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Nachricht vom 05.11.2011 |
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Region |
Landwirte können Agrar-Umweltmaßnahmen beantragen |
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Agrarumweltmaßnahmen sind ein aktiver Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und helfen, den zunehmenden Verbraucherwünschen nach naturverträglicher Produktion gerecht zu werden. Landwirte können derzeit Anträge dazu bei der Kreisverwaltung stellen, die am 15. November in einer eigenen Veranstaltung zu den Möglichkeiten informiert. |
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Altenkirchen/Mainz. Seit Ende Oktober läuft bis zum 25. November bei den Kreisverwaltungen ein Antragsverfahren für Agrarumweltmaßnahmen. Das teilte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken in Mainz mit. Aufgrund der für die Landwirtschaft ungünstiger gewordenen Preis-Kostenrelation werden für den ökologischen Landbau, die Vertragsnaturschutzmaßnahmen und die Anlage der Saum- und Bandstrukturen im diesjährigen Antragsverfahren die Förderprämien um durchschnittlich 25 Prozent erhöht. „Wir erreichen damit, dass umweltbezogene Leistungen im Agrarbereich angemessen honoriert werden“, so Ministerin Höfken. Bei der Anlage von Saum- und Bandstrukturen wird zudem ein neuer Fördertatbestand eingeführt, mit dem die Anlage von besonders bienenfreundlichen Blühstreifen unterstützt wird.
Da die aktuelle EU-Förderperiode in 2013 ausläuft, werden neue Verträge nur für Neueinsteiger und für Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen im ökologischen Landbau, den Vertragsnaturschutzmaßnahmen, der Anlage von Saum- und Bandstrukturen sowie der Halboffenen Weidehaltung angeboten. Bei fast allen anderen Maßnahmen können auslaufende Verträge bis Ende 2013 verlängert werden. Im Falle der Halboffenen Weidehaltung werden bei einer Überschreitung der vorgesehenen Haushaltsmittel die geeigneten Projekte in einem Auswahlgremium bewertet und anhand einer Prioritätenliste ausgewählt. Höfken: „Die Auflagen der Agrarumweltmaßnahmen, zu denen sich die Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer verpflichten, gehen deutlich über die Einhaltung der guten fachlichen Praxis hinaus. Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein aktiver Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und helfen, den zunehmenden Verbraucherwünschen nach naturverträglicher Produktion gerecht zu werden.“
Für die Vertragsnaturschutzprogramme Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg wird das Antragsverfahren für auslaufende Altverträge sowie für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger geöffnet. Im Falle der Überzeichnung der Haushaltsmittel werden die gestellten Anträge nach einer Prioritätenliste bewilligt, in der erneut beantragte Altverträge, Anträge im „Partnerbetrieb Naturschutz“, Flächen in Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten in der Rangfolge ganz oben stehen. Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung durch die PAULa-Vertragsnaturschutzberater naturschutzfachlich geeignet sein. „Der Vertragsnaturschutz steht für einen kooperativen Naturschutz, der die Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft verknüpft und den Anforderungen der Gesellschaft an eine nachhaltige Landbewirtschaftung in besonderer Weise gerecht wird“, so die Ministerin.
Die Kreisverwaltung Altenkirchen veranstaltet zum diesem Thema am Dienstag, dem 15. November 2011, um 18 Uhr, im Hofcafé Hagdorn in Wissen eine Informationsveranstaltung. Dort stehen Fachleuten des Kompetenzzentrums „Ökologischer Landbau“ des Landes und der Biotopbetreuer für den Kreis Altenkirchen als Ansprechpartner zur Verfügung. |
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Nachricht vom 05.11.2011 |
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