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Nachricht vom 26.04.2023 |
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Region |
Prozess: Geldautomatensprengung von Kroppach geht in nächste Runde |
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Bei der 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz wurde schon über Plädoyers und Urteil im Hinblick auf die Geldautomatensprengung von Kroppach gesprochen. Jedoch wird der Ton zwischen Verteidigung und dem Gericht rauer. Durch weitere, überraschende Beweisanträge entstehen Verzögerungen. |
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Kroppach. Der Prozess der Geldautomatensprengung in Kroppach ging am 24. April in die nächste Runde. Wir hatten am 12. März und am 4. April über den bisherigen Verlauf der Verhandlung vor dem Landgericht in Koblenz berichtet.
Der avisierte Deal, mit dem die Verteidigung eine Festschreibung der auszusprechen Strafen erreichen wollte, wurde vom Gericht abgelehnt, da eine solche Verfahrensweise nach Ansicht der Richter nicht sachgerecht und schlüssig wäre.
Ein weiterer Angeklagter ließ sich nun im Prozessverlauf zur Sache ein. Er wolle aber nur zu seiner Tatbeteiligung etwas sagen, weil er Angst um seine Familie habe, darum würde er keine Angaben zu Mittätern machen. Der Angeklagte: "Ich sollte in Kroppach den Geldautomaten aufhebeln, darum legte ich den Sprengstoff an den Automaten. Es kam zu einer starken Explosion, wobei eine Tür etwa 20 Meter durch die Luft flog. Nachdem wir das Geld aus den Kassetten entnommen hatten, flohen wir mit dem Auto, hatten aber bereits kurze Zeit später einen Unfall. Wir mussten uns in einem Waldstück verstecken, weil das Auto nicht mehr fahrbereit war. Stundenlang irrten wir herum, bis endlich ein Taxi aus den Niederlanden kam und uns aufnahm. Doch die Polizei hatte schon die Verfolgung aufgenommen, nach einer Verfolgungsjagd mussten wir an einer heruntergelassenen Bahnschranke anhalten, dort wurden wir festgenommen. Mir tut alles sehr leid, was passiert ist und ich bereue es ehrlich".
Ein weiterer Angeklagter ließ sich dahingehend ein, dass er den Tatort in Kroppach vorher ausgekundschaftet hatte und davon Videos und Fotos herstellte.
Angeklagter Taxifahrer will nichts mit der Sprengung zu tun haben
Ein weiterer Angeklagter erklärte, er sei nur in die Sache verwickelt worden, weil er als Taxifahrer dem Freund eines Stammkunden einen Gefallen tun sollte. Der Angeklagte: "Ich hatte Geldsorgen und sollte drei Euro pro Kilometer erhalten, wenn ich ihn nach Deutschland fahren würde. Die Entfernung betrug etwa 250 Kilometer, hin und zurück hätte ich also etwa 1.500 Euro verdienen können. Bei diesem Betrag fragte ich nicht lange nach, obwohl ich kein gutes Gefühl hatte. Bei Wissen stiegen drei Personen ein und wir machten uns auf den Weg zurück nach Holland. Als die Polizei uns verfolgte und ich anhalten wollte, wurde ich bedroht, ich solle weiterfahren. Das war eine fatale Fehlentscheidung, ich wollte nur noch weg. An einer heruntergelassenen Bahnschranke stellte uns die Polizei und nahm uns fest. Der Freund meines Stammkunden konnte flüchten. An der Automatensprengung war ich in keiner Weise beteiligt, habe nichts davon gewusst. Die anderen Angeklagten kenne ich nicht. Aus Angst und Panik traf ich leider viele Fehlentscheidungen".
Weiterer Angeklagter hatte angeblich während der Sprengung Sex mit einer Prostituierten
Erstaunliches verlas der Verteidiger eines weiteren Angeklagten, indem erklärt wurde, der Angeklagte hätte sich zur Tatzeit, als die Sprengung des Automaten in Kroppach durchgeführt wurde, bei einer Prostituierten in Venlo aufgehalten und hätte dort von 23:40 Uhr bis 00:15 Uhr Sex mit ihr gehabt. Die "Dame" würde Carina heißen, sie sei auch bereit vor Gericht zu bestätigen, dass der Angeklagte sich zur fraglichen Zeit bei ihr aufgehalten habe. Die Telefonnummer, unter der Carina zu erreichen wäre, wurde dem Gericht mitgeteilt.
Anschließend stellte der Verteidiger den Beweisantrag, die Zeugin Carina zum nächsten Termin zu laden, damit diese bestätigen kann, dass der Angeklagte zur Tatzeit sich bei ihr in Venlo aufgehalten habe. Bei Prozessbeobachtern erzeugte der Antrag des Verteidigers Verwunderung, da dieser entlastende Vorgang in Venlo bisher nicht vorgetragen wurde und für das Gericht und die Staatsanwaltschaft nicht aktenkundig war.
Eine Entscheidung über den Beweisantrag wird im Fortsetzungstermin am 8. Mai verkündet werden. Das Gericht hegte die Hoffnung, dass an diesem Tag die Plädoyers gehalten werden können und eventuell auch das Urteil gesprochen werden kann. Wolfgang Rabsch
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Nachricht vom 26.04.2023 |
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