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Nachricht vom 06.09.2023 |
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Politik |
FDP stellt Antrag zur Bildung eines Gesundheitsausschusses |
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Die Kreistagsfraktion der Freien Demokratischen Partei (FDP) beantragt die Einrichtung eines Gesundheitsausschusses im Kreistag, der sich besonders intensiv mit der geplanten Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz und deren Umsetzung im Kreis Altenkirchen auseinandersetzt. |
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Altenkirchen. Das teilt die FDP-Kreistagsfraktion im Vorfeld der nächsten Kreistagssitzung mit.
Zu den Aufgaben des Gesundheitsausschusses sollen laut FDP auch gehören: Präventionsmedizinische Initiativen, Alten - und Krankenpflege, Aufgaben des öffentlichen Gesundheits- und Krankenwesens, sowie insbesondere
• im Rettungsdienst : Implementierung des bereits im Kreistag vorgestelltem Tele- Notarzt- Systems
• in der Versorgungssicherheit: Koordinierung der Niederlassung von Fachärzten und Hausärzten im Kreis Altenkirchen
Die Begründung der FDP: Die Gesundheitslandschaft in unserer Region befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, insbesondere aktuell im Hinblick auf die geplante Krankenhausreform. Die Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft erfordert eine umfassende Betrachtung und eine enge Zusammenarbeit zwischen kommunalen Behörden, medizinischen Fachkräften und politischen Vertretern.
Der vorgeschlagene Gesundheitsausschuss soll die folgenden Ziele verfolgen:
Der Ausschuss soll die Auswirkungen der geplanten Reform auf die Gesundheitsversorgung im Kreisgebiet evaluieren und Handlungsempfehlungen erarbeiten gerade auch im Hinblick auf sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen.
Der Ausschuss soll als Plattform dienen, um den Informationsaustausch zwischen medizinischen Fachleuten, Einrichtungen im Gesundheitswesen und politischen Entscheidungsträgern zu erleichtern.
Bürgerbeteiligung: Der Ausschuss soll sicherstellen, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden und ihre Anliegen in den Reformprozess einfließen.
Durch die Einbindung verschiedener Akteure soll eine transparente und fundierte Entscheidungsfindung im Gesundheitsbereich gewährleistet werden. Der Gesundheitsausschuss soll aus Mitgliedern des Kreistags sowie externen Experten aus dem Gesundheitswesen bestehen. Hier schlagen wir Mitglieder der Kreisärzteschaft, der Pflegeberufe sowie von Selbsthilfegruppen bzw. Sozialdiensten wie VdK vor. Bei lageabhängigem Bedarf sollten Vertreter der Krankenkassen wie der kassenärztlichen Vereinigung hinzugezogen werden. (PM)
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Nachricht vom 06.09.2023 |
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