Heizungsanlage zu widmen. Ist ein Nah- oder Fernwärmeanschluss nicht möglich, gilt es zu prüfen, ob zur vorhandenen Heizung eine etwas kleiner dimensionierte und damit kostengünstigere Wärmepumpe eingebaut werden kann. Beide Anlagen fahren dann nach dem Hybridprinzip. Die Wärmepumpe liefert die Wärme während des größten Teils der Heizperiode. Nur an den kältesten Tagen im Winter wird die alte Verbrenner-Heizung zugeschaltet, um den Spitzenlastbedarf zu decken. Gleichzeitig wird ein Konzept zur kurz- oder mittelfristigen Modernisierung der Gebäudehülle durch Dämmung und bessere Fenster erstellt. Sind diese dann mittelfristig umgesetzt, reicht die Wärmepumpe als alleinige Heizung aus und die alte Heizung kann stillgelegt werden.
Die Heizung ist rund 20 Jahre alt oder älter
Dann sei der Handlungsbedarf absehbar. Hier sollten Hausbesitzer die möglichen Heizungs-Alternativen wie Wärmepumpe, Nah- oder Fernwärmeanschluss oder Pelletheizung möglichst bald mithilfe eines Energieberaters prüfen. Danach gilt es mehrere Angebote einzuholen und eine Heizungsfirma zu beauftragen, die Erfahrungen mit dem Einbau von Wärmepumpen hat.
Weitere Informationen rund um das Thema Heizungsmodernisierung bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite an. (PM)
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Pressemitteilung vom 25.03.2023 |
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