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Pressemitteilung vom 27.03.2024 |
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Region |
Beschämender Umgang mit dem Ehrenamt Feuerwehr auf höchster Ebene |
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Im Kreis Altenkirchen ist eine hitzige Debatte entbrannt. Es geht um die geplante Umwandlung des höchsten Feuerwehramtes in ein Hauptamt, welche bei vielen Feuerwehrangehörigen und weiteren Rettungsorganisationen für Überraschung sorgt. Der Kreisfeuerwehrverband bezieht nun Stellung zu der aktuellen Diskussion um die Hauptamtlichkeit des höchsten Feuerwehramtes auf Kreisebene. |
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Altenkirchen. Die Feuerwehren im Kreis Altenkirchen sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr zum Wohle der Bürger zum Brand- und Katastrophenschutz erreichbar. Die zurzeit leider öffentlich geführte Diskussion um die geplante Hauptamtlichkeit des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (BKI) kommt für viele Feuerwehrangehörige, darunter auch die Wehrleiter, den restlichen Rettungsorganisation, aber auch Bürgermeister und Bürger sehr überraschend. So auch für den derzeitigen Amtsinhaber Ralf Schwarzbach aus Mehren.
Schwarzbach wurde vor vier Jahren durch die Wehrleiter in das ehrenamtliche Amt auf die Dauer von zehn Jahren gewählt. Er übt das Amt neben seiner beruflichen Tätigkeit als selbstständiger Versicherungskaufmann aus und findet dabei eine ausgewogene Balance zwischen Ehrenamt und Berufstätigkeit. Schwarzbach selbst sieht sich in der Lage, seine Amtszeit zu Ende zu führen. Viele der Wehrleiter bestätigen ihm eine gute und zielführende Arbeit. Auch im Kreisfeuerwehrverband übernimmt Schwarzbach Aufgaben und liefert einen wertvollen Beitrag.
Im März wurde Schwarzbach und den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden, welche die Hauptamtlichkeit mitfinanzieren sollen, durch die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass es zukünftig eine Hauptamtlichkeit des BKIs geben wird. Dazu seien im bereits verabschiedeten Haushalt 2024 Gelder eingestellt und genehmigt worden.
Nach Ansicht des Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Volker Hain ist die Nichteinbeziehung des amtierenden Stelleninhabers in ein solches Verfahren sicherlich regelkonform, aber mehr als ungeschickt und im Sinne der Wertschätzung des Ehrenamtes völlig inakzeptabel. Eine solche Vorgehensweise einer Kreisbehörde, allen voran der Landrat selbst, dürfte wohl einzigartig im Land sein und spricht nach Meinung von Hain auf keine gemeinsame Zielverfolgung im Sinne des Brand- und Katastrophenschutzes.
Augenscheinlich versuche man, ohne Beteiligung seitens der Feuerwehren beziehungsweise aller im Katastrophenschutz tätigen Organisationen sowie ohne den Kreistag, explizit über die Neueinführung einer so bedeutenden Position im Haushalt zu informieren, das Hauptamt durchzudrücken. Das überrascht den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes sehr, da die Blaulichtfamilie und das Ehrenamt von Landrat Dr. Peter Enders bei jeglicher Gelegenheit gelobt und auf einen gemeinsamen Dialog hingewiesen wird. Genau der wird aber in diesem Fall gänzlich vermisst.
Die Gründe für dieses Vorgehen sind bis heute unbekannt. So bleiben viele Fragen im Raum unbeantwortet. So zum Beispiel: Was geschieht mit dem gewählten ehrenamtlichen BKI Schwarzbach, wenn ein geeigneter Bewerber für das Hauptamt gefunden wurde. Es stellt sich auch die Frage, warum Schwarzbach die hauptamtliche Stelle bis heute nicht angeboten wurde. Dies ist durch eine Ausnahmeregelung im Landesgesetz möglich.
Grundsätzlich befürwortet der Kreisfeuerwehrverband die Hauptamtlichkeit des BKIs, wenn dies im Einklang mit allen Beteiligten und vor allem mit Schwarzbach, dem gewählten ehrenamtlicher BKI geschieht, welcher die anfallenden Aufgaben derzeit im Ehrenamt leisten kann und bei den Feuerwehren wie auch seitens des Kreisfeuerwehrverbandes das volle Vertrauen genießt.
Es bleibe also zu hoffen, so der Kreisfeuerwehrverband, dass sich beide Seiten auf eine vernünftige Lösung im Sinne des Brand- und Katastrophenschutzes im Kreis Altenkirchen einigen und der geschätzte Amtsinhaber seine Dienstzeit zu Ende bringen kann und nicht durch das Hauptamt verdrängt wird. (PM)
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Pressemitteilung vom 27.03.2024 |
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