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Nachricht vom 01.11.2023 |
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Region |
Risse in der Wissener Rathausstraße: Wie geht es weiter? |
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Sowohl die Bürger als auch die Verwaltung beschäftigt die Rissbildung in der Rathausstraße seit Mitte des Jahres. Nun tagte der Bauausschuss zu diesem Thema. Der seitens der Stadt eingeschaltete Fachanwalt gab einen Sachstandsbericht zur Lage. Über die weitere Vorgehensweise wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten. |
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Wissen. Gleich zwei Punkte nahmen die Risse der Rathausstraße in Wissen auf der Agenda der Sitzung des Bauausschusses am Dienstag (31. Oktober) ein. Zum einen den Punkt "Sachstandsbericht zur Rissbildung" im öffentlichen Teil und zum anderen der Punkt "Weitere Vorgehensweise", der im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten wurde.
Vorab hatte zwar Joachim Baldus (SPD) den Antrag gestellt, auch diesen Punkt in den öffentlichen Teil zu verlegen. Bauamtsleiterin Kerstin Roßbach erläuterte die Beweggründe der Beratungen im nicht öffentlichen Teil, etwa aufgrund des "Bieterschutzes". Mehrheitlich (bei ein Enthaltung und einer Nein-Stimme) wurde entschieden, die "Weitere Vorgehensweise" entsprechend nicht öffentlich zu beraten.
Fachanwalt erläutert Sachstand: Risse nur im oberen Bereich
Aufgrund dessen konnte der seitens der Stadt eingeschaltete Fachanwalt für Baumängel, Wolfgang Weller, lediglich einen kurzen Einblick zum momentanen Sachstand im öffentlichen Teil bekannt geben. Per Videokonferenz zugeschaltet erläuterte er, dass die Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten seien. Beteiligt am Straßenbau waren zwei Firmen. Eine davon verantwortlich für den Straßenbau bis zum Asphalt und die zweite für Belag auf Epoxidharzbasis. Wir hatten hier bereits berichtet.
Zur Klärung der Schadensursache hatte die Stadt einen unabhängigen Fachgutachter eingeschaltet. Gemeinsam mit den beiden beteiligten Firmen folgten im Juli Kernbohrungen in der Tiefe von rund 20 Zentimetern. Diese wurden hinsichtlich der Materialität, der Zusammensetzung und weiteren Aspekten ausgewertet.
Wie Weller mitteilte, seien die Risse im zweischichtigen Aufbau des Straßenkörpers "nur im oberen Bereich" zu finden und "Der Betroffene ist einsichtig".
Auf einem guten Weg sei man nun hinsichtlich des geplanten Sanierungskonzeptes. Eine Frist zur Sanierung sei ebenfalls gesetzt, führte der Anwalt weiter aus. Allerdings werde dies nicht mehr vor oder während des Winters stattfinden, da eine entsprechende Verarbeitungstemperatur aufgrund der technischen Möglichkeiten gegeben sein müsse. Die weitere Vorgehensweise wurde sodann im nicht öffentlichen Teil beraten. (KathaBe) |
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Nachricht vom 01.11.2023 |
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