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Pressemitteilung vom 01.02.2024 |
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Region |
K 118 zwischen Elben und Dickendorf wird zeitnah für Begegnungsverkehr geöffnet |
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Die durch den Umgehungsverkehr der Großbaustelle in Steineroth massiv belasteten und geschädigten Kreisstraßen 117 und 118 werden nicht ihrem "Schicksal" überlassen: Nach Angaben der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen wird die K 118 zwischen Elben und Dickendorf zeitnah in beide Richtungen geöffnet - für eine Übergangszeit. |
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Steineroth. Diese Kompromisslösung wurde für die Dauer der Sanierung der K 117 zwischen Bindweide und Dickendorf mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und der Polizei abgestimmt. Auf diesem Streckenabschnitt gilt dann in der Zeit des Begegnungsverkehrs Tempo 30.
In den vergangenen Tagen hatte es mehrere Abstimmungsgespräche zwischen den vorgenannten Dienststellen gegeben, nachdem immer mehr Beschwerden von Verkehrsteilnehmern über den desaströsen Zustand der K 117 an die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain und die Straßenmeisterei Betzdorf herangetragen worden waren. Dort plant der LBM nunmehr eine großflächige Ertüchtigung der Fahrbahn. So soll der bestehende Oberbau großflächig ausgekoffert werden. Anschließend ist der Einbau einer sogenannten Sauberkeitsschicht geplant, auf die dann eine neue Asphaltdecke aufgetragen wird. Der exakte Termin für den Start dieser Arbeiten, die aus Gründen des Arbeitsschutzes auch mit einer Sperrung der K 117 verbunden sein werden, steht derzeit noch nicht fest.
Unabhängig davon erfolgt die Öffnung der K 118. Die Straßenverkehrsbehörde betont aber schon jetzt, dass das Aufheben der Einbahnstraßenregelung nur eine temporäre Lösung sein könne, bis die Reparaturarbeiten der K 117 abgeschlossen sind. Darauf habe man sich auch mit der Straßenmeisterei Betzdorf verständigt. Der Grund sei, dass die K 118 für einen stärker frequentierten Begegnungsverkehr nicht geeignet sei. Nach erfolgter Ertüchtigung der K 117 gilt somit wieder die "alte" Regelung. (PM) |
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Pressemitteilung vom 01.02.2024 |
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