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Nachricht vom 06.12.2023 |
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Region |
Müllgebühren für Musterhaushalt: Fast 30 Euro mehr im nächsten Jahr |
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Eine nur "klitzekleine Überraschung" so kurz vor Weihnachten: Die Müllgebühren klettern für einen Musterhaushalt im Kreis Altenkirchen vom 1. Januar 2024 an um 29,70 Euro und erreichen mit nunmehr 199,34 Euro fast die 200-Euro-Marke. Das Plus seit 2020 (133,40 Euro) beläuft sich auf 65,94 Euro und damit auf stolze 49,57 Prozent. |
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Altenkirchen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Kreis Altenkirchen greift seinen Kunden erneut tief in die Tasche. Stiegen die Müllgebühren für dieses Jahr schon um über 18 Prozent (25,93 Euro) auf 169,67 Euro für einen Musterhaushalt, der eine braune Tonne (120 Liter), eine graue Tonne (120 Liter) und eine blaue Tonne (240 Liter) „betreibt“, gibt es erneut einen kräftigen Anstieg: 29,70 Euro bedeuten ein Plus von 17,57 Prozent, die 200-Euro-Marke wird mit 199,34 Euro hauchdünn unterschritten und womöglich fürs Jahr 2025 fallen. Vier Leerungen des grauen Behältnisses sind nach wie vor „frei“, kostenlos bleiben wie gehabt die gelben Gefäße, die über das Duale System Deutschland finanziert werden. Restabfallsäcke, ebenfalls in Grau gehalten, verharren bei drei Euro. Die neuen Sätze inklusive des Wirtschaftsplanes für 2024 verabschiedete der Werkausschuss des kreiseigenen Betriebs in seiner Sitzung am späten Mittwochnachmittag (6. Dezember) einstimmig bei einer Enthaltung. Um sie letztendlich Wirklichkeit werden zu lassen, muss der Kreistag in seiner Zusammenkunft am 18. Dezember das finale Okay geben.
Diese sechs Faktoren bewirken den Anstieg
Die Gründe (Zahlen 1 bis 6 fett in Klammern) für den Anstieg wurden in der Beschlussvorlage, die dem Gremium vorlag, detailliert aufgeführt: „Die Abfallentsorgungsgebühren wurden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten des Wirtschaftsjahres 2024 neu kalkuliert. Dies betrifft alle Gebühren für die öffentliche Sammlung, die Selbstanlieferungen an den Wertstoffhöfen sowie die Sonderleistungen. Bedeutsam für die Kalkulation sind zum einen die in den Entsorgungsverträgen enthaltenen Preisanpassungsregelungen (1), von denen fast alle Entsorgungsunternehmen Gebrauch gemacht haben. Aufgrund der weiterhin inflatorischen wirtschaftlichen Lage, welche sich auch in den maßgeblichen Indizes widerspiegelt, fallen die Preisanpassungen wiederum höher aus als in den zurückliegenden Jahren. Des Weiteren wirken sich gesetzliche Änderungen zum Teil erheblich kostensteigernd und mithin gebührenerhöhend aus. Zu nennen sind die Auswirkungen der mautrechtlicher Vorschriften (2) seit dem 1. Dezember, welche beinahe zu einer Verdopplung der Maut auf den Verkehrswegen führen, sowie die Aufnahme der thermischen Entsorgung von Abfällen in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (3) vom 1. Januar 2024 an. Zum anderen gilt es, die zum 1. Juli 2024 in Kraft tretenden Sammlungs- und Entsorgungsverträge in der Gebührenkalkulation abzubilden. Diese neuen Verträge gehen zum Teil mit erheblichen Kostensteigerungen (4) für den Eigenbetrieb einher. Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Erlöse aus der Verwertung der Papier-Pappe-Kartonagen-Fraktion (PPK) auf einem niedrigen Niveau (5) verharren und daher keine gebührensenkenden Effekte hieraus zu erwarten sind. Letztendlich wurde der durch die Mehrkosten der Oberflächenabdichtung der ehemaligen Hausmülldeponie in Nauroth verursachte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2021 entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages vom 26. September 2022 wiederum mit einem Betrag in Höhe von 1.130.355,98 Euro in der Gebührenkalkulation berücksichtigt (6). Einen positiven Effekt auf die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren entfaltet hingegen der um periodenfremde Effekte bereinigte Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2022 in Höhe von 411.909,42 Euro, da die Gebührenzahler um eben jenen Betrag entlastet werden.“ Noch bis einschließlich des Jahres 2027 – und somit die verabschiedeten fünf Jahre - werden die Mehrkosten für die Oberflächenabdichtung der Naurother Deponie auf die AWB-Kunden „umgelegt“.
Dienstleistung auf höchstem Niveau
„Wir bieten als kommunaler Entsorger eine nachhaltige Dienstleistung auf höchstem Niveau an, Qualität hat auch ihren Preis“, betonte (dritter) Kreisbeigeordneter Fred Jüngerich, der für den AWB verantwortlich zeichnet. Das habe nichts mit Greensill zu tun, ergänzte er und verband die Pleite des Bremer Geldhauses mit den bei der insolventen Bank vom AWB angelegten 3,6 Millionen Euro, wobei in den Sternen steht, ob der heimische Entsorger überhaupt jemals einen Euro wiedersehen wird. Der AWB darf grundsätzlich nicht Gebühren heranziehen, um den Verlust auszugleichen. „Wir hoffen, dass wir mit dieser Verlautbarung zu den Gebührensteigerungen und der ausführlichen Begründung für Verständnis sorgen können. Uns ist sehr daran gelegen, dass die Menschen verstehen, warum das so ist“, ergänzte Jüngerich, „es gilt, die Qualität der Dienstleistung auch in Zukunft zu sichern.“ Nach Anregung aus dem Gremium soll ein Erklärstück, warum das Plus so deutlich ausfällt, den Bescheiden beigefügt werden.
Deponieabdeckung voll im Zeitplan
AWB-Werkleiter Werner Schumacher befasste sich mit „Randerscheinungen“: Die viel zitierte Oberflächenabdeckung der Deponie in Nauroth liegt inzwischen „voll im Zeitplan“, nachdem sie auch schon „ein bis zwei Wochen Verspätung“ hatte. Auf rund 33.000 Quadratmeter (rund ein Drittel der gesamten Fläche) ist das Material aufgebracht. Bis Jahresende 2025 soll das Projekt abgeschlossen sein. Für rund 244.000 Euro liefert die Firma Zeppelin Baumaschinen GmbH (Garching) einen neuen Bagger. Gerade erschienen ist der „Umweltkalender 2024“, dessen Verteilung über die Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden umgehend beginnt. Die Bauvorhabenanzeige für die Erdaushaub- und Bauschuttdeponie in Kirchen-Wehbach wurde veröffentlicht, auf deren Gelände zudem noch ein Wertstoffhof geplant ist. Die Ausschreibung für das stark frequentierte Altenkirchener „Gegenstück“ soll im April 2024 erfolgen. Vorbereitet werden neue Ausschreibungen für weitere Müll-Fraktionen: PPK-Einsammlung, PPK-Verwertung und Schadstoffeinsammlung. Die neuen Verträge werden am 1. Juli 2025 beginnen. Einstimmig wurden schließlich dem Kreistag zur finalen Entscheidung empfohlen: Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum 2024 bis 2028 und zwei Satzungsänderungen.
Die Kalkulation der Gebühren
Die Gebührenkalkulation für 2024 (in Klammern die aktuell gültigen Sätze):
Grundgebühr Restabfall - Grundgebühr 120 Liter (Grundbedarfsgefäß) 137,65 Euro (124,65 Euro); 120 Liter (Mehrbedarfsgefäß) 65,16 (53,44); 240 Liter (Grundbedarfsgefäß) 262,91 (238,43); 240 Liter (Mehrbedarfsgefäß) 125,45 (101,32); 240 Liter Kombinationsgefäß 202,81 (178,09); 1100 Liter (wöchentliche Leerung privat) 4649,21 (3875,51); 1100 Liter (wöchentliche Leerung gewerblich) 2410,52 (1931,05); 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung privat) 2342,15 (1953,78); 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung gewerblich) 1222,43 (981,22); 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung privat 1188,25 (991,74); 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung gewerblich) 628,18 (506,23).
Restabfall-Einsammlung (Leerungsgebühr) - Müllgroßbehälter (MGB/ab 5. Leerung) 120 Liter 5,04 Euro (4,53 Euro); MGB (ab 5. Leerung) 240 Liter 6,74 (6,12); MGB 1100 Liter (wöchentlich privat) 28,59 (23,63); MGB 1100 Liter (2-wöchentlich privat) 27,17 (22,69); MGB 1100 Liter (4-wöchentlich privat) 23,99 (22,17); MGB 1100 Liter (wöchentlich gewerblich) 28,33 (24,83); MGB 1100 Liter (2-wöchenlich gewerblich) 26,81 (23,44); MGB 1100 Liter (4-wöchentlich gewerblich) 25,82 (22,37); Restabfallsäcke 3,00 (3,00).
Bioabfall-Einsammlung (Gefäßgebühr) - MGB 60 Liter 25,84 Euro (23,19 Euro); MGB 120 Liter 53,63 (45,02); MGB 240 Liter 98,23 (85,29).
Papierabfall-Einsammlung (Gefäßgebühr) - MGB 240 Liter (4-wöchentliche Leerung) 8,09 Euro (0,00 Euro); MGB 660 Liter (4-wöchentliche Leerung) 52,71 (22,55); MGB 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung) 46,21 (16,13); MGB 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung) 97,14 (34,04); MGB 1100 Liter (wöchentliche Leerung) 278,33 (97,66).
Selbstanlieferer (je Tonne) - Bau- und Abbruchabfälle 210,00 Euro (220,00 Euro); gemischte Siedlungsabfälle (Restabfälle) 210,00 (220,00); Asbestabfälle 250,00 (245,00); Altholz A1 - A3 48,00 (48,00); Altholz A4 85,00 (86,00); Sperrabfall 190,00 (200,00); Künstliche Mineralfasern 700,00 (700,00); unbelasteter (reiner) Bauschutt 55,00 (48,00); Grünschnitt 65,00 (75,00); Metallschrott 0,00 (0,00); Elektronikaltgeräte 0,00 (0,00); PPK 0,00 (0,00); Altreifen 340,00 (298,00).
Bereich Sonderleistungen - Sperrabfall Express bis 2 Kubikmeter 240,00 Euro (199,00 Euro); Sperrabfall Express, je weitere 2 Kubikmeter Sperrabfall 44,00 (42,00); Hofentleerungsservice je Hof, Abfallart und Monat 36,00 (35,00). (vh) |
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Nachricht vom 06.12.2023 |
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