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Nachricht vom 11.12.2023 |
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Region |
Kreisumlage soll vom nächsten Jahr an um drei Prozentpunkte steigen |
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Alle Jahre wieder müssen viele Kommunen jeweils ihren Haushalt fürs nächste Jahr verabschieden, wenn sie denn nicht einen 24-Monate-Rhythmus bevorzugen. Der Kreis Altenkirchen ist auf einem guten Weg, denn der Kreisausschuss seines Kreistages gab "in erster Instanz" bei jeweils zwei Enthaltungen grünes Licht für das Zahlenwerk 2024 als auch für die damit verbundene Erhöhung der Kreisumlage. |
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Altenkirchen. Das Vorgeplänkel ist beendet. Nach Vorstellung und intensiven Beratungen in den Fraktionen des Altenkirchener Kreistages sowie dem Okay bei jeweils zwei Enthaltungen im Kreisausschuss kann sich das oberste Gremium am Montag, 18. Dezember, in seiner Jahresabschlusssitzung mit der Verabschiedung des Haushaltes 2024 und mit der Erhöhung der Kreisumlage um drei Prozentpunkte auf 43,0 Prozent befassen. Derzeit ist im Ergebnishaushalt ein Fehlbedarf von 4.535.600 Euro veranschlagt, im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 4.578.300 Euro. Die Kreisumlage war noch vor Jahresfrist von 44,5 auf 40 Prozent gesenkt worden. Die Steigerung sei erforderlich gewesen, um die Finanzrechnung auszugleichen, erläuterte Marc Schwan, Leiter Unterabteilung Finanzen und Kommunales, in der Zusammenkunft des Kreisausschusses am späten Montagnachmittag (11. Dezember). Mit den 43 Prozent stehe der Kreis im Land recht gut da. Landrat Dr. Peter Enders freute sich, bei den angenommenen und inzwischen bestätigten Tariferhöhungen „genau drin zu liegen. Mit einer Erhöhung der Umlage auf 43,5 Prozent hätte es schlimmer kommen können.“ Inwieweit bereits jetzt auf der Einnahmen- und Ausgabenseite „Chancen und Risiken zu erkennen sind“, wollte Heijo Höfer (SPD) wissen, worauf Schwan eine mögliche Unsicherheit in Sachen ÖPNV-Zuschüsse vom Land beschrieb. Zur Deckung des Finanzbedarfs können Kreise eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben. Sie berechnet sich aus der Steuerkraft der Gemeinden und den Schlüsselzuweisungen. Von dieser Umlagegrundlage wird ein bestimmter von-Hundert-Satz als Kreisumlage definiert.
Neue Obergrenzen fürs „schlüssige Konzept“
Für das „Schlüssige Konzept zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten“ wurden einstimmig bei drei Enthaltungen neue Obergrenzen als „abstrakt angemessen“ anerkannt. Diese gelten vom 1, Januar 2024 an für den Vergleichsraum I West (VGs Altenkirchen-Flammersfeld und Hamm) und den Vergleichsraum II Ost (VGs Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Wissen und Kirchen): 1-Personen-Haushalt West 430 Euro (bisher 390 Euro) und Ost 440 Euro (bisher 390 Euro); 2-Personen-Haushalt 500 (460) und 480 (450); 3-Personen-Haushalt 630 (530) und 600 (530); 4-Personen-Haushalt 650 (590) und 650 (590); 5-Personen-Haushalt 780 (670) und 780 (690). Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts haben die Landkreise als Träger der existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch ein „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten für Wohnungen einfachen Standards in ihrem Gebiet zu entwickeln. Im Rahmen eines solchen Konzepts sind nach Vergleichsräumen und Haushaltsgrößen differenzierende Obergrenzen festzulegen, bis zu denen die Bruttokaltmieten (Grundmiete plus „kalte“ Nebenkosten) der Leistungsberechtigten als angemessener Bedarf anzuerkennen sind. Der Kreistag hatte zuletzt mit Beschluss vom 20. Dezember 2021 die im Landkreis Altenkirchen maßgeblichen Mietobergrenzen für Bedarfszeiträume vom 1. Januar 2022 an auf der Grundlage eines von der Firma Empirica AG aus Bonn erstellten Unterkunftskostenkonzepts bestimmt. Wegen der seitdem auf dem Mietwohnungsmarkt eingetretenen Veränderungen wurde Empirica im April erneut beauftragt, die Mietobergrenzen unter Beibehaltung der seinerzeitigen Ermittlungsmethodik fortzuschreiben.
Enders: Erhöhungen „vernünftig“
Enders bezeichnete die Erhöhungen als „vernünftig“. Erhebliche Zweifel, die Anna Neuhof (Bündnisgrüne) anmeldete, betrafen die „Praxistauglichkeit für die Betroffenen, da es kaum Wohnraum gibt, und das Scheitern an gesetzlichen Vorgaben“. Es sei eine unbefriedigende Situation für die Betroffenen. Bernd Becker (SPD) stellte fest, dass es in einem Vergleichsraum doch erhebliche Unterschiede zwischen Mittel- und Unterzentrum gebe und deswegen Ortsgemeinden mit gleicher Struktur zu vergleichen seien. „Es muss ein soziokultureller Raum betrachtet werden“, machte Heiner Kölner als Chef des Job-Centers deutlich, so dürften zum Beispiel Busenhausen und Harbach nicht über einen Kamm geschoren werden. Das sei auch durch Gerichtsurteile festgezurrt. Zudem verwies Kölzer darauf, dass es sich bei den neuen Sätzen um „Bis-zu-Werte“ handele. Er erwarte Mehrausgaben in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro (brutto), was „zehn bis zwölf Prozent“ entspreche. Im AK-Land, so Kölzer ergänzend, gebe es rund 18.500 Wohnungen, wovon „jede vierte Wohnung vom Job-Center oder den Verbandsgemeinden bezahlt wird“. Letztendlich wird der Kreistag sich dieses Themas in der nächsten Woche ebenfalls annehmen.
Jahresabschluss festgestellt
Die Zusammenkunft stellte ohne Widerspruch den Jahresabschluss 2022 der kulturellen Einrichtungen (Kreismusikschule, Kreisvolkshochschule, Bergbaumuseum) fest: Der Jahresverlust beträgt 416.014,35 Euro, der ausgabenwirksame Anteil am Jahresergebnis 355.262,01 Euro, der aus Haushaltsmitteln des Landkreises ausgeglichen wird. Der nicht ausgabenwirksame Anteil am Jahresergebnis 2022 in Höhe von 60.752,34 Euro wird der allgemeinen Rücklage entnommen und mit ihr verrechnet. Final wird der Kreistag entscheiden.
Netzwerkkomponenten für fünf Schulen
Per (abschließender) Einstimmigkeit beauftragte das Gremium die Firma Jacob Elektronik GmbH (Karlsruhe) mit der Lieferung von Netzwerkkomponenten zu einem Preis von rund 75.625 Euro, die im Rahmen des Digitalpaktes für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Betzdorf, die Westerwaldschule in Gebhardshain, die Marion-Dönhoff-Realschule plus in Wissen, die IGS Betzdorf-Kirchen und die Wilhelm-Busch-Schule in Wissen benötigt werden. (vh) |
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Nachricht vom 11.12.2023 |
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