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Nachricht vom 28.08.2024 |
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Landgericht verhängt Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren wegen versuchten Mordes mit Teppichmesser |
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Nach drei bisher stattgefundenen Hauptverhandlungen vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, die teilweise sehr emotional verliefen, wurde am 28. August das Urteil gegen den 46-jährigen Angeklagten verkündet. |
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Koblenz. Zusammenfassung der Anklage
Dem 46-jährigen türkischen Staatsbürger wurde von der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgeworfen, versucht zu haben, in Weißenthurm in einer Garage, seine damalige Ehefrau, die sich von ihm trennen wollte, mit einem Teppichmesser zu töten, nachdem sie ihm klargemacht hatte, dass sie nicht zu ihm zurückkehren werde. In einer Hand hielt er ein Teppichmesser und mit dem anderen Arm packte er von hinten der Ehefrau an den Hals und stach mit dem Teppichmesser mehrfach in ihren Hals. Die Ehefrau überlebte schwer verletzt, weil es dem Angeklagten nicht gelang, die Halsschlagader zu treffen, was zum sicheren Tod der Ehefrau geführt hätte.
Wir hatten von den vorhergehenden Hauptverhandlungen berichtet. Nachstehend können Sie es nachlesen:
Erster Verhandlungstag
Zweiter Verhandlungstag
Dritter Verhandlungstag
Die Staatsanwaltschaft hielt eine Freiheitsstrafe von insgesamt zwölf Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für angemessen, vorbei Heimtücke und niedere Beweggründe als Mordmerkmale bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden sollten. Der Vertreter der Nebenklägerin schloss sich weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und forderte ebenfalls eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Rechtsanwalt Kai Ritter aus Neuwied, der Pflichtverteidiger des Angeklagten, sah das ganze Geschehen komplett anders und reduzierte den Anklagevorwurf auf gefährliche Körperverletzung, wobei er die Freiheitsstrafe in das Ermessen des Gerichts stellte.
Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz bleibt aus den Gründen aufrechterhalten, die zu seinem Erlass führten.
Rupert Stehlin, Vorsitzender Richter der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe nicht als gegeben. Daraus resultierend, ein milderer Strafrahmen von drei bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Tatsachen sah die Strafkammer die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten als angemessen an.
Nach der Urteilsverkündung erfolgte eine ausgiebige Rechtsmittelbelehrung, wobei davon auszugehen ist, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird, da das ausgesprochene Strafmaß den Antrag der Staatsanwaltschaft von zwölf Jahren fast um die Hälfte unterschreitet. Das nun gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wolfgang Rabsch
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Nachricht vom 28.08.2024 |
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