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Nachricht vom 30.12.2011 |
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Region |
Das neue Jahr wird krachend begrüßt |
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In die Silvesternacht gehört traditionell das Feuerwerk mit viel Krach. Es wird in diesem Jahr deutlich lauter ausfallen, denn im Zuge der europäischen Harmonisierung wurden die strengen deutschen Vorschriften angepasst. Erlaubt sind nun mehr als 500 Gramm Nettoexplosivstoffmasse(NEM) bei sogenannten Batteriefeuerwerkskörpern. Aber auch bei einfachen pyrotechnischen Artikeln sind die Mengen verändert, deshalb vorher unbedingt die Anleitungen lesen. Die Deutschen geben Silvester für das laute bunte Spektakel rund 115 Millionen Euro aus. |
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Region. Es wird laut in der Silvesternacht, in vielen Fällen lauter als bislang gewohnt. Denn im Zuge der europäischen Harmonisierung wurden auch die deutschen Normen verändert, bis zur dreifachen Menge der Nettoexplosivstoffmasse (NEM) ist jetzt in Feuerwerkskörpern erlaubt. Dort, wo bislang maximal 200 Gramm der explosiven Masse erlaubt waren, sind jetzt bis zu 500 Gramm möglich. Allerdings muss es sich dann um ein sogenanntes Batteriefeuerwerk handeln, dass nur an einer Stelle gezündet werden kann und dann per Kettenreaktion nacheinander für den entsprechenden Effekt sorgt.
Dabei sind einige Sicherheitsabstände zu beachten, die leider nur allzu klein auf den handelsüblichen Verpackungen zu finden sind. Auf manchen stehen sie leider garnicht. Deshalb sollte ein Jeder, der Silvesterraketen oder ein Batteriefeuerwerk zündet, ruhig und sorgfältig die Anleitungen lesen. Jedes Feuerwerk, auch das der Kategorie I für Jugendliche, sollte das CE-Zeichen und die BAM-Nummer tragen. BAM – das steht für Bundesamt für Materialprüfung.
Pyrotechnische Artikel ohne diese Prüfnummer können lebensgefährlich sein und gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen, die sich niemand wünscht. Dies betrifft vor allem die empfindlichen Hörzellen. Denn beim Zünden der "Power-Packs" oder der Kracher kann es in unmittelbarer Nähe lauter sein, als wenn man neben einem startenden Düsenjet steht.
Auch das Bundesamt für Materialprüfung, das die Freigabe der in Deutschland erlaubten Feuerwerkskörper und Böller und sonstigen pyrotechnischen Produkte erteilt, weiß um die Gefahren des Lärms und hat deshalb beim Funktionstest 115 Dezibel Schalldruck in acht Metern Entfernung festgelegt. Eine Rakete darf nicht höher als 100 Meter steigen, die Verzögerung nach dem Anzünden der Zündschnur muss zwischen drei und sechs Sekunden liegen.
Vieles sieht aber in der Realität völlig anders aus, so entwickelt sich die Schallwelle in engen Wohnstraßen oder auf dem heimischen Balkon völlig anders. Hier entstehen Lautstärken bis zu 180 Dezibel. Ein Knalltrauma, entsteht bei rund 150 Dezibel, kann sehr schmerzhaft und für den Betroffenen zu einem dauerhaften Schaden führen. Also Ohrschutz beim Silvesterknallen anlegen oder wirklich weit genug Abstand halten – insbesondere sollte man kleinen Kindern dies nicht zumuten. Hier werden die empfindlichen Hörzellen auf Dauer geschädigt. Für Tiere, zum Beispiel Hunde, ist die Knallerei unerträglich, sie sollte man besonders schützen.
Das Silvesterfeuerwerk ist ein altes Kulturgut, nicht nur in China. Die Feuerwerkskunst, mehr als 1000 Jahre alt, wurde im 14. Jahrhundert in Italien zur besonderen Handwerkskunst und verbreitete sich über ganz Europa. Der berühmte Komponist Georg Friedrich Händel ließ sich so von dieser Handwerkskunst verzaubern, dass er die die Feuerwerksmusik komponierte, die 1749 uraufgeführt wurde – natürlich mit einem grandiosen Feuerwerk.
In Deutschland werden in der Silvesternacht rund 115 Millionen Euro verballert. Die pyrotechnische Industrie wird es freuen. Bunte Fontänen, glitzernde Sterne am nächtlichen Himmel, Goldregen der auf die Erde fällt – es gehört zum Jahreswechsel einfach dazu und ist wunderschön. Sicherheit gehört aber auch dazu, und jeder sollte daran denken.
Die Klasse 2 der Feuerwerkskörper, deren Satzgewichtsgrenzen bislang mit bis zu 50 Gramm angegen war, wird jetzt pro Feuerwerkskörper bereits wesentlich höher liegen. Das Bestreben um eine Harmonisierung mit den europäischen Nachbarländern im Bereich der Feuerwerkskörper, macht dies möglich.
Die Erweiterung der Satzgewichtsgrenzen ist aber auch nur dann zulässig, wenn es sich dabei um ein sogenanntes Batteriefeuerwerk handelt. Beim Batteriefeuerwerk, welches bisher maximal 200 Gramm pyrotechnische Sätze enthalten konnte, sind seit kurzem sogar 500 Gramm erlaubt, wenn es sich um Anordnungen mehrerer einzelner Bombettenrohre handelt, die untereinander mit einer Zündschnur verbunden sind. Dadurch ist es möglich durch einmaliges Zünden eine Kettenreaktion im Abschuss zu erzielen. In Kombination mit Fontänen dürfen die Feuerwerksbatterien heute übrigens sogar bis 600 Gramm NEM (NettoExplosivstoffMasse) enthalten. Da die Gegenstände dieser Klasse bereits wesentlich gefährlicher sind, ist der Verkauf auf die letzten drei verkaufsoffenen Tage vor der Silvesternacht, zum Teil unter starken Auflagen, beschränkt und die Verwendung nur in der Silvesternacht erlaubt. (hws)
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Nachricht vom 30.12.2011 |
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