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Pressemitteilung vom 26.07.2023 |
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Region |
Verbraucherzentrale rät: Mietwagen im Urlaub gut versichern |
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Verbraucherzentrale warnt vor Unter- und Doppelversicherung von Mietwagen im Ausland: Unerlässlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme und eine Vollkaskoversicherung. Bei der Übergabe des Fahrzeugs gilt es, alle bereits vorhandenen Mängel zu dokumentieren.
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Region. Wer dieser Tage in den Urlaub startet und im Urlaubsland einen Leihwagen gemietet hat, sollte unbedingt schon von zu Hause aus für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. "Es geschieht immer wieder, dass Kunden bei Abholung am Mietwagenschalter teure Policen abschließen sollen, die sie längst haben oder überhaupt nicht brauchen", warnt Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, "Manche Autoverleiher behaupten, der vorhandene Versicherungsschutz sei vor Ort ungültig und weigern sich, das Fahrzeug ohne weitere Versicherung herauszugeben." Die Versicherungsexpertin rät, die ausgedruckte Versicherungspolice mit auf die Reise zu nehmen und die wichtigen Stellen zu markieren.
Will die Mietwagenfirma dennoch den Wagen nur nach Abschluss einer weiteren Versicherung aushändigen, sollte ausdrücklich "unter Vorbehalt" gezahlt und das Geld nach der Rückkehr vom Vermieter zurückgefordert werden.
Wichtig ist das richtige Versicherungspaket
Ratsam sei eine Haftpflichtsumme von mindestens 50, besser 100 Millionen Euro und eine Vollkaskoversicherung, bei der jedoch oft ein hoher Selbstbehalt verlangt wird. 1.900 Euro und mehr wären keine Seltenheit.
Der Selbstbehalt kann aber durch eine Rückversicherung ebenfalls abgesichert werden. "Häufig wird eine solche Rückversicherung automatisch beim Abschluss des Mietvertrags angeboten. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale ist es aber bei nur einer Reise im Jahr oft günstiger, diese Rückversicherung separat abzuschließen", so Follmann. Ein weiterer Vorteil: Man kann sich den Versicherer selbst aussuchen. Wichtig sei es, eine Gesellschaft mit einer Niederlassung in Deutschland zu wählen, die sich dem Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns angeschlossen hat. Beide Informationen sollten am Ende der Versicherungsbedingungen oder im Impressum der Homepage stehen.
Bei der Übernahme des Fahrzeugs sollten alle bereits vorhandenen Mängel dokumentiert werden. Falls es während des Urlaubs zu Beschädigungen des Mietwagens kommt, ist es hilfreich, alle wichtigen Notfallnummern parat zu haben. Bei Unfällen muss immer die Polizei hinzugezogen werden, um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren.
Eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen bietet die Verbraucherzentrale montags 10 bis 13 Uhr und mittwochs 14 bis 17 Uhr telefonisch an unter 06131 / 28 48 122.
Ausführliche Informationen rund um Versicherungen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden: Auslandsaufenthalt mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen. Bei Auto-Versicherungen, die bei Abholung des Mietwagens im Ausland angeboten werden, heißt es genau hinzuschauen und das Kleingedruckte aufmerksam zu lesen. Besser ist es, den Mietwagen schon frühzeitig von Deutschland aus zu versichern. (PM) |
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Pressemitteilung vom 26.07.2023 |
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