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Pressemitteilung vom 27.07.2024
Region
Konflikt mit Ordnungsbehörden: Automatenkiosk in Wissen missachtet Ladenöffnungsgesetz
So ein Automatenkiosk ist praktisch. Aber nicht für die Behörden. Diese stehen in Wissen und Altenkirchen vor neuen Problemen durch die Missachtung des Ladenöffnungsgesetzes. Ein Automatenkiosk in der Innenstadt ist dabei im Fokus der Auseinandersetzung.
Es kam sogar zu einem Polizeieinsatz. (Foto: Mathias Groß)Wissen. Nach dem rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz müssen Verkaufsstellen sonn- und feiertags sowie montags bis samstags zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geschlossen sein. Die Behörden der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen haben nun mehrere Verstöße gegen diese Regelung durch den Betreiber eines Automatenkiosks in der Innenstadt festgestellt.

Aufgrund von eigenen Ermittlungen des Ordnungsamtes an den Wochenenden und nachts sowie Anzeigen Dritter wurden die Gesetzesverstöße dokumentiert. Der Automatenkiosk unterliegt den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und hat sich in der Nacht zum Treffpunkt für Jugendliche entwickelt, was zu negativen Begleiterscheinungen geführt hat. Lärmbelästigungen, Müllablagerungen und weitere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden festgestellt. Anfang des Monats kam es sogar zu einem Polizeieinsatz.

Trotz mehrfacher schriftlicher und mündlicher Verwarnungen zeigte der Kioskbetreiber kein Verständnis und widersetzte sich konstant den Auflagen der Kreisverwaltung Altenkirchen und den Aufforderungen der Ordnungsbehörden. Der Automatenkiosk wird daher kontinuierlich überprüft. Das Ordnungsamt und die Kreisverwaltung haben mehrere Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen betont, dass solche Gesetzesverstöße nicht toleriert werden und fordert Bürger auf, sich bei weiteren Beobachtungen an das Ordnungsamt zu wenden. (PM/Red)
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