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Nachricht vom 15.08.2023 |
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Wirtschaft |
Leben ohne Krankenversicherung: am Rande der Gesellschaft |
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RATGEBER | In Deutschland hat jeder Bundesbürger nicht nur eine Nachweispflicht über seine Identität, sondern ebenfalls die Verpflichtung, krankenversichert zu sein. Jede Person muss also zwingend über eine Krankenversicherung verfügen. Der Großteil der Menschen ist über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Wer kann, hat ebenfalls die Option, die Krankheitskostenvorsorge über die private Krankenversicherung sicherzustellen. Dennoch gibt es Menschen hierzulande, die trotz bestehender Versicherungspflicht nicht krankenversichert sind. |
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Trotz Versicherungspflicht fehlender Versicherungsschutz
Etwas mehr als 60.000 Menschen in Deutschland, so die offiziellen Zahlen, haben keine Krankenversicherung. Das bedeutet, sie sind nicht versichert, wenn sie ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen müssen. Allerdings ist eine Rückkehr in das System mit vielen Hürden versehen. Nicht nur muss zum einen, der Kontakt hergestellt werden, sondern zum anderen drohen hohe Nachzahlungen. Das ist insofern problematisch, als die Versicherungen nicht dazu verpflichtet sind, eine Ratenzahlung anzubieten. Entsprechend schwer kann es sein, zurück in das Krankenversicherungssystem zu finden.
Wichtig:
Auch wenn das Versäumnis der Krankenversicherungspflicht mit einer hohen Beitragsschuld einhergeht, ist es dringend nötig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Hierbei assistieren Experten auf dem Gebiet. Diese helfen, die Probleme eins nach dem anderen zu lösen, sodass eine zeitnahe Rückkehr in die Krankenversicherung möglich ist. Dank der professionellen Hilfe wird also schnell und zuverlässig wieder für die Erfüllung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland gesorgt.
Die Problematik mit der fehlenden Krankenversicherung
Meistens ist ein finanzieller Engpass der Grund, warum Menschen den verpflichtenden Versicherungsschutz nicht nachweisen können. Bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherten kommt es seltener vor, dass diese aus dem Sozialversicherungsschutz fallen. Häufig betroffen sind Selbstständige oder Freiberufler, welche an ihrer selbstständigen Tätigkeit scheitern und dann den Weg nicht zurückfinden.
Denn die Herausforderung ist häufig an die hohen Nachzahlungen geknüpft. Schließlich müssen Rückkehrer, welche aus dem Krankenversicherungssystem gefallen sind und zurückkehren wollen, Beiträge nachzahlen. Selbst wenn es sich dabei um mehrere Jahre handelt, gibt es hier keine Nachsicht. Somit summiert sich die Nachzahlung schnell auf einige Tausend Euro. Der Versicherungsschutz allerdings wird erst wieder hergestellt, wenn sämtliche Schulden beglichen sind. Das gilt im Übrigen ebenfalls für Säumniszuschläge oder Verzugszinsen.
Hinweis:
Krankenversicherungen haben keine Verpflichtung, eine Ratenzahlung anzubieten.
Ferner ist es selbstverständlich möglich, sich über die europäische Krankenversicherung einen Versicherungsschutz zu sichern. So schützen sich Betroffene erst einmal vor den hohen Kosten im Krankheitsfall. Versicherungsnehmer sind über die EUKV als Privatpatient krankenversichert und können als Versicherungsnehmer beitreten, auch wenn derzeit keine Krankenversicherung besteht. Ferner ist eine Aufnahme ebenfalls möglich, wenn die versicherte Person über eine negative Bonität verfügt.
Hohe Hürden auf dem Weg zurück
Fakt in Deutschland trotz Versicherungspflicht ist, dass es für Betroffene häufig schwierig ist, in das System zurückzukehren. Generell ist die Hilfe eines Experten sinnvoll. Selbstverständlich kann auch auf eigene Faust versucht werden, den Krankenversicherungsschutz zurückzugewinnen.
Hierzu ist die erste Anlaufstelle der letzte Krankenversicherer. Dieser wird, sofern er sich nicht gegen eine Aufnahme sträubt, eine Nachzahlung berechnen. Betroffene sollten versuchen, die Rückzahlung in Form einer Ratenzahlung zu vereinbaren, denn die Beitragsschuld kann schnell sehr hoch sein. Allerdings fehlt in diesem Bezug stark die Unterstützung durch den Staat. Denn eine Ratenzahlung ist im Regelfall nur auf einen Zeitraum von sechs Monaten möglich - wenn sie überhaupt eingeräumt wird. (prm) |
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Nachricht vom 15.08.2023 |
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