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Nachricht vom 29.09.2011
Region
CDU-Kreisvorstand unterstützt Einführung eines Mindestlohns für Arbeitnehmer
Auf der jüngsten Sitzung des CDU-Kreisvorstandes Altenkirchen standen zwei Themen im Mittelpunkt der Diskussion: Die Kommunalreform und der Antrag der CDA zum Mindestlohn.
Kreis. Der CDU-Kreisvorstand diskutierte in seiner jüngsten Sitzung über die kommunale Gebietsreform, über die in den vergangenen Tagen wieder verstärkt berichtet worden sei. Besonders in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gebhardshain sei die Kommunalreform ein Thema. Dass dabei auch Szenarien durchgespielt werden, die eine Veränderung der Kreisgrenzen zur Folge hätten, löste bei Landrat Michael Lieber nur Kopfschütteln aus. "Nach Auskunft der Landesregierung und dem was im Gesetz steht werden die Kreisgrenzen nicht verändert", so Landrat Lieber. "Die CDU im Kreis Altenkirchen steht auch weiterhin zu der bereits im Landtagswahlkampf vertretenen Linie: Keine Zwangsfusionen!", ergänzte der Kreisvorsitzende Dr. Josef Rosenbauer. Einig war man sich im Vorstand darüber, dass die Möglichkeiten der Kooperationen zwischen Gemeinden weiter ausgebaut werden sollen.

Ein weiterer Schwerpunkt war der Antrag der CDA an den Bundesparteitag in Leipzig. Dr. Rosenbauer erinnerte die Anwesenden noch einmal daran, dass Mindestlöhne in 8 von 10 Branchen durch die CDU-Stimmen eingeführt wurden. Zuletzt im Bereich der Pflege. Weiter führte Josef Zolk einige ergänzende Erläuterungen zum Antragspapier aus. Die Mitglieder des Vorstands billigten einstimmig folgende Beschlussfassung:

"Der CDU-Kreisverband Altenkirchen unterstützt die Richtung des Antrags der CDU-Sozialausschüsse (CDA) zum kommenden Bundesparteitag der CDU in Leipzig zur Einführung eines Mindestlohns für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wobei es erste und zentrale Pflicht der Tarifpartner ist, entsprechende Verträge tarif- und sozialverantwortlich abzuschließen.
Aber dort, wo keine tarifvertraglichen Lösungen gefunden werden können, unter anderem deswegen, weil es keine entsprechenden Strukturen der Tarifparteien gibt, müssen andere Tarifverträge branchenübergreifend gefunden werden. Weiter setzt sich die Altenkirchener CDU für den Grundsatz "Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit am gleichen Ort" ein, um Leiharbeitnehmer/innen nach ihrer Einarbeitszeit nicht weiterhin schlechter zu stellen, denn leider ist es im Bundesgebiet immer noch der Fall, dass es Einkommensunterschiede zwischen Leiharbeitnehmern und der Stammbelegschaft von bis zu 50% im jeweiligen Betrieb gibt."

Dr. Rosenbauer versprach, dass sich der Kreisverband sowohl auf dem Landesparteitag als auch auf dem Bundesparteitag für diese Beschlussfassung einsetzen werde.

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