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Pressemitteilung vom 08.04.2024 |
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Region |
Energietipp der Verbraucherzentrale: Wenn Fenstertausch, dann richtig |
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Fenster sind energetische Schwachstellen der Gebäudehülle; leider ist ihr Austausch mit erheblichen Kosten verbunden. Da eine solche Investition in der Regel nur alle 25 bis 30 Jahre gemacht wird, sollten Fenster des neuesten technischen Stands verbaut werden. Ein niedriger Wärmeverlustwert ist auch entscheidend für die Wohnbehaglichkeit. |
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Region. Den besten Wärmeschutz bietet derzeit die Dreischeibenwärmeschutzverglasung. Gegenüber alter Isolierverglasung (vor 1995 eingebaut) verschafft sie einen etwa 70 Prozent besseren Wärmeschutz. Zu beachten ist auch die Wärmedurchlässigkeit des Rahmens und des Randverbunds der Glasscheiben, denn der Rahmen hat meist schlechtere Dämmwerte als die Verglasung. Bei der Wahl der Fenster ist daher der berechnete Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters - Uw (w steht für englisch: "window") - entscheidend.
Fenster müssen dicht schließen und luftdicht eingebaut werden, sonst "zieht" es trotz Wärmeschutzverglasung durch Dichtungen und Fugen. Das Einbringen von Montageschaum in die Fugen zwischen Rahmen und Mauerwerk reicht nicht aus - der Rahmen muss luftdicht mittels Klebe- und Dichtbändern in der Leibung verklebt sein.
Auch für die Fenstererneuerung gibt es Fördermittel. Verbesserungen bei vorhandenen Fenstern, wie der nachträgliche Einbau einer Dichtung oder bei gut erhaltener Rahmensubstanz der Austausch der Verglasung, sind auch machbar, wenn das Geld für neue Fenster nicht reicht. Allerdings sollte dann überprüft werden, ob der Rahmen ausreichend luftdicht eingebaut ist. Eine individuelle Beratung zur Auswahl der Fenster und Fördermöglichkeiten erhalten Ratsuchende im persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
- In Betzdorf am Donnerstag, 6. Juni von 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.05 in der Hellerstraße 2. Anmeldung unter Telefon: 02741-291-900 (Bürgerbüro).
- In Altenkirchen am Donnerstag, 25. April von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Raum U01 (UG), Rathausstraße 13. Anmeldung unter Telefon: 02681-850. (PM)
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Pressemitteilung vom 08.04.2024 |
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