AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 09.10.2024
Wirtschaft
THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladesäulen beantragen und Umsatz steigern
RATGEBER | Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) eröffnet Betreibern öffentlicher Ladestationen eine lukrative Möglichkeit zur Einnahmensteigerung. Durch den Verkauf von Emissionszertifikaten werden zusätzliche Erlöse generiert, die den wirtschaftlichen Betrieb der Ladepunkte attraktiver gestalten. Das System fördert nicht nur die Elektromobilität, sondern spielt auch eine wichtige Rolle bei der Energiewende. Es schafft finanzielle Anreize für den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur und beschleunigt so die Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Zur Kasse gebeten werden bei der THG-Quote ausschließlich die großen Mineralölkonzerne, die Staatskasse bleibt unberührt!
Betreiber von öffentlichen Ladepunkten steigern mit der THG-Prämie ihren Umsatz. Foto Quelle: pixabay.com / <a href=https://pixabay.com/de/users/distelapparath-2726923/ target=_blank rel=nofollow>distelapparath</a>Bedeutung öffentlicher Ladestationen
Öffentliche Stromtankstellen nehmen eine entscheidende Rolle in der Elektromobilität ein und sind essenziell für die Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Die Ladesäulen ermöglichen es Nutzern, ihre Fahrzeuge bequem unterwegs aufzuladen, wodurch die Sorge um die Reichweite verringert wird. Betreiber solcher Ladestationen können über die Teilnahme an der THG-Quote Ladesäulen finanziell profitieren.

Vorteile der THG-Quote
Die THG-Quote ist ein innovatives Instrument zur Förderung der Elektromobilität und zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen im Verkehrssektor:

Monetarisierung von Emissionseinsparungen: Durch die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge tragen Betreiber aktiv zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei. Diese Einsparungen werden in Form von THG-Zertifikaten quantifiziert und können anschließend gewinnbringend verkauft werden.

Zusätzliche Einnahmequelle: Die THG-Quote stellt eine lukrative Ergänzung zum herkömmlichen Geschäftsmodell dar. Neben den Einnahmen aus dem Verkauf von Ladestrom können Betreiber nun auch von den Erlösen aus dem Verkauf der THG-Zertifikate profitieren.

Steigerung der Attraktivität: Durch die zusätzlichen Einnahmen können Betreiber ihre Ladepreise attraktiver gestalten oder in den Ausbau ihrer Infrastruktur investieren. Dies macht das Ladeangebot für Endkunden noch interessanter.

Unterstützung des Infrastrukturausbaus: Die finanziellen Anreize durch die THG-Quote fördern den weiteren Ausbau der flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders in Regionen wichtig, in denen der Betrieb von Ladestationen bisher weniger rentabel war.

Beitrag zur Energiewende: Die steigende Nachfrage nach erneuerbaren Energien und Elektrofahrzeugen unterstreicht die Bedeutung der THG-Quote für eine nachhaltige Zukunft. Sie schafft einen direkten Anreiz, in umweltfreundliche Technologien zu investieren.

Effizienter wirtschaftlicher Betrieb: Durch die Kombination verschiedener Einnahmequellen – Ladestrom, THG-Zertifikate und möglicherweise weitere Services – können Betreiber ihre Geschäftsmodelle diversifizieren und wirtschaftlich effizienter gestalten.

Insgesamt schafft die THG-Quote also eine Win-win-Situation für Betreiber, Nutzer und Umwelt, indem sie ökonomische Anreize mit ökologischen Zielen verknüpft.

Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme
Um von der THG-Quote zu profitieren, treten die Betreiber in Kontakt mit einem Vermittlungsunternehmen wie EMOVY, die den Prozess des Quotenhandels abwickeln und ihre Kunden bei der Beantragung unterstützen. Dabei müssen die Ladestationen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen.

Zunächst steht die Registrierung der Ladestation bei der Bundesnetzagentur im Vordergrund. Hierbei sind technische Informationen wie Standort und Anschlussleistung erforderlich. Zudem ist eine regelmäßige Übermittlung von Daten an die Vermittler nötig, um die abgegebene Strommenge und die Anzahl der Ladevorgänge nachzuweisen.
Überdies müssen die Ladestationen der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen. Die wichtigsten Punkte dabei sind die Eichkonformität und vor allem die öffentliche Zugänglichkeit. Diese besagt, dass alle Halter von E-Autos zur Aufladung berechtigt sind, ohne dass es zu einer vertraglichen Bindung kommt. Ladestationen, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, fallen aus der Prämienregelung heraus.

Auszahlungsbedingungen
Die Höhe der Prämien kann sich abhängig von Marktentwicklungen und individuellen Unternehmensstrategien stark unterscheiden. In der Regel kommen die Prämien jedoch vierteljährlich zur Auszahlung.

Fazit
Die THG-Quote für Ladesäulen ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Elektromobilität und zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Sie bietet Betreibern öffentlicher Ladestationen nicht nur finanzielle Anreize, sondern unterstützt auch den Ausbau der Infrastruktur.
Durch die Schaffung stabilerer Marktbedingungen profitieren die Betreiber doppelt: monetär und durch die Förderung umweltfreundlicher Technologien. Dies stärkt langfristig ihre Position und trägt zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell bei. (prm)
Nachricht vom 09.10.2024 www.ak-kurier.de