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Pressemitteilung vom 16.05.2024 |
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Region |
Festlicher Empfang für neu bestellte Steuerberater aus dem Kreis Altenkirchen |
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Mit einer festlichen Feier in der Burg Reichenstein in Trechtingshausen beglückwünschte die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) die diesjährigen neu bestellten Steuerberater, darunter auch Absolventen aus dem Landkreis Altenkirchen, zu ihrem Erfolg. |
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Altenkirchen. Zu diesem besonderen Anlass würdigte SBK-Präsident Walter Sesterhenn die großartigen Leistungen, die jeder der 80 Neubestellten bis hierhin erbracht hat, und betonte vor allem die Entschlossenheit und Ausdauer, die die Absolventen gezeigt haben, um ihr Ziel zu erreichen: "Als Steuerberater tragen Sie eine enorme Verantwortung für Ihre Mandanten und die Gesellschaft. Ihre Professionalität und Ihr Streben nach Exzellenz sind die Grundpfeiler unseres Berufsstands. Mit Ihrem Fachwissen und Ihrer Integrität sind Sie Vertrauenspersonen für jene, die sich in einem komplexen Geflecht von Steuergesetzen verloren fühlen. Heute feiern wir nicht nur Ihre akademischen Errungenschaften, sondern auch Ihre unerschütterliche Entschlossenheit, den Mandanten stets mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem wichtigen Meilenstein in Ihrer beruflichen Laufbahn!"
Auch der rheinland-pfälzische Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Weinberg adressierte in seinem Grußwort aktuelle steuerpolitische Themen und hob die Leistungen der neu bestellten Steuerberater hervor: "Mit der erfolgreichen Prüfung sind die frisch gebackenen Steuerberater einen weiteren wichtigen Schritt gegangen. Ihnen kommt ab sofort eine vermittelnde Funktion zwischen der Finanzverwaltung und ihrer Mandantschaft zu. Ich bin froh, dass wir in Rheinland-Pfalz nicht nur auf eine zuverlässige Finanzverwaltung, sondern auch auf fachlich bestens ausgebildete Steuerberatende vertrauen können, die sich beständig weiterbilden und so steuerliche Neuerungen in der Praxis realisieren." Abschließend gratulierte der Staatssekretär und wünschte den neu bestellten Steuerberatenden viel Erfolg für ihren weiteren beruflichen Weg.
Die Neubestellten haben über Jahre hinweg neben ihrer beruflichen Tätigkeit für Prüfungsgebiete wie das steuerliche Verfahrensrecht, Betriebswirtschaft und Erbschaftsteuerrecht gelernt. Nach ihrer Bestellung haben sie nun das Recht, die geschützte Berufsbezeichnung "Steuerberater" zu führen und eine eigene Kanzlei zu eröffnen. Die Prüfung zum Steuerberater ist für Absolventen eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sowie Steuerfachangestellten und Steuerfachwirten zugänglich. Die Prüfungsteilnehmer müssen, abhängig von ihrer vorherigen Ausbildung, eine mehrjährige praktische Erfahrung vorweisen. Die anspruchsvollen Standards der Steuerberaterprüfung gewährleisten die überdurchschnittliche Fachkompetenz der Steuerberater und sichern gleichzeitig das hohe Qualitätsniveau der Steuerberatung. Steuerberater sind verpflichtet, unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft zu arbeiten. Zudem unterliegen sie der Schweigepflicht bezüglich aller ihnen anvertrauten Angelegenheiten. (PM) |
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Pressemitteilung vom 16.05.2024 |
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