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Pressemitteilung vom 16.08.2023 |
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Region |
LKA und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen: Vorsicht vor Betrügern am Telefon |
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Laut Pressemeldung der Polizeiinspektion Linz erhielt eine 81-jährige Frau aus Erpel jüngst den Anruf eines Mannes, der sich als Sohn ausgab. Der Mann teilte der Frau mit, er habe einen Verkehrsunfall gehabt und benötige Geld. Als die Frau die Betrugsmasche erkannte, beendete sie sofort das Gespräch. Der Vorgang ist bei Weitem kein Einzelfall, weshalb LKA und Verbraucherzentrale eindringlich warnen. |
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Region. Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen: Die Betrugsmaschen am Telefon bleiben weiterhin ein probates Mittel für Straftäter, um schnell an Geld zu kommen. In Rheinland-Pfalz konnte im Juli dieses Jahres eine Anrufwelle mit mehr als 1.000 Callcenter-Betrugsfällen, davon etwa 120 vollendete Taten, registriert werden. Vor kurzem schlugen falsche Polizisten im Raum Koblenz zu und konnten ihr Opfer um einen sechsstelligen Betrag betrügen.
Vorwiegend ältere Menschen werden als Opfer ausgewählt und mit ständig neuen Tricks und erfundenen Geschichten unter Druck gesetzt, um Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände zu erbeuten.
Hier die gängigsten Maschen im Überblick:
Falsche Polizisten
Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon. Die Betrüger geben sich dabei als Amtsperson, oft als Polizeibeamte, aus. Häufig nutzen die Straftäter eine spezielle Technik, die auf dem Telefondisplay der Angerufenen die Notrufnummer 110 oder der örtlichen Polizeidienststelle anzeigt. Unter einem Vorwand wie beispielsweise, die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten Einbruch, gelingt es den Betrügern immer wieder, glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsse alles in Sicherheit gebracht und einem Polizisten in Zivil ausgehändigt werden, der vorbeikäme.
Enkeltrick
Beim Enkeltrick geben sich die Täter als Verwandter aus. Rhetorisch geschickt wird eine ausgeklügelte Geschichte erzählt, um das Vertrauen zu gewinnen. Hierbei wird eine finanzielle Notlage, wie beispielsweise eine Notoperation oder der Kauf einer Immobilie vorgetäuscht. Die Situation wird immer als äußerst dringlich dargestellt. Der angebliche Enkel gibt an, dass jemand anderes das Geld abholen komme, da er selbst verhindert sei.
Messenger-Betrug
Weit verbreitet ist inzwischen auch die Betrugsmasche per Messenger-Dienst. Dabei geben sich die Täter als Verwandte oder Bekannte aus und behaupten, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit sei. Im Anschluss wird um die Überweisung von Geldbeträgen gebeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne. Meist beginnen die Textnachrichten der Betrüger mit: "Hallo Mama/ hallo Papa, mein Handy ist kaputtgegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen." Das im Laufe des Gesprächs geforderte Geld, oft einige tausend Euro, landet auf einem Konto der Betrüger.
Falsche Bankmitarbeiter
Ebenfalls weitverbreitet und sehr erfolgreich agieren die Täter, indem sie sich am Telefon als Bankmitarbeiter ausgeben. Überwiegend haben die Täter bereits vor dem gezielten Anruf Zugang zum Online-Banking des Opfers. Daher verfügen die Täter über hinreichende Informationen und können die Opfer leicht täuschen. Im Gesprächsverlauf fordern die Täter die Bestätigung einer pushTAN, um angeblich eine ungerechtfertigte Abbuchung zu verhindern. Durch die Bestätigung der pushTAN wird den Tätern ermöglicht, zahlreiche Abbuchungen durchzuführen. Die Schadenssumme variiert von tausend bis über hunderttausend Euro.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie Sie sich und Ihre Angehörigen vor den Betrügereien schützen können:
· Legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.
· Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an.
· Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte.
· Die Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
· Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon mit den Worten "Rate mal, wer
hier spricht." meldet, ohne sich selbst namentlich vorzustellen.
· Nutzen Sie nicht die Rückwahltaste. Geben Sie bei Rückfragen an die Polizei die
Telefonnummer der örtlichen Dienststelle selbst über die Tasten ein.
· Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder
kontaktieren Sie diese unter der Ihnen bekannten Nummer.
· Ihre Bank benötigt keine pushTAN, um eine unberechtigte Überweisung zu stoppen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Polizeiberatung 1
Polizeiberatung 2
Verbraucherzentrale 1
Verbraucherzentrale 2
(PM) |
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Pressemitteilung vom 16.08.2023 |
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