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Nachricht vom 05.11.2011 |
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Region |
Landeskriminalamt warnt vor nicht zugelassener Pyrotechnik |
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Im Osten hergestellte Feuerwerkskörper sind besonders gefährlich und können eine Hand zerfetzen
Mainz. Ende Oktober kam es in der Nähe des Truppenübungsplatzes Daaden im Landkreis Altenkirchen zu einem unbeabsichtigten Explosionsereignis, bei dem ein Mann lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Der Unfall ereignete sich nach Angaben des Mainzer Landeskriminalamts wegen unsachgerechten Umgangs mit in Deutschland nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen. |
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Das Landeskriminalamt weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände in Deutschland dem Sprengstoffgesetz unterliegen und nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden. Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein.
Konkret bedeutet dies, dass alle ab dem 1.10.2009 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen sowie die von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) vorgegebene Identifikationsnummer aufweisen müssen. Pyrotechnische Gegenstände, denen bereits vor dem 1.10.2009 eine Zulassung erteilt wurde, können bis zum Jahr 2017 weiterhin die von der BAM erteilte Zulassungsnummer tragen.
Fehlen die genannten Kennzeichnungen ist Vorsicht geboten! Hauptsächlich bei Artikeln aus dem östlichen Ausland handelt es sich aufgrund der fehlenden Zulassung um illegale und vor allem gefährliche Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel ein Gemisch aus Kaliumperchlorat und feinem Aluminiumpulver, das bei der Reaktion eine sehr hohe Explosionsenergie entwickelt und durchaus mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist.
Selbst kleine Mengen dieses Explosivstoffes sind in der Lage bei nicht sachgemäßer Handhabung eine menschliche Hand komplett zu zerreißen. Weitere Gefahren können zum Beispiel durch Abdichtungsmaterialien der Pyrotechnik entstehen, die bei der Explosion gefährliche Splitter bilden.
Im Hinblick auf den Vorfall in Daaden und das bevorstehende Jahresende warnt das Landeskriminalamt nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Diese Pyrotechnik ist mit enormen Risiken verbunden.
Illegale pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel über einschlägige Shops im Internet bestellt. Da in den jeweiligen Herkunftsländern die Pyrotechnik unter Umständen nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland unterliegt, fehlt auf den Seiten der Internetshops jeglicher Hinweis darauf, dass der Besteller sich gegebenenfalls strafbar macht.
Die Einfuhr und der Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik stellt in Deutschland eine Straftat dar. Bereits das Aufbewahren, das Verbringen und das Überlassen sind nach den in Deutschland geltenden Bestimmungen strafbar. Das gilt natürlich auch für das Verwenden. |
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Nachricht vom 05.11.2011 |
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