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Nachricht vom 14.08.2023
Wirtschaft
Personalausweis verloren: Was muss man tun?
ANZEIGE | Der Verlust des Personalausweises kann schnell zu einer stressigen Situation führen. Als offizielles Identifikationsdokument in Deutschland spielt er eine zentrale Rolle im Alltag – sei es beim Abwickeln von Behördenangelegenheiten, beim Reisen oder einfach nur bei der Überprüfung des Alters. Doch was genau ist zu tun, wenn dieser wichtige Ausweis plötzlich verschwindet? In Rheinland-Pfalz gilt es, bestimmte Schritte zu beachten, um den Verlust effizient zu managen und potenziellen Missbrauch zu verhindern.
Foto Quelle: pixabay.com / <a href=https://pixabay.com/de/users/janjf93-3084263/ target=_blank rel=nofollow>janjf93</a> Sofortmaßnahmen beim Passverlust: Verlustmeldung
Ein verlorener Personalausweis kann in den falschen Händen für Identitätsdiebstahl oder andere betrügerische Handlungen missbraucht werden. Deshalb ist es von größter Wichtigkeit, den Verlust umgehend zu melden.

● Für die Meldung des Verlustes richtet man sich zuerst an die für den Wohnort zuständige Passbehörde. Das Einwohnermeldeamt kann dann weitere Schritte einleiten.

In den meisten Bürgerzentren kann man ohne Termin eine Meldung abgeben, dabei kommt es womöglich zu Wartezeiten. Für die Meldung sollte man ein anderes Ausweispapier mitbringen. Dies kann auch abgelaufen sein. Zudem ist es hilfreich, wenn man möglichst genaue Angaben über den Ort, Zeitpunkt und Kontext des verlorenen Ausweises geben kann.

Um schnell zu handeln, kann sich eine telefonische oder Online-Meldung anbieten.

➔ Es ist ratsam, sich direkt beim lokalen Amt über die genauen Prozesse zu informieren. Für verschiedene Abläufe zum Thema Behörde und gibt es hier mehrere Leitfäden zu deutschen Antragsverfahren.

Grundsätzlich ist die Passbehörde ebenfalls dafür verantwortlich, den verschwundenen Ausweis nach der Verlustmeldung an die Polizei zu melden. Wurde der Ausweis gestohlen, ist die Diebstahlanzeige aber ein entscheidender Punkt, der dabei hilft, das Verbrechen aufzuklären und notwendige Dokumente an die Hand gibt.

● Wurde der Personalausweis gestohlen, sollte man den Verlust zuerst bei der nächsten Polizeidienststelle melden.

Manche Bürgerservice-Stellen bitten ausdrücklich darum, die Diebstahlanzeige durchzuführen, bevor man den neuen Ausweis beantragt, da sie die dazugehörigen Unterlagen für den Antrag benötigen.

➔ Wichtig ist, bei der Meldung alle relevanten Informationen bereitzustellen: wann und wo der Ausweis möglicherweise verloren gegangen ist, ob er gestohlen wurde und ob weitere Dokumente verloren gegangen sind. Dies kann den Behörden helfen, den Fall effizienter zu bearbeiten und potenzielle Risiken besser einzuschätzen.

Diese Meldung ist eine der Pflichten des Ausweisinhabers und in § 27 des Personalausweisgesetzes festgehalten.

➔ Laut diesem ist man übrigens auch dazu verpflichtet, es zu melden, wenn der verloren-gemeldete Ausweis danach wieder gefunden wurde.

Elektronische Ausweisfunktionen sperren
Wer die eID-Funktionen des Ausweises nutzt, sollte sie nach dem Verlust sperren lassen. Sie kann entweder bei der Meldung in Person, online oder am Telefon durchgeführt werden.

➔ Die Nummer der Sperrhotline ist im Inland gebührenfrei unter 116 116 erreichbar.

➔ Aus dem Ausland gelten die gebührenpflichtigen Nummern 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50.

Die telefonische Sperrung über die Sperrhotline ist der schnellste Weg für die direkte Umsetzung.

➔ Für die Fernsperrung muss man sich zunächst identifizieren. Dafür benötigt man das Sperrkennwort, das nach der Aktivierung der eID-Funktionen durch die Bundesdruckerei in dem PIN-Brief an den Ausweisinhaber gesendet wurde.

Die Sperrung ohne Sperrkennwort ist ebenfalls möglich, aber tritt dann zeitverzögert ein.
Der e-Ausweis ermöglicht es auch, eine elektronische Signatur zu nutzen, wenn man diese aktiviert hat.

➔ In diesem Fall muss der Ausweisbesitzer die Sperrung zusätzlich bei dem verwendeten Signaturanbieter durchführen lassen.

Neuen Personalausweis beantragen
Die Passbehörde empfiehlt, den neuen Personalausweis erst nach drei Wochen nach dem Verlust zu beantragen. So lange dauert es in deren Erfahrung, bis ein von einer anderen Person gefundener, verlorener Ausweis in der Fundstelle der zuständigen Passstelle ankommt.

➔ Mögliche Abgabestellen, wie die Polizei, senden abgegebene Ausweise deutschlandweit an die Ausstellungsbehörden zurück.

Um in der Zwischenzeit der Ausweispflicht nachgehen zu können, kann ein vorläufiger Ersatzausweis ausgestellt werden. Je nach Meldevorgang vor Ort ist es möglich, direkt bei der Verlust- oder Diebstahlmeldung den neuen Ausweis zu beantragen.

Dafür benötigt man die folgenden Dokumente:

● bei Diebstahl: Anzeigedokumente der Polizei

● gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde,

● bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des einzelnen Erziehungsberechtigten mit Sorgerechtsnachweis

● ein biometrietaugliches, aktuelles Passfoto

● ein zweites Passfoto für die Ausstellung des vorläufigen Ausweises

Die Gebühren für den vorläufigen Ausweis liegen bei 10 €. Ein neuer Ausweis kostet für Antragsteller ab 24 Jahren 37 € und darunter 22,80 €.

➔ Bei Personen, die im Ermessen des Amtes als bedürftig gelten, können diese Kosten wegfallen oder reduziert werden.

Diese Kosten hängen nicht zwangsweise mit dem Verlust/Diebstahl zusammen. Sie fallen auch an, wenn der Ausweis aufgrund des abgelaufenen Gültigkeitsdatums neu ausgestellt werden muss.

Fazit
Der Verlust des Personalausweises ist sicherlich ärgerlich und kann unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen, wenn er in die falschen Hände gerät. Doch indem man die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge befolgt, minimiert man das Risiko von Identitätsdiebstahl und erleichtert den Prozess der Neuausstellung.

Es ist essenziell, sofort zu handeln, alle relevanten Stellen zu informieren und gegebenenfalls die elektronischen Funktionen des Ausweises zu sperren. Schließlich sollte man nicht vergessen, einen neuen Ausweis zu beantragen, um wieder über ein gültiges Identifikationsmittel zu verfügen. (prm)
Nachricht vom 14.08.2023 www.ak-kurier.de