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Nachricht vom 30.03.2024 |
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Region |
Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt wieder ab April: Was Sie nun beachten sollten |
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Nach einem vorübergehenden Sinken der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme endet die Reduzierung Ende März. Kunden müssen ab 1. April wieder den vollen Satz von 19 Prozent zahlen. Verbraucherschützer raten daher: Unbedingt noch den Zählerstand ablesen und an den Anbieter übermitteln! |
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Region. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer war eine Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022. Sie wurde am 1. Oktober 2022 eingeführt und war von Anfang an als befristete Maßnahme geplant. Ab dem 1. April kehrt der Satz nun wieder von 7 auf 19 Prozent zurück. Verbraucherschützer warnen jedoch, dass sich nicht nur die erhöhte Mehrwertsteuer auf die Abschlagszahlungen auswirken könnte. Das Problem besteht darin, dass Anbieter in ihrer Jahresabrechnung den Verbrauch schätzen dürfen, wenn sie keine genauen Ablesewerte haben. Um dies zu vermeiden, raten Experten den Gas- und Fernwärmekunden, am 31. März die Zählerstände abzulesen und diese an ihren Anbieter zu melden.
Obwohl die Erhöhung der Mehrwertsteuer allein kein Grund für eine Vertragskündigung ist, wird empfohlen, dies zum Anlass zu nehmen, um die Versorgerverträge zu überprüfen. Wenn jedoch der Versorger bereits eine weitere Preiserhöhung angekündigt hat, haben die Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Das sollten Sie nun tun, um sich vor überhöhten Kosten zu schützen:
Zählerstand am 31. März oder 1. April ablesen und dem Gasversorger melden, damit der Verbrauch zum alten, günstigeren Steuersatz abgerechnet wird.
Den monatlichen Abschlag an den neuen, höheren Preis anpassen, um eine hohe Nachzahlung am Jahresende zu vermeiden.
Den Gastarif vergleichen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Insgesamt hat sich die Lage auf den Energiemärkten in den letzten Monaten deutlich entspannt. Die Großhandelspreise für Gas sind gesunken, sodass Verbraucher, die 2023 einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, von niedrigeren Preisen profitieren. (red) |
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Nachricht vom 30.03.2024 |
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