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Nachricht vom 07.12.2011 |
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Region |
Gemeinsames Handeln erforderlich |
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MdB Sabine Bätzing-Lichtenthäler sieht die derzeitige Bundesregierung als "Stauführer" in Sachen Verkehrsinvestionen unterwegs. Es nütze nichts, dem Land die Schuld an den Problemen der Projekte zu geben, der Bund müsse auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. |
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Kreis Altenkirchen. Überrascht zeigte sich Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD-Abgeordnete im Deutschen Bundestag, über die jüngsten Äußerungen ihres Kollegen Erwin Rüddel (CDU) zur aktuellen Infrastrukturpolitik im Kreis Altenkirchen.
„Richtig ist, dass das Land als Auftragsverwaltung für den Bund Infrastrukturprojekte in Rheinland-Pfalz plant und durchführt, aber zu ganzen Wahrheit gehört auch, dass der Bund ausreichend finanzielle Mittel hierfür bereit stellen muss“, so Bätzing-Lichtenthäler.
„Immer und immer wieder die Schuld bei der Landesregierung zu suchen, ist der falsche Weg und völlig unsachlich“, fügt die Abgeordnete hinzu. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstraßenverwaltung fortwährend vorzuwerfen, sie würden zu langsam arbeiten, sei ein schlechter Stil und führe zu nichts.
Dass sich der CDU-Kollege von Bätzing-Lichtenthäler für den Ausbau der B 256 einsetzen will, sei der richtige Weg. Bislang sei es jedoch üblich gewesen, dass sich die Abgeordneten einer Region – über parteipolitische Grenzen hinweg – gemeinsam für eine Sache engagiert hätten, um dem Vorhaben mehr Gewicht zu verleihen.
„Den Bürgerinnen und Bürgern ist es egal, wer letztlich einen Ausbau durchsetzt oder durchführt. Es werden Ergebnisse erwartet – und das zu Recht“, kommentiert die SPD-Politikerin. Mitte Dezember 2011 will die Abgeordnete zunächst mit dem zuständigen rheinland-pfälzischen Infrastrukturministerium klären, welche Maßnahmen im Kreis Altenkirchen überhaupt in Betracht kommen.
„Es ist wichtig, dass die Menschen eine Perspektive für den Ausbau bekommen und keine Luftschlösser gebaut werden. Hierfür ist aber in erster Linie erforderlich, dass die Finanzmittel aus Berlin zur Verfügung gestellt werden“, so Bätzing-Lichtenthäler. |
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Nachricht vom 07.12.2011 |
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