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Pressemitteilung vom 21.03.2024
Region
Mindestens 15,60 Euro pro Gesellen-Stunde: Neues Lohn-Limit für Dachdecker im Kreis Altenkirchen
Die Dachdecker im Landkreis Altenkirchen haben Grund zur Freude. Ab sofort gilt eine Mindestlohnerhöhung sowohl bei gelernten als auch ungelernten Gesellen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) erklärt, was sich inwieweit ändert.
Ganz oben arbeiten – mit abgesichertem Lohn nach unten (Foto: Tobias Seifert, IG BAU)Kreis Altenkirchen. Ganz oben arbeiten – mit abgesichertem Lohn nach unten: Ab sofort gilt für Dachdecker im Landkreis Altenkirchen ein neuer Mindestlohn. Darauf hat die IG BAU hingewiesen. „Keiner, der als Geselle auf dem Dach arbeitet, darf mit weniger als 15,60 Euro pro Stunde nach Hause gehen. Bei ungelernten Arbeitskräften sind es 13,90 Euro“, so Gordon Deneu.

Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach wertet den neuen Branchen-Mindestlohn für das Dachdeckerhandwerk als wichtige „Lohn-Haltelinie“ auf dem Dach: „Wer als Dachdecker lediglich den Branchen-Mindestlohn verdient, hat damit ab März auf einen Schlag rund 135 Euro mehr auf dem Konto – Ungelernte rund 101 Euro. Der faire Lohn fürs Dach sieht allerdings anders aus: Der Tariflohn liegt aktuell bei 21,12 Euro pro Stunde“, so Deneu.

Die neue Lohnuntergrenze gelte für jeden Gesellen, der auf dem Dach arbeite. Zudem sei der Mindestlohn allgemein verbindlich, so Deneu. Dafür hätten sich die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks starkgemacht, um dem Lohndumping auf dem Dach einen Riegel vorzuschieben. Anfang nächsten Jahres steige der Dach-Mindestlohn nochmals, dann auf glatte 16 Euro (14,35 Euro bei Nicht-Fachkräften) pro Stunde. Insgesamt gibt es im Landkreis Altenkirchen nach Angaben der Arbeitsagentur 38 Dachdeckerbetriebe mit derzeit rund 190 Beschäftigten.

Mehr Infos zum Lohn auf dem Bau gibt es bei der IG BAU Koblenz-Bad
Kreuznach unter der Telefonnummer: 0261 32563 oder per E-Mail: koblenz@igbau.de. (PM)
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