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Pressemitteilung vom 07.06.2024 |
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Politik |
Europawahl am 9. Juni: Ohne Benachrichtigungskarte wählen - geht das? |
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An diesem Sonntag, 9. Juni, findet die Europawahl statt. Doch einige wahlberechtigte Bürger in Bad Honnef haben bislang noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Dürfen sie trotzdem wählen gehen?
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Bad Honnef/Region. Für die Europawahl am kommenden Sonntag, 9. Juni, erhielten die Wahlberechtigten in Bad Honnef im Mai ihre Wahlbenachrichtigungen. Allerdings wurden dem Wahlamt der Stadt Bad Honnef Einzelfälle gemeldet, in denen Bürger - insbesondere aus der Karlstraße und dem Kastanienweg - keine Benachrichtigungskarten bekommen haben.
Die Karten werden von einem Dienstleister des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt und in Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter per Post zugestellt. Bislang ist unklar, warum einige Personen keine Wahlbenachrichtigungen erhalten haben.
Die Stadt Bad Honnef möchte jedoch betonen, dass das Wahlrecht auch ohne vorliegende Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden kann. Am Wahltag reicht es aus, ein Ausweisdokument im zuständigen Wahllokal vorzulegen. So kann sichergestellt werden, dass alle Wahlberechtigten, unabhängig vom Erhalt einer Benachrichtigungskarte, ihre Stimme abgeben können.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf auch wählen
Auch die Bundeswahlleiterin erklärte in einer Pressemitteilung, entscheidend sei, dass die Wahlberechtigten dafür im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigung zugestellt, ist dies der Fall, auch dann, wenn die schriftliche Benachrichtigung von dem Empfänger verlegt wurde. Im Wahlraum müssen die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes dann natürlich ihren Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.
Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe sollte gegebenenfalls erfragt werden. Dafür ist jeder selbst verantwortlich. (PMs/Red) |
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Pressemitteilung vom 07.06.2024 |
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