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Pressemitteilung vom 19.04.2023 |
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Region |
Heizkostenzuschuss in Rheinland-Pfalz: Alles Wichtige zur Beantragung |
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Lange wurde darüber verhandelt. Nun stehen die ersten Details fest. Der Heizkostenzuschuss für Heizungen mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern kommt. Darunter fallen Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks. Doch wer bekommt den Zuschuss und wie wird dieser beantragt? |
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Region. Berücksichtigt werden Rechnungen vom Jahr 2022. Auch die Lieferung muss in diesem Jahr erfolgt sein. Die Hilfe wird für Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen gewährt. Während Eigentümer den Antrag selbst stellen können, muss der Antrag bei Mietwohnungen vom Vermieter gestellt werden (dieser ist jedoch dazu verpflichtet, die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterzugeben). Eine Erstattung erhalten die Haushalte, welche im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für ihre Heizkosten bezahlt haben wie 2021. Der Staat erstattet 80 Prozent der Kosten, die über den doppelten Wert von 2021 hinausgehen.
Wie wird der Zuschuss genau berechnet?
Als Basis werden für das Jahr 2021 Referenzpreise für das eingekaufte Heizmittel gesetzt. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger inklusive Umsatzsteuer sind:
Heizöl: 71 Cent pro Liter
Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
Wann und wo kann man den Zuschuss beantragen?
Die Anträge können voraussichtlich von Mai bis zum 20. Oktober online gestellt werden. Die Antragsplattform wird voraussichtlich im Mai 2023 freigeschaltet. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Verbraucher beispielsweise auf der Website der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dort kann man auch die individuelle Erstattung errechnen. (PM) |
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Pressemitteilung vom 19.04.2023 |
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