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Nachricht vom 23.02.2012 |
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Region |
Mehr Geld für die Gemeinden im Land |
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Jetzt muss Mainz den Kommunen im Land mehr Geld geben. MdB Erwin Rüddel wertet den Entscheid des Verfassungsgerichtshofes in Koblenz als großen Erfolg. Der Kreis Neuwied hatte gegen das Land geklagt, weitere Landkreise, darunter auch der Kreis Altenkirchen, hatten sich der Klage angeschlossen. |
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Region/Berlin. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel hat mit Nachdruck die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz begrüßt, wonach das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen schon bald deutlich mehr Geld überweisen muss. „Die CDU/FWG/FDP-Koalition im Kreis Neuwied hat durch ihre Klage, der sich auch der Landkreis Altenkirchen angeschlossen hat, gegen das Land für die Kommunen in Rheinland-Pfalz einen großen Erfolg errungen. Die Konsequenzen werden womöglich weit über die Landesgrenzen hinausreichen“, freut sich der Abgeordnete.
Rüddel in der Pressemitteilung: „Das Gericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass das Land gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung verstößt. Darüber freue ich mich nicht nur, weil ich als Mitglied des Kreistags Neuwied zu den Initiatoren der Klage gehöre, und auch nicht nur, weil dieser Beschluss des VGH eine schallende Ohrfeige für den amtierenden Ministerpräsidenten Beck und seine Landesregierung darstellt; ich freue mich vor allem deshalb, weil es einfach so nicht weitergehen konnte, dass das Land seinen Pflichten nicht nachkommt und tatenlos zusieht, wie die Schulden der Kommunen immer mehr anwachsen.“
Der Christdemokrat sieht sich dadurch auch in seiner seit langem bestehenden Auffassung bestätigt, dass keine andere Landesregierung ihre Kommunen so schlecht behandelt wie die in Mainz. „Durch den VGH haben wir es jetzt schwarz auf weiß: das Land trocknet die Kommunen systematisch finanziell aus und versagt ihnen die notwendigen Mittel, um ihre Aufgaben im Dienst der Bürger zu erfüllen.
Zur ersten Reaktion auf das VGH-Urteil seitens des rheinland-pfälzischen Finanzministers Carsten Kühl (SPD), der „in der gewohnten Weise versucht, die Verantwortung für das eigene Versagen auf den Bund abzuschieben“, erklärte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete: „Herr Kühl hat wohl vergessen, dass der Bund soeben erst durch die Übernahme der Grundversorgung im Alter die Kommunen in Deutschland – und damit auch in Rheinland-Pfalz – im Zeitraum bis 2015 in einer Größenordnung von mehr als zwölf Milliarden Euro entlastet hat.“
Durch die stufenweise Anhebung des Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (2012 auf 45%, 2013 auf 75% und 2014 auf 100%) wird der Landkreis Altenkirchen zukünftig Mehrerträge generieren.
Nach dem derzeitigen Planungsstand werden Erstattungsleistungen des Bundes im Jahr 2014, aufgrund einer jährlichen Zunahme um rund 1 Millionen Euro, rund 3,3 Millionen Euro höher sein, als im Jahr 2011.
Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Fallzahlen in diesem Bereich (derzeit rund 660 Hilfefälle mit laufenden Hilfeleistungen außerhalb und weitere 380 Hilfeempfänger innerhalb von Heim- und Pflegeeinrichtungen), insbesondere durch die Fallübernahmen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende, stellt die gestiegene Bundeserstattung eine nachhaltige Verbesserung des Sozialetats dar.
Zusammenfassend stellt der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel fest: „Das Urteil ist ein Meilenstein für unsere Kommunen. Seine Signalwirkung reicht sogar weit über Rheinland-Pfalz hinaus. Deutschland braucht leistungsfähige Kommunen, die den Menschen vor Ort die Chance geben, ihre engere Heimat selbst zu gestalten. Und der Kreis Neuwied darf stolz darauf sein, dieses richtungsweisende Urteil erstritten zu haben.“
Zum Hintergrund:
Der Kreis Neuwied hatte gegen das Land geklagt, weil er wegen zu geringer Zuweisungen des Landes kaum noch in der Lage war, seine dringendsten freiwilligen Aufgaben wahrzunehmen. Dieser Klage haben sich weitere Kreise angeschlossen, darunter auch der Landkreis Altenkirchen. Das OVG Koblenz stellte dazu im Januar 2011 fest, dass die Schlüsselzuweisungen an die Landkreise die in der Landesverfassung enthaltene Garantie verletzen, wonach die Kommunen finanziell angemessen ausgestattet sein müssen. Der Kreis Neuwied konnte deshalb die steigenden Kosten des Sozialetats nur durch immer neue Schulden decken, obwohl er die Kreisumlage bereits mehrfach angehoben hatte. Auf diese Weise drohte dem Kreis Neuwied die Überschuldung und damit die politische Handlungsunfähigkeit.
Das das Oberverwaltungsgericht in Koblenz aber nicht befugt ist, abschließend über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu befinden, hatte es die Frage, ob die Vorschriften über die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen mit der Verfassung von Rheinland-Pfalz vereinbar sind, im Januar 2011 dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz vorgelegt.
Dieser hat jetzt mit seinem Urteil Klarheit geschaffen: Der kommunale Finanzausgleich verstößt teilweise gegen die Landesverfassung. Deshalb, so entschied der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz, müssen die derzeitigen Zuweisungen an die Kommunen spätestens zum 1. Januar 2014 „deutlich und effektiv“ erhöht werden, wie es in dem Urteil heißt. |
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Nachricht vom 23.02.2012 |
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