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Pressemitteilung vom 09.11.2024 |
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Region |
Große Plakataktion gegen Gewalt an Frauen im Kreis Neuwied |
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Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am Montag, 25. November 2024, starten die Gleichstellungsbeauftragten von Kreis und Stadt Neuwied ihr nächstes Großprojekt. "Unser Ziel ist es, die Öffentlichkeit für das Thema Gewalt an Frauen zu sensibilisieren und einen Haltungswechsel in der Gesellschaft zu fördern", erläutert die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Neuwied, Daniela Kiefer. |
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Kreis Neuwied. Konkret werden zwischen Freitag, 15. November und Montag, 25. November 2024 an 16 Standorten in Kreis und Stadt Neuwied große City-Plakate mit dem Slogan "Farbe bekennen - Aufstehen gegen Gewalt" zu sehen sein. Zusätzlich finden rund um den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen weitere Aktionen in Stadt und Kreis Neuwied statt - zu finden auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied unter "Farbe bekennen - Aufstehen gegen Gewalt!" | Kreisverwaltung Neuwied.
"Das Engagement unserer Gleichstellungsbeauftragten ist notwendig, deshalb begrüße ich es sehr. Mit unserer Gleichstellungsstelle haben wir eine Plattform innerhalb eines funktionierenden Netzwerks, über die eine strukturierte Vorgehensweise zugunsten von Frauen in Not ermöglicht wird", steht Landrat Achim Hallerbach hinter der Maßnahme.
Aus gutem Grund: Auch vier Jahre nach Ausbruch der Coronapandemie hält der negative Trend an und das Bundeskriminalamt verzeichnet weiterhin einen Anstieg der Fallzahlen - 256.276 Menschen wurden 2023 Opfer von häuslicher Gewalt. Dabei sind dies nur die erfassten und strafrechtlich relevanten Fälle. Die Dunkelziffer ist hoch.
Häusliche Gewalt - also Gewalttaten zwischen Personen, die in engen sozialen Beziehungen zueinanderstehen oder -standen, zieht sich quer durch alle sozialen Schichten. Die Problematik hat weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen und verursacht auch hohe Kosten, zum Beispiel für Therapien oder die Strafverfolgung beziehungsweise den Strafvollzug. Gewalt in jeder Form, sei es seelische, körperliche, sexuelle oder finanzielle ist grundsätzlich abzulehnen, verstößt gegen das im Grundgesetz festgehaltene Recht auf körperliche Unversehrtheit und untergräbt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. PM
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Pressemitteilung vom 09.11.2024 |
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