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Pressemitteilung vom 12.07.2023
Region
Nachhaltiger Strom vom Balkon?
Wer einen Teil seiner Stromkosten durch selbst erzeugten Solarstrom abdecken will, aber kein geeignetes Dach hat oder in einer Mietwohnung wohnt, kann ein Stecker-Solar-Gerät auf dem Balkon als Option in Betracht ziehen. Doch wie sehr lohnt sich eine solche Anschaffung?
(Symbolbild: pixabay)Kreis Altenkirchen. Ein Stecker-Solar-Gerät besteht in der Regel aus einem oder zwei Solarmodulen (je rund 1 Meter mal 1,70 Meter), einem Wechselrichter und einem Anschlusskabel mit Steckverbindung für das Verbinden mit dem Stromnetz. Je nach Sonneneinstrahlung, Modulleistung, -ausrichtung und -neigung kann eine gewisse Grundlast eines Haushalts normalerweise durch ein Stecker-Solar-Gerät abgedeckt werden.

Bei der Anschaffung eines Stecker-Solar-Geräts (inklusive Modul(e), Wechselrichter, Kabel mit Stecker und Befestigung) kann man mit etwa 400 bis 1.200 Euro rechnen. Mit der eigenen PV-Anlage auf dem Balkon können so jährlich 60 bis 130 Euro Stromkosten eingespart werden, weshalb sich der Kauf nach nur sieben bis zwölf Jahren finanziell rentiert.

Im Falle einer Mietwohnung sollte vor der Installation Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden. Bestehende Bauvorschriften sind immer zu beachten, und die kleine PV-Anlage muss in jedem Fall beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Wer wissen möchte, ob sich eine Balkon-PV-Anlage für die eigene Wohnsituation lohnt, findet hier mehr Informationen oder kann an unserer kostenfreien Aktion für Rheinlandpfalz zur Energiewende Zuhause teilnehmen. Dafür wird einfach ein ausgefüllter Erfassungsbogen an photovoltaik@vz-rlp.de geschickt um eine individuelle Auswertung mit Prognosen zu Ertrag und Wirtschaftlichkeit zu erhalten.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
in Betzdorf am Donnerstag, 3. August, von 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus Zimmer 1.05, Hellerstraße 2. Anmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
in Altenkirchen am Donnerstag, 27. Juli, von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Raum U01 (UG), Rathausstraße 13. Anmeldung unter 02681/850.

(PM)
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