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Pressemitteilung vom 27.06.2024 |
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Region |
Schockierender Fall in Siegen-Wittgenstein: Elfjährige bringt Kind zur Welt |
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In einem außergewöhnlichen Fall, der für landesweites Aufsehen sorgt, hat ein elfjähriges Mädchen im Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen, ein Baby zur Welt gebracht. Die ungewöhnliche Situation beschäftigt nun die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt. |
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Kreis Siegen-Wittgenstein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Siegen haben Medienberichten zufolge ergeben, dass der Stiefvater des Mädchens der biologische Vater des Neugeborenen ist. Dies wurde durch einen DNA-Test bestätigt, was das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung ausgelöst hat. Das junge Mädchen soll bereits im Alter von zehn Jahren schwanger geworden sein und versucht haben, ihre Schwangerschaft geheim zu halten. Lehrer wurden schließlich auf die Situation aufmerksam und informierten das Jugendamt. Trotz der herausfordernden Umstände sind sowohl die junge Mutter als auch das Baby wohlauf.
Das Sorgerecht für das Mädchen und das Neugeborene liegt nun beim Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein. Das Baby wurde in eine Pflegefamilie gebracht, während die Elfjährige psychologische Betreuung in einer spezialisierten Einrichtung erhält.
Die genauen Umstände, unter denen die Schwangerschaft zustande kam, sind noch immer Gegenstand der Untersuchungen. Obwohl das Mädchen behauptet, keinen sexuellen Kontakt mit dem Stiefvater gehabt zu haben, stufen die Ermittler diese Aussage als "höchst unwahrscheinlich" ein.
Dieser Fall gilt in Deutschland als beispiellos, obwohl es in den letzten Jahren Berichte über 12- und 13-jährige Mädchen gab, die Kinder zur Welt brachten. Um das Wohlergehen der jungen Mutter und des Neugeborenen zu gewährleisten, werden beide weiterhin eng von den zuständigen Behörden begleitet.
Die Staatsanwaltschaft Siegen hat laut Medienberichten betont, dass es dem elfjährigen Mädchen und ihrem Baby den Umständen entsprechend gut geht und alles in ihrer Macht Stehende getan wird, um die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für beide sicherzustellen. (red) |
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Pressemitteilung vom 27.06.2024 |
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