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Nachricht vom 24.02.2012 |
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Wirtschaft |
Datenschutz in Unternehmen |
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Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) des Kreises lädt zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 1. März ein. Das Thema: "Der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen". Angesprochen sind alle Unternehmen, die Teilnahme ist kostenlos. |
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Altenkirchen. Unternehmen sind zur Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Die Umsetzung der zahlreichen Regelungen gestaltet sich jedoch vor allem für kleine und mittlere Unternehmen oftmals kompliziert.
Neben der Einführung von Strukturen, die den Datenschutz von Mitarbeiter- und Kundendaten sicherstellen, ist oftmals auch die Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen notwendig.
Welche Voraussetzungen im Datenschutz zu beachten und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen sind und wie eine konkrete Umsetzung im Unternehmen aussehen kann soll die Informationsveranstaltung "Der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen" der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Altenkirchen (WFG) beleuchten.
Die WFG lädt daher alle interessierten Unternehmen zur Informationsveranstaltung
am Donnerstag, 1. März, 16.00 Uhr, in der Kreisverwaltung Altenkirchen, Großer Sitzungssaal (1. OG), Parkstraße 1 57610 Altenkirchen ein.
Die Referenten Dipl. Ing. Martin Gasper (TÜV Rheinland i-sec GmbH), Dipl.-Ing. Carlo C. Grifone (Grifone IT Systeme) und Dipl.-Wirt.-Ing. Oliver Gromnitza (ikt Gromnitza GmbH) geben einen Überblick über die Möglichkeiten zur Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Weitere Informationen und Anmeldung zum Workshop bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Alten-kirchen mbH, Parkstr. 1, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681 / 81-3907, Fax: 02681 / 81-3904, Email: in-fo@wfg-kreis-ak.de
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Nachricht vom 24.02.2012 |
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