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Pressemitteilung vom 28.11.2024 |
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Region |
Verbraucher getäuscht: "Echter Honig", aber nicht von Bienen? |
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Der Honigmarkt steht unter Druck: Eine US-amerikanische Firma habe in Deutschland ein Patent auf ein Produkt angemeldet, das als „pflanzenbasierte Honigzusammensetzung“ beworben werde, aber nicht von Bienen stamme. Berufsimker Thomas Hock fordert nun die Löschung des Patents und warnt vor den rechtlichen und ethischen Problemen, die das Produkt aufwirft. |
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Region. Am Freitag (22. November) soll Thomas Hock, Vorsitzender des Imkerverbands Rheinland-Pfalz, beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung eines Patents, das eine „pflanzenbasierte Honigzusammensetzung“ einer US-amerikanischen Firma schützt, beantragt haben. Der Grund für die Beantragung der Löschung sei ein schwerwiegender Verstoß gegen die Deutsche Honigverordnung. Diese besagt, dass „Honig“ nur ein Produkt sein darf, das von Bienen erzeugt wird. Die US-Firma habe jedoch eine Produktzusammensetzung patentiert, die ausdrücklich keine Bienen involviere, sondern pflanzliche Zutaten nutze. Hock sehe hierin einen klaren Fall von Irreführung der Verbraucher und einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht.
Verstoß gegen die Honigverordnung und das Lebensmittelrecht
Nach der Honigverordnung darf der Begriff „Honig“ nur für Produkte verwendet werden, die tatsächlich von Bienen stammen. Dies bedeutet, dass Honig ein natursüßer Stoff sein muss, der durch spezifische Stoffwechselvorgänge der Bienen aus Nektar oder Pflanzensekret entsteht. Ein Produkt, das nicht diesen Kriterien entspricht, darf sich nicht als Honig bezeichnen. Das „Kleine Patent“ der US-amerikanischen Firma verstoße jedoch genau gegen diese Regelungen, da es sich um eine „nicht von Bienen erzeugte Formulierung“ handelt. Hock betont, dass dies nicht nur eine Irreführung der Verbraucher darstellt, sondern auch strafrechtlich relevant sei, da es sich um einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht handele.
Gefährdung des Marktes und mögliche Missbräuche
Thomas Hock ist besorgt, dass solche „veganen Honigprodukte“ den Markt für echten Bienenhonig in Zukunft weiter unter Druck setzen könnten. Der Berufsimker beobachtet auch die zunehmende Verwendung von Honigersatzstoffen, die das eigentliche Produkt strecken und so den Honigmarkt verzerren. Diese „gepanschten“ Produkte, die mit Sirupen oder anderen pflanzlichen Zutaten verdünnt werden, können den Honigpreis destabilisieren und das Vertrauen in die Qualität von Honig verringern. Hock fordert daher mehr Transparenz und strengere Kontrollen bei der Kennzeichnung und dem Verkauf von Honig.
Missbrauch von Patenten und strategische Interessen
Die US-Firma Melibio, die hinter dem patentierten „pflanzenbasierten Honig“ stehe, nutze das „Kleine Patent“ in Deutschland als strategisches Mittel, um ihre Produkte in der EU und weltweit zu vermarkten. Melibio bewerbe das Produkt als „bienenfreie Alternative“ und hebe hervor, dass es angeblich gut für den Naturschutz sei. Doch Experten, darunter Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes, weist diese Aussagen zurück. Sie betont, dass weniger Honigbienen keineswegs zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen und dass die „bienenfreie Alternative“ nicht im Einklang mit den ökologischen und ökonomischen Interessen der Imker stehe. Hock und andere Imkerverbände befürchten, dass Melibio das Patent als Türöffner für schnelle wirtschaftliche Gewinne nutze, ohne die ökologischen Auswirkungen und die Rechte der Imker zu berücksichtigen.
Reaktionen aus der Imkergemeinschaft und Ausblick
Die Imkergemeinschaft reagiert auf die Entwicklungen mit Besorgnis. Imker sehen sich durch solche Produkte nicht nur in ihrer Existenz bedroht, sondern auch durch die zunehmende Konkurrenz durch gepanschten Honig und „veganen Honig“. Hock und seine Kollegen setzen sich dafür ein, dass das Patent in Deutschland gelöscht werde und dass der Begriff „Honig“ auch weiterhin nur für echte Bienenprodukte verwendet werden darf. „Wir werden gegen solche Produkte mit allen Mitteln vorgehen“, so die klare Aussage der Imkervertreterin Seehaus-Arnold.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Ursprünge und die Kennzeichnung von Lebensmitteln genau zu prüfen. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass nicht alles, was als „Honig“ verkauft wird, auch tatsächlich das traditionelle Bienenprodukt ist. Umso wichtiger wird es, die Rechte der Imker zu wahren und die Qualität von Honig zu schützen. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 28.11.2024 |
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