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Pressemitteilung vom 29.11.2023 |
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Region |
Zum Sterben zu wenig: Verbraucherzentrale informiert über Alternativen zur Sterbegeldversicherung |
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Selbst eine einfache Beerdigung kann schnell 3.000 bis 5.000 Euro kosten. Viele Menschen wollen mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen. Für ältere Menschen ist diese Police jedoch aufgrund der hohen Beiträge wenig sinnvoll. Die Verbraucherzentrale informiert über Alternativen. |
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Region. Eine Beerdigung kann leicht mehrere tausend Euro kosten. Viele Menschen denken daher über eine Sterbegeldversicherung nach, um ihren Angehörigen diese finanzielle Belastung nicht aufzubürden. "Gerade ältere Versicherte zahlen bei dieser Versicherung oft drauf", so Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Sparpläne oder Verträge mit einem Bestatter können eine Alternative sein."
Sterbegeldversicherungen sind in der Regel eine Form der Kapital-Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Fast alle Lebensversicherer bieten solche Policen an. Zwar sind die monatlichen Prämien recht gering, aber die Auszahlungen sind auch nicht sehr hoch. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, im Rentenalter oder kurz davor noch eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Denn die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich auch nach der Wahrscheinlichkeit des Ablebens. "Je höher das Lebensalter, desto höher ist das Sterblichkeitsrisiko und damit der Beitrag", so Follmann. "Häufig zahlen Versicherte während der Vertragslaufzeit mehr ein, als nachher ausgezahlt wird."
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich zunächst einen Überblick über die anfallenden Ausgaben für eine Beerdigung und die langfristigen Kosten für eine Grabstätte zu verschaffen. Um die Kosten genauer einschätzen oder sich sogar schon einen Bestatter aussuchen zu können, lohnen sich Vergleiche mehrerer Unternehmen am Ort.
Bestattungsvorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen
"Als Alternative zu einer Sterbegeldpolice kann es sinnvoll sein, monatlich einen bestimmten Betrag anzusparen und auf ein Festgeldkonto oder einen Banksparplan einzuzahlen", rät Follmann. "Eine weitere Möglichkeit ist ein Bestattungsvorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen. Darin können schon zu Lebzeiten Einzelheiten wie die Form der Bestattung, die Art des Sarges oder der Urne et cetera festhalten werden. Für diese Leistungen wird eine bestimmte Summe festgelegt und im Todesfall ausgezahlt." Für Beamt:innen des Bundes und in einigen Bundesländern gibt es noch Sterbegeld, das Hinterbliebene im Todesfall erhalten - und zwar abhängig vom Einkommen des Verstorbenen.
Bei Bedürftigen muss unter Umständen die Kommune für die Bestattungskosten einspringen. Das Sozialamt zahlt für eine Beerdigung nur, wenn Verpflichtete wie Kinder oder Eltern die Kosten nicht tragen können.
Unabhängig davon, welche Bestattungsvorsorge getroffen wird, sollte der letzte Wille immer schriftlich festgehalten werden und im Todesfall für die Angehörigen gut auffindbar sein. Fragen rund um Sterbegeldversicherungen und die Alternativen beantworten die Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 06131-28 48 122. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale "Was tun, wenn jemand stirbt?" erläutert wichtige Formalitäten und bietet umfangreiche Informationen und Checklisten (Preis 16,90 Euro). Leseproben und Bestellmöglichkeiten sind auf der Internetseite www.ratgeber-verbraucherzentrale.de der Verbraucherzentrale zu finden. (PM) |
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Pressemitteilung vom 29.11.2023 |
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