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Pressemitteilung vom 23.11.2023 |
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Wirtschaft |
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Altenkirchen kritisiert Arbeitgeber |
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Als Provokation kritisiert Heribert Blume, Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Altenkirchen, die Haltung der Länder-Arbeitgeber in den diesjährigen Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die stetige Verdichtung der Arbeit, der Fachkräftemangel sowie die Inflation begründeten eine kräftige Lohnerhöhung und diese hätten sich die Beschäftigten verdient, so der Gewerkschaftler. |
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Altenkirchen. Es sei nicht zu akzeptieren, dass die Arbeitgeber auch in der zweiten Verhandlungsrunde noch keinen Vorschlag auf den Tisch gelegt haben. Gleiches gelte für die Aussage, dass ein möglicher Abschluss geringer sein soll, als das Ergebnis im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Weiterhin enttäuschend sei, dass die Arbeitgeber sich weiteren berechtigten Forderungen der Gewerkschaft rigoros verweigern. Dies betreffe die Forderung nach einem Tarifertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud), die Forderung nach Übernahme der Verbesserungen aus dem kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SUE) und die Forderung nach einer Weiterentwicklung der tariflichen Eingruppierungsregelungen für angestellte Lehrkräfte (TV EntgO-L).
Diese Verweigerungshaltung sei um so fataler, als zurzeit dringend Lehrkräfte in den Schulen gebraucht werden, erklärt die GEW Altenkirchen. Ebenso nicht akzeptabel sei die Weigerung der Arbeitgeber, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen, entsprechend dem Grundsatz "Besoldung folgt Tarif", auf die Beamten zu übertragen, obwohl das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich festgestellt habe, dass die Alimentierung vieler Beamten nicht mehr amtsgerecht sei. "Viele Bundesländer kämpfen heute noch mit den negativen Auswirkungen, die frühere Nullrunden oder unvollständige Übertragungen der Tarifabschlüsse für Beamten angerichtet haben. Die Verweigerung der Übertragung würde 650000 beamtete Lehrkräfte und alle Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen betreffen", heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Der GEW-Vorstand sei sich einig, dass diese Verweigerungshaltung der Arbeitgeber nur mit Streik beantwortet werden könne, um die gewerkschaftlichen Forderungen nach 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro und eine Laufzeit von zwölf Monaten zu erreichen.
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Pressemitteilung vom 23.11.2023 |
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