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Pressemitteilung vom 21.07.2024
Region
Betzdorfer wollten Nachtruhe auch am Wochenende - Polizei kam kaum hinterher
Die Polizeiinspektion Betzdorf war am Wochenende in der Nacht vom 20. auf den 21. Juli stark gefordert. Zahlreiche Meldungen über Ruhestörungen hielten die Beamten in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf Trab.
SymbolbildBetzdorf. Offenbar begünstigt durch das gute Wetter, waren die Einsatzkräfte der Polizei in Betzdorf in der Nacht zum heutigen Sonntag (21. Juli) mit einer Vielzahl an gemeldeten Ruhestörungen konfrontiert. Die Beamten bearbeiteten diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Die Polizei appelliert an die Bürger, nicht vorschnell die Polizei zu alarmieren, sondern zunächst selbst aktiv zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht immer sofortige polizeiliche Abhilfe geschaffen werden kann, da dringendere Einsätze Vorrang haben müssen. Unter Umständen dauert es also entsprechend lange, bis der als störend empfundene Lärm gedämpft wird.

Ohnehin: Ob Geräusche als "Lärm" empfunden werden, hängt vom persönlichen Empfinden und der Geräuschursache ab. Im privaten Bereich (Nachbarschaftslärm) können oft die Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) herangezogen werden. Dieses regelt etwa den Schutz der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.

Oft wird die Polizei unnötig gerufen
Die Polizei rät dazu, bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Verursachern zu sprechen und auch andere betroffene Personen in der Nachbarschaft zu befragen. Mieter können sich zudem an ihren Vermieter wenden.

Sollten Gespräche keinen Erfolg bringen und die Lärmbelästigung als unzumutbar empfunden werden, kann die zuständige kommunale Ordnungsbehörde verständigt oder sich in akuten Fällen an die Polizei gewandt werden. Außerhalb der Dienstzeiten der Ordnungsbehörde prüft die Polizei vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt. Wenn nötig, ergreift sie erforderliche Maßnahmen und bringt dies gegebenenfalls zur Anzeige. (PM/Red)
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