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Nachricht vom 03.12.2024 |
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Region |
Müllgebühren für Musterhaushalt steigen: 13,52 Euro mehr im nächsten Jahr |
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Es wundert niemanden: Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Altenkirchen möchte mehr Geld von seinen Kunden im nächsten Jahr haben. Die Gebühren für einen Musterhaushalt steigen vom 1. Januar 2025 an von 199,34 auf 212,86 Euro. Das sind 13,52 Euro oder 6,78 Prozent mehr gegenüber 2024. |
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Altenkirchen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Kreis Altenkirchen wollte und will nicht hinter all denen zurückstehen, die ihren Kunden im kommenden Jahr mehr Geld abverlangen. Ein Musterhaushalt, der eine braune Tonne (120 Liter), eine graue (120 Liter) und eine blaue (240 Liter) befüllt, muss 13,52 Euro mehr als im Jahr 2024 zahlen. Unter dem Strich stehen nunmehr 212,86 Euro, was einem Plus von 6,78 Prozent gegenüber der aktuellen Variante entspricht. Derzeit stehen 199,34 Euro auf den Bescheiden. Vier Leerungen des grauen Behältnisses sind nach wie vor „frei“, kostenlos bleiben wie gehabt die gelben Gefäße, die über das Duale System Deutschland finanziert werden. Restabfallsäcke, ebenfalls in Grau gehalten, verharren bei drei Euro. Die neuen Sätze inklusive des Wirtschaftsplanes für 2025 verabschiedete der Werkausschuss des kreiseigenen Betriebs in seiner Sitzung am späten Dienstagnachmittag (3. Dezember) einstimmig. Um sie letztendlich Wirklichkeit werden zu lassen, muss der Kreistag in seiner Zusammenkunft am 16. Dezember das finale Okay geben. „Ich denke, dass wir mit der Erhöhung moderat zu Werke gehen“, sagte Fred Jüngerich, dem als (drittem) Kreisbeigeordneten die Abfallwirtschaft unterstellt ist, „wir entsorgen Abfälle qualitativ und hochwertig und werden die Hausmülldeponie in Nauroth in eine geordnete Zukunft entlassen.“ Die alte Lagerstätte wird derzeit sehr aufwendig abgedichtet. Der Müll werde nicht einfach nur vergraben, sondern die Deponie werde, so Jüngerich, technisch sehr anspruchsvoll zukunftssicher gemacht. Immerhin muss der AWB nach Fertigstellung der Haube mindestens noch 30 Jahre lang Nachsorge betreiben. Die neuen Abfallgebührenbescheide (rund 47.000 Exemplare) wird der AWB vom 17. Januar 2025 an verschicken. Der neue Umweltkalender wird in diesen Tagen über die Mitteilungsblätter verteilt.
Neue Verträge waren zu veranschlagen
Die Abfallentsorgungsgebühren seien, so der AWB, zur Deckung der voraussichtlichen Kosten des Wirtschaftsjahres 2025 neu kalkuliert worden. Dies betreffe alle Gebühren für die öffentliche Sammlung, die Selbstanlieferungen an den Wertstoffhöfen sowie die Sonderleistungen. Die Strukturen von Kalkulation und Wirtschaftsplan seien gegenüber den Vorjahren grundsätzlich beibehalten worden. Durch Mengen- und Preisanpassungen ergäben sich Veränderungen. Bedeutsam für die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2025 sei, dass die zum 1. Juli 2024 angelaufenen neuen Sammlungs- und Entsorgungsverträge nunmehr erstmalig für ein volles Jahr zu veranschlagen gewesen seien. „In Folge dessen kommt es zu nicht unerheblichen Steigerungen im Aufwandsbereich, wodurch sich aufgrund des Kostendeckungsprinzips zwangsläufig ein höheres Gebührenaufkommen ergibt. Ferner gilt es, die drei zum 1. Juli 2025 wirksam werdenden Sammlungs- und Entsorgungsverträge wie Sammlung, Beförderung und Umladung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK), Übernahme und Verwertung von PPK sowie Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Problemabfällen in der Wirtschaftsplanung und Gebührenkalkulation abzubilden. Diese neuen Verträge gehen ebenfalls mit zum Teil erheblichen Kostensteigerungen bzw. schlechteren Erlöserwartungen für den Eigenbetrieb einher“, erläuterte der AWB. In diesem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass die Erlöse aus der Verwertung der PPK-Fraktion aufgrund der derzeitigen Lage auf dem Altpapiermarkt wiederum mit Vorsicht abgeschätzt worden und hieraus keine wesentlichen gebührensenkenden Effekte zu erwarten seien. „Letztendlich wurde der durch die Mehrkosten der Oberflächenabdichtung der ehemaligen Hausmülldeponie in Nauroth verursachte Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2021 entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages vom 26. September 2022 wiederum mit einem Betrag in Höhe von 1.130.355,98 Euro in der Gebührenkalkulation berücksichtigt“, hieß es weiter. Insgesamt wird der Verlust in Höhe von rund 5,651 Millionen Euro auf fünf Jahre (2023 bis 2027) „gestreckt“.
Die Kalkulation der Gebühren
Die Gebührenkalkulation für 2025 (in Klammern die aktuell gültigen Sätze):
Grundgebühr Restabfall - Grundgebühr 120 Liter (Grundbedarfsgefäß) 143,44 Euro (137,65 Euro); 120 Liter (Mehrbedarfsgefäß) 68,25 (65,16); 240 Liter (Grundbedarfsgefäß) 274,09 (262,91); 240 Liter (Mehrbedarfsgefäß) 130,43 (125,45); 240 Liter Kombinationsgefäß 211,69 (202,81); 1100 Liter (wöchentliche Leerung privat) 4738,99 (4649,21); 1100 Liter (wöchentliche Leerung gewerblich) 2463,17 (2410,52); 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung privat) 2384,87 (2342,15); 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung gewerblich) 1246,03 (1222,43); 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung privat) 1205,73 (1188,25); 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung gewerblich) 637,21 (628,18).
Restabfall-Einsammlung (Leerungsgebühr) - Müllgroßbehälter (MGB/ab 5. Leerung) 120 Liter 5,36 Euro (5,04 Euro); MGB (ab 5. Leerung) 240 Liter 7,29 (6,74); MGB 1100 Liter (wöchentlich privat) 29,91 (28,59); MGB 1100 Liter (2-wöchentlich privat) 29,87 (27,17); MGB 1100 Liter (4-wöchentlich privat) 29,46 (23,99); MGB 1100 Liter (wöchentlich gewerblich) 31,04 (28,33); MGB 1100 Liter (2-wöchenlich gewerblich) 30,97 (26,41); MGB 1100 Liter (4-wöchentlich gewerblich) 28,20 (25,82); Restabfallsäcke 3,00 (3,00).
Bioabfall-Einsammlung (Gefäßgebühr) - MGB 60 Liter 28,45 Euro (25,84 Euro); MGB 120 Liter 61,36 (53,63); MGB 240 Liter 110,72 (98,23).
Papierabfall-Einsammlung (Gefäßgebühr) - MGB 240 Liter (4-wöchentliche Leerung) 8,09 Euro (8,09 Euro); MGB 660 Liter (4-wöchentliche Leerung) 62,18 (52,71); MGB 1100 Liter (4-wöchentliche Leerung) 54,51 (46,21); MGB 1100 Liter (2-wöchentliche Leerung) 120,46 (97,14); MGB 1100 Liter (wöchentliche Leerung) 345,16 (278,33).
Selbstanlieferer (je Tonne) - gemischte Bau- und Abbruchabfälle 220,00 Euro (210,00 Euro); gemischte Siedlungsabfälle (Restabfälle) 210,00 (210,00); Asbestabfälle 250,00 (250,00); Altholz A1 - A3 45,00 (48,00); Altholz A4 85,00 (85,00); Sperrabfall 190,00 (190,00); Künstliche Mineralfasern 700,00 (700,00); unbelasteter (reiner) Bauschutt 60,00 (55,00); Grünschnitt 55,00 (65,00); Metallschrott 0,00 (0,00); Elektronikaltgeräte 0,00 (0,00); PPK 0,00 (0,00); Altreifen 400,00 (340,00).
Bereich Sonderleistungen - Sperrabfall Express bis 2 Kubikmeter 243,00 Euro (240,00 Euro); Sperrabfall Express, je weitere 2 Kubikmeter Sperrabfall 45,00 (44,00); Hofentleerungsservice Restabfall je Hof und Monat 44,00 (36,00), Hofentleerungsservice Altpapier je Hof und Monat 47,00 (36,00). (vh) |
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